Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Änderung der Sparkassensatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2017   KT/005/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

Der vom Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg in der Sitzung am 19.10.2017 beschlossenen Änderung der Sparkassensatzung wird zugestimmt.


Landrat Scherf trägt vor:

 

Nach § 21 Abs. 2 des Sparkassengesetzes werden Änderungen der Satzung vom Verwaltungsrat der Sparkasse beschlossen. Diese bedürfen der Zustimmung des Trägers. Träger der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ist der Landkreis Miltenberg. Zuständiges Organ ist der Kreistag § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

 

In der Sitzung am 19.10.2017 hat der Verwaltungsrat die nachstehende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

 

„Satzung

zur Änderung der Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

 

vom 18.12.2017

 

 

Aufgrund von Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes - SpkG - (BayRS 2025-1-I) wird die Satzung der Sparkasse Miltenberg-Obernburg vom 27.02.2003 (Bote vom Untermain vom 03.03.2003) in der Fassung der Änderungssatzung vom 18.05.2015 durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 19.10.2017 mit Zustimmung des Landkreises Miltenberg wie folgt geändert:

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

1.         § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

 

„(1)      Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.“



§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01. September 2018 in Kraft.

 

 

Miltenberg, den 18.12.2017

 

 

 

Landrat Jens Marco Scherf

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Miltenberg-Obernburg

 

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Beschlussvorschlag vorberaten und dem Kreistag mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen empfohlen.

 

Die beiden ablehnenden Stimmen im Kreisausschuss hätten sich nicht an die Sache an sich bezogen, sondern sie gaben dem Wunsch nach umfassender Information in der heutigen Sitzung Ausdruck. Aus diesem Grund freue er sich sehr, dass aufgrund der Bedeutung dieser Entscheidung der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Miltenberg-Obernburg, Herr Thomas Feußner, sich die Zeit nehme, an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes mitzuwirken.

 

Wie der Kreistag sowohl aus den Medien als auch aus den jährlichen Berichten des Vorstandsvorsitzenden weiß, befindet sich die Bankenbranche, insbesondere regionale Unternehmen, in einem herausfordernden Umfeld. Erstens sei es die anhaltende Niedrigzinsphase, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage verbunden sei. Zweitens daraus resultierend die zusätzlichen Belastungen aus in den letzten Jahren deutlich gewachsenen Anforderungen der Bankenaufsicht hinsichtlich regulatorischer Vorgaben, welche durch das fehlerhafte Verhalten der Großbanken ausgelöst wurden, aber gerade auch für die kleineren Banken einen extrem hohen Aufwand bedeuten. Drittens sei es ein Wandel im Verhalten der Kundinnen und Kunden, was täglich und langfristig zu spüren sei, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. Die Kundinnen und Kunden gehen immer seltener in die Filiale vor Ort, sie nutzen stattdessen zunehmend unkomplizierte digitale und mobile Angebote, vor allem für einfache Servicevorgänge. Was bleibt, ist der Wunsch nach persönlicher und kompetenter Beratung in wichtigen Fragen rund ums Geld, aber dann zu der Zeit, in der es vereinbart ist. Auch die Sparkasse Miltenberg-Obernburg sieht sich mit all diesen Entwicklungen konfrontiert. Dabei versuche die Sparkasse seit vielen Jahren, auch bereits unter der Ägide des alten Verwaltungsrates und seines Vorgängers, Altlandrat Roland Schwing, sich aktiv und frühzeitig auf die Veränderungen im Branchenumfeld und in der Gesellschaft einzustellen. Nur so kann die Sparkasse als regionales Institut im Wettbewerb mit privatwirtschaftlich organisierten Banken konkurrenzfähig bleiben.

Der neue Verwaltungsrat hat seinerseits 2014 als Ziel formuliert, eine auch in Zukunft starke und leistungsfähige Sparkasse für den Landkreis Miltenberg, und hierfür wichtige Weichenstellungen vorzunehmen. Durch dieses klare Bekenntnis und das vorausschauende Agieren von Verwaltungsrat und Vorstand ist es unter anderem gelungen, die Personalkapazitäten über die Jahre sozialverträglich und ohne betriebsbedingte Kündigungen an die erwähnten veränderten Erfordernisse anzupassen. Korrespondierend zum veränderten Stellenkonzept der Belegschaft wurden auch die Führungsstrukturen an die neuen Gegebenheiten angeglichen. Zu nennen ist hier vor allem die Verkleinerung des Verwaltungsrates im Zuge der letzten Kommunalzahl, also noch zu verantworten vom alten Kreistag. Im Rahmen dieses gesamtstrategischen Handelns ist das langjährige Vorstandsmitglied, Heinz-Peter Kehrer, mit dem Wunsch an den Verwaltungsrat herangetreten, aufgrund seiner persönlichen Lebensplanung zum 31.08.2018 vorzeitig in den Ruhestand eintreten zu können. Der Verwaltungsrat hat diesem Wunsch in Würdigung seiner Leistung und seiner Verdienste entsprochen. Nach der erwähnten Verkleinerung des Verwaltungsrats ist die Neustruktur im Vorstand der nächste logische Schritt. Im Sinne einer weiteren Straffung, aber auch der zukunftsorientierten Ausrichtung der Führungsstrukturen, hat die Sparkasse die Gelegenheit genutzt, sich neben der Zusammensetzung des Vorstandes auch mit der Aufstellung in den weiteren Führungsebenen zu befassen. Hierbei wurde folgendes Konzept beschlossen: Der Vorstand soll künftig aus zwei statt wie bisher aus drei Mitgliedern bestehen. Die erste und zweite Führungsebene insgesamt soll künftig mit neun statt wie bisher mit zwölf Personen besetzt sein. Vorstandsangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrates. Die Verkleinerung des Vorstandsgremiums macht eine Satzungsänderung erforderlich. Diese punktuelle Satzungsänderung, die dem Kreistag mit der Sitzungsvorlage zugegangen ist, wurde mit Wirkung zum 01.09.2018 vom Verwaltungsrat einstimmig beschlossen und wird nunmehr dem Kreistag zuständigkeitshalber und entsprechend seiner Verantwortung zur Zustimmung vorgelegt.

Mit dieser Änderung der Satzung soll ab 01.09.2018 der Vorstand der Sparkasse Miltenberg-Obernburg aus dem Vorstandsvorsitzenden, Herrn Thomas Feußner, und einem Vorstandsmitglied, Herr Philipp Ehni, bestehen. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Miltenberg-Obernburg empfiehlt dem Kreistag, für die beschlossene Änderung gem. Art. 21 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Sparkassengesetzes die Zustimmung zu erteilen. Die Satzungsänderung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

 

 

Kreisrat Dotzel merkt an, dass es früher üblich gewesen sei, drei Vorstände einzusetzen, weil es dadurch immer eine Mehrheit geben konnte. Er sieht die Einsparungen als sehr erfreulich, stelle sich aber die Frage, wie jetzt bei Entscheidungen die Mehrheit geregelt sei.

 

Herr Feußner, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Miltenberg-Obernburg, antwortet, dass die Voraussetzung Einstimmigkeit sei.

 

Kreisrat Reinhard möchte wissen, wer für die Personaländerung in Sachen Vertragsende von Herrn Kehrer zuständig sei. Seines Erachtens sei dies der Kreisausschuss.

 

Herr Feußner antwortet, dass es juristisch ein Auslaufen des Vertrags sei und deshalb keine Gremienentscheidung notwendig sei.

 

Kreisrat Stappel sehe die Neuerung der Satzung positiv. Er gehe davon aus, dass dadurch Kosten gespart würden. Der Weg gehe in die richtige Richtung. Die Sparkasse müsse leistungsfähig bleiben. Es sei im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, dass die Sparkasse vor Ort bleibe.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, dass er im Kreisausschuss den Beschluss abgelehnt habe, weil die Informationslage damals nicht so transparent gewesen sei. Ein Tag nach dem Kreisausschuss sei ein Bericht über das Ganze im Main-Echo gewesen und heute habe der Kreistag auch noch konkrete Informationen bekommen. Das Zitat von Herrn Feußner im Zeitungsbericht „Wir haben den klaren Auftrag, selbständig zu bleiben“ sei ein ganz wichtiger Punkt, den der Landkreis wolle. Mit Aschaffenburg zusammenzugehen würde für den Landkreis Miltenberg heißen, dass er sich kaum noch wiederfinde, weil Aschaffenburg zwei Teile habe, der Landkreis Miltenberg nur einen. Es werde von der Bevölkerung begrüßt, dass auch „oben“ eingespart werde.

 

Kreisrat Dr. Linduschka hat im Kreisausschuss ebenfalls dem Beschluss nicht zugestimmt. Mit näherer Information, die er inzwischen habe, habe er auch positive Dinge erfahren, nämlich dass es eine Umstrukturierung sei, die auch erhebliche positive zukunftsweisende Aspekte habe wie z.B. eine Art Anfang von Generationenwechsel, der eingeleitet werde, und um eine Stärkung der Frauen in Führungspositionen. Die FDP setze sich immer für zu stark belastete Arbeitnehmer ein, deswegen möchte er wissen, ob Herr Feußner bestätigen könne, dass diese Umstrukturierung in der Führungsposition nach wie vor zu schultern sei und beispielsweise in anderen Sparkassenorganisationen durchaus Parallelen habe, die zeigten, dass es machbar sei.

 

Herr Feußner antwortet, dass in der Tat die Frage offensichtlich sei, wie man das „Geschäft“ auf einmal mit nur zwei Personen erledigen kann oder mit sieben statt neun Bereichsdirektoren. Das habe mit Digitalisierung und Prozessvereinfachung zu tun, aber auch mit Produktivitätssteigerung. Am Ende müsse es trotzdem von den Menschen geschafft werden. Dies tue die Sparkasse insofern, dass er seit Mitte des Jahres nach fünf Jahren kein Bezirksobmann mehr sei, so dass viele überregionale Tätigkeiten wegfallen. In den Führungsstrukturen, auch darunter, dass man den Bereichsdirektoren teilweise auch Nachfolgelösungen schon an die Seite stellen im Sinne von Assistenzen, so dass das dann auch geschultert werden könne.

Referenzbeispiele gebe es viele, wie z.B. die Sparkasse Würzburg, die viermal so groß sei wie die Sparkasse Miltenberg-Obernburg. Die hatte früher acht Vorstände, heute nur noch drei. Oder auch die Sparkasse Langen-Seligenstadt, die doppelt so groß sei wie die Sparkasse Miltenberg, die auch mit zwei Vorständen funktioniere. Es komme immer darauf an, wie der Unterbau organisiert sei. Er glaube, dass man das mit sieben Bereichsleitungen und zwei Vorständen gut hinbekomme. Ein Grund sei auch, dass Verantwortung nach unten gegeben werde. Was früher vielleicht Vorstände entschieden hätten, z.B. Kreditkompetenzen, habe man sehr klar nach außen delegiert, sprich dezentralisiert, so dass viel Verantwortung vor Ort sei.

 

Kreisrat Ullmer möchte wissen, mit welcher Summe man durch die Einsparungen der Planstellen rechne.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne er nicht über die Gehälter sprechen, so Feußner. Man könne an den Geschäftsberichten sehen, was der Vorstand in toto verdiene. Das könne man durch drei teilen, beim Vorstandsvorsitzen einen Zuschlag machen, dann komme man so ungefähr hin. Natürlich bekomme Herr Kehrer eine Pension, die von der Sparkasse zugesagt und zurückgestellt sei. Die Pensionsrückstellungen der Sparkasse beliefen sich auf ungefähr 22 Mio. Euro. Die Kosten seien so kalkuliert, dass die Personalkosten in den nächsten Jahren nicht steigen werden, d.h. die Tariferhöhungen würden eingespart, so dass die Sparkasse Miltenberg-Obernburg jährlich zwischen 2 und 3% Personalkosten einspare.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass die Satzungsänderung im Kreistag und bei den Bürgerinnen und Bürgern große Zustimmung erfahren werde. Wichtiger sei sogar gewesen, dass sich die Öffnungszeiten der Filialen ändern werden und da massiv eingespart werden würde.

Herr Feußner stimmt zu, dass die Öffnungszeiten verändert würden. Man habe sich entschieden, eine Differenzierung zwischen großen, mittleren und kleineren Geschäftsstellen einzuführen, so dass man in der Disposition des Personals etwas flexibler sei. Damit könne man auch die Standorte erhalten.

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