Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Kommunales Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen - Empfehlung

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.11.2017   JHA/003/2017 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfehlen dem Kreistag

 

mehrheitlich bei einer Gegenstimme,

 

ein Kommunales Förderprogramm zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) zu schaffen und dafür im Haushalt 2018 zur Umsetzung 150.000 € bereitzustellen.


Landrat Scherf erklärt, dass die Förderung der Schwimmfähigkeit der Kinder ein wichtiges Anliegen des Landkreises Miltenberg ist. Jedes Kind sollte spätestens mit Ende der Grundschulzeit schwimmfähig sein. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit geeigneter Schwimmmöglichkeiten.  Hinsichtlich der jährlich tödlich verlaufenden Badeunfälle sollte die Förderung der Schwimmfähigkeit als Ziel unbestritten sein. So ertranken im Jahr 2016 in Bayern 91 Menschen – mehr als jemals zuvor. Das Jahr 2017 wies weniger Badetage auf als das Jahr 2016, dennoch starben in Bayern bis Ende August nach Zahlen der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) 62 Menschen in bayerischen Gewässern, deutschlandweit waren es 297. Laut DLRG konnten zu Beginn der Neunziger noch 90 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler sicher schwimmen, heute seien es nur noch 40 Prozent. Laut einer Studie der DLRG vom 1.6.2017 haben 99% aller Menschen, die sich als Schwimmer einschätzen, das Schwimmen vor Vollendung des 11. Lebensjahres vollendet. Kommunale Bäderschließungen werden als Hauptursache genannt, da diese Voraussetzung sowohl für den Schulunterricht als auch die Abhaltung der bewährten Schwimmkurse für Kinder im Vorschul- bzw. Grundschulalter sind. Die Schwierigkeiten beim Betrieb kommunaler Schwimmbäder hinsichtlich der Betriebs- und Investitionskosten sind aufgrund einer breiten öffentlichen Debatte auch im Landkreis Miltenberg hinlänglich bekannt.

 

Zuschüsse zu Betriebs- oder Investitionskosten kommunaler Schwimmbäder sind dem Landkreis Miltenberg rechtlich nicht möglich, da es nicht zum gesetzlich definierten Aufgabenfeld eines Landkreises gehört. Im Bereich der Jugendhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII (SGB)  liegt jedoch die Schwimmfähigkeit grundsätzlich im Aufgabenbereich eines Landkreises. Auch der Landkreis Miltenberg ist bestrebt im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII „dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII bietet hier Kindern und Jugendlichen Angebote zur Förderung der persönlichen Entwicklung. Hierzu gehören insbesondere auch Angebote und Einrichtungen gesundheitlicher und sportlicher Bildung sowie einer bedarfsgerechten Freizeitgestaltung. Ferner sind junge Menschen im Rahmen der Prävention gem. § 14 SGB VIII zu „befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen“.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Schaffung eines Kommunalen Förderprogramms zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Miltenberg im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vor.

 

  1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Städte und Gemeinden als Träger von Frei- und Hallenbädern im Landkreis Miltenberg, sofern diese ein geeignetes pädagogisches Konzept haben und die Einrichtungen der Allgemeinheit (insbesondere auch Kindern und Jugendlichen) zur Verfügung stehen.

 

  1. Grundlagen der Förderung

Der Landkreis stellt im Rahmen seines Haushalts einen jährlichen Förderbetrag zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach folgenden Grundlagen:

 

a)    Ein einheitlicher Sockelbetrag für alle Schwimmbäder, die ein geeignetes pädagogisches Konzept haben und entsprechend umsetzen;

b)    Verteilung der verbleibenden Mittel je hälftig auf Grundlage

-       der von der jeweiligen Kommune gemeldeten Wasserflächen, die für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes geeignet sind und

-       der erfolgreich ausgebildeten Kinder und Jugendlichen im Grundschulalter (i.d.R. sechs bis zehn Jahre).

 

Die Fördergrundlagen sollen alle drei Jahre neu ermittelt werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Die beteiligten Städte und Gemeinden bestätigen schriftlich ihr Einverständnis mit den Förderrichtlinien, insbesondere mit den unter Nummer 2 genannten Bedingungen.

 

  1. Auszahlung der Zuwendung

Die sich aus den Berechnungsmodalitäten ergebenden Fördersummen werden den Städten und Gemeinden überwiesen, sobald der jeweilige Kreishaushalt rechtskräftig und die Umlagebescheide bestandskräftig sind.

 

Die finanziellen Auswirkungen betragen für den Landkreis Miltenberg bis zu 150.000 € jährlich.

 

 

Landrat Scherf erklärt, dass  der Bayerischen Gemeindetag im Landkreis Miltenberg eine positive Rückmeldung gegeben hätte.

 

Kreisrat Dr. Fahn findet den Antrag sehr gut. Der Landkreis Würzburg habe für ein solches Förderprogramm 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, daher passe die Summe von 150.000 € für den Landkreis Miltenberg gut. Mit diesem Programm erfülle der Landkreis seine Aufgaben. Seine Fraktion sei für den Beschlussvorschlag, da man die kulturellen Einrichtungen behalten wolle. Wichtig sei, dass der Freistaat noch nachlegen müsse. Die Schwimmbäder seien bis 1995 in einem bayerischen Förderprogramm gewesen. Inzwischen habe man erkannt, dass man die Streichung vielleicht wieder korrigieren müsse. Der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl, betrachte ein solches Förderprogramm auch als für sinnvoll und notwendig. Bayernweit habe man einen hörbaren Wunsch der Gemeinden für die Erhaltung der Schwimmbäder. Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützten dies. Es sei mittlerweile eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die ausloten wollte, wie die kommunalen Schwimmbäder vom Freistaat stärker unterstützt werden könnten. Er hoffe, dass dies möglichst bald passiere. Der Landkreis Miltenberg habe hier eine gute Aufgabe in Angriff genommen, deswegen sei der Vorschlag sehr gut und wichtig, und dem sollte man zustimmen.

 

Landrat Scherf dankt für die Verdeutlichung, dass das eine das Thema Investition und Betriebskostenförderung sei, das im Aufgabenbereich des Freistaates Bayern sei, was er auch momentan anpacke. Hier allerdings gehe es um die klassische Aufgabe Jugendhilfe, sprich Schwimmförderung der bis 10-Jährigen, um hiermit die Grundlagen zu schaffen.

 

Kreisrat Dr. Hermann fragt, ob es nicht Aufgabe der Schulen sei, dass die Kinder Schwimmunterricht bekämen. Er kenne es aus anderen Bundesländern, dass Schwimmen eine Pflichtveranstaltung sei. Obwohl man grundsätzlich begrüßen müsse, dass man Schwimmunterricht fördere, denkt er, dass es eine kleine Mittelunterstützung der Schwimmbäder im Landkreis sei.

 

Landrat Scherf antwortet, dass eine Schule nur dann Schwimmunterricht geben könne, wenn ein Schwimmbad vorhanden sei. Daran scheitere es in der Regel.

Auch aus Elternsicht sagt Landrat Scherf, dass der klassische Weg des Schwimmenlernens nicht durch Schwimmunterricht an der Schule sei. Dies sei eine Schulstunde in der Woche, also 45 Minuten in der 3. und 4. Klasse. Eltern, die wollten, dass ihre Kinder Schwimmen lernen, nähmen die Schwimmkurse wahr, die in den kommunalen Schwimmbädern angeboten würden. Für diese Schwimmkurse bräuchte man die kommunalen Schwimmbäder, dass die Wasserflächen überhaupt vorhanden seien.

Kreisrätin Dolzer-Lausberger möchte etwas ins Detail gehen. In der Vorlage stehe, dass 2016 91 Menschen in Bayern ertrunken seien. Der Großteil der Opfer seien Erwachsene, die an Selbstüberschätzung oder Nicht-Kenntnis der Gefahren in öffentlichen Gewässern zu Tode gekommen seien. Hauptsächlich seien diese Unfälle in bayerischen Gewässern, sprich Flüssen und Baggerseen. Ein ganz geringer Anteil der Opfer seien Kinder. Bei Kleinkindern im Kindergartenalter sehe sie daher eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern.

Es wäre wünschenswert, dass Schwimmunterricht wieder eingeführt werden würde, wobei die Verantwortung für viele Lehrer zu groß gewesen sei, weshalb der Schwimmunterricht nicht mehr gehalten werden würde. Es wäre eine gute Sache, in Schulen und Kindergärten Aufklärungsarbeit zu leisten oder auch Angebote für Schwimmkurse zu machen. Letzten Endes sehe sie allerdings die Eltern in der Pflicht, ihren Kindern einen Schwimmkurs zu ermöglichen. Für sie sei das, was hier im Sachverhalt dargestellt werde, nichts anderes als Schwimmbadförderung, die der Landkreis eigentlich nicht leisten dürfe.

 

Landrat Scherf antwortet, dass er zu den Kausalitäten der Todesfälle nichts sagen könne. Das, was die DLRG in ihren Statistiken sage, sei, dass allgemein die Schwimmfähigkeit in der erwachsenen Bevölkerung im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich nachlasse. Dies müsse man im Zusammenhang damit sehen, dass ein erwachsener Mensch in Deutschland schwimmen könne, wenn er bis zum 10. Lebensjahr das erlernt habe.

Aufgabe des Landkreises sei es hier, die Bereitstellung von Wasserflächen für die von Kreisrätin Dolzer-Lausberger geforderten Schwimmkurse zu unterstützen und zu fördern, damit die Kommunen überhaupt in der Lage seien, für Schwimmkurse Wasserflächen bereitzustellen. Wenn Kreisrätin Dolzer-Lausberger an die Pflicht der Eltern appelliere, ihren Kindern Schwimmkurse zu ermöglichen, dann bitte er sie, sich mit der Realität auseinanderzusetzen, dass Eltern daran scheiterten, wenn sie Schwimmkurse für ihre Kinder suchten, denn es fehle fehle an den ausreichenden Wasserflächen und Wasserzeiten.

 

Kreisrätin Wörner merkt an, dass die Gemeinde Kirchzell ihre Kinder nach Schlossau ins Hallenschwimmbad fahren müsse. Früher seien die Kinder nach Amorbach ins Hallenschwimmbad gegangen, aber dieses musste schließen, weil es nicht saniert werden konnte. Kinder lernten schwimmen durch Schwimmkurse, aber die Fähigkeit, das weiter zu tun, könnten sie nur, wenn sie ein Schwimmbad benutzten. Dies könnten sie nur, wenn es auch Schwimmbäder gebe. Man könne zwar einen Schwimmkurs besuchen, aber die wenigsten Kinder könnten nach diesem Schwimmkurs gut schwimmen. Wenn sie nicht weiter ins Schwimmbad gehen könnten, verliere sich das Gelernte wieder.

 

Kreisrätin Münzel stellt fest, dass es dem Landkreis an Schwimmbädern fehle und es fehle an Lehrer*innen, die die Qualifikation hätten, Schwimmunterricht zu erteilen. Dann habe man nur eine Schulstunde Schwimmunterricht in der 3. und 4. Klasse, wo man nur Grundlagen legen könne. Die meisten Kinder müsse man erst an das Wasser gewöhnen. Es wäre sehr schön, wenn es so wäre, dass alle Eltern mit ihren Kindern im Sommer ins Schwimmbad gehen würden und den Kindern das Schwimmen beibringen würden, aber man müsse die Realitäten in den Blick nehmen und sehen, dass das viele Eltern nicht tun oder nicht tun können. Der Ansatz bei diesem Antrag, dass die Kommunen ein pädagogisches Konzept vorlegen müssten, sei für sie der entscheidende Punkt.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger spricht an, dass durch das kommunale Förderprogramm nicht mehr oder weniger Wasserflächen zur Verfügung stünden. Letzten Endes seien es die Eltern, die ihre Kinder in die Schwimmbäder fahren. Wenn die Eltern jetzt noch nicht fahren wollten, werde ein Förderkonzept vielleicht kurzzeitig etwas ändern, aber auf Dauer werde es keinen Erfolg bringen.

 

Herr Almritter findet das Programm sehr interessant und gut. Er ist der Meinung, dass es nicht um die 20% der Familien gehe, die sowieso jedes Wochenende ins Schwimmbad gehen würden und dies auch ermöglichen könnten aufgrund ihrer finanziellen Ausstattung. Für ihn sei es ein Beitrag, dass man Schwimmangebote niederschwelliger anbieten könne für die restlichen 80% der Familien, die dem Thema Schwimmen aus Gründen, die z.B. in der Biographie liegen, nicht nahestehen.

 

Kreisrätin Passow sagt, dass es auch darum gehe, wie man den Landkreis Miltenberg weiterhin  attraktiv gestalten könne. Dies sei auch ein Thema für junge Leute, damit sie nicht abwanderten. Unter dem Aspekt solle man sich auch überlegen, wie weit man die Schwimmbäder dabei unterstützen könne.

Sie möchte wissen, ob der Sockelbetrag von einer Kommune mit Schwimmbad beantragt werden müsse und wie die Förderung aufgeteilt werde. Weiterhin fragt sie, was genau unter einem pädagogischem Konzept zu verstehen sei und wie man sicherstellen könne, dass Kinder auch daran teilnehmen könnten. Kreisrätin Passow wünscht sich detailliertere Infos.

 

Landrat Scherf antwortet, dass es eine Möglichkeit wäre, dem Gremium bereits eine extrem komplexe Satzung  vorzulegenund den Gemeinden einen zehnseitigen Anforderungskatalog zu einem Konzept zusenden, oder man könne der Gemeinde, die das kommunale Schwimmbad trage, die Möglichkeit geben, ein gutes Konzept zu entwerfen und vorzulegen.

Der Vorschlag ist in Anlehnung an einen Beschluss des Landkreises Würzburg entstanden. Im letzten dreiviertel Jahr habe er sich mit Landrat Nuss intensiv ausgetauscht, weil die Probleme kommunaler Schwimmbäder im Landkreis Würzburg keine anderen seien als hier. Die Kommunen bzw. einzelne Bürgermeister sagten, dass man alleine gelassen werde und man könne nicht ewig warten, dass der Freistaat Bayern irgendwann einmal seiner Verantwortung für eine Betriebskosten- und Investitionskostenförderung gerecht werde. Es sei nicht befriedigend als Landrat, egal ob er in Würzburg oder Miltenberg sei, immer zu sagen, man sei dafür nicht zuständig. So sei man darauf gestoßen, dass man im Bereich der Förderung der Schwimmfähigkeit im Bereich der Jugendhilfe sei und hier eine Verantwortung, und damit eine Möglichkeit hätte, die Gemeinden zu unterstützen. Eckpunkte dieses Konzeptes seien, den Gemeinden einen Sockelbetrag zur Verfügung zu stellen und dann noch einmal einen variablen Betrag, abhängig von der Wasserfläche, die für diese Schwimmkurse zur Verfügung stünden und in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder, die an den Schwimmkursen teilnehmen. Diese Daten werde man im nächsten Schritt von den Gemeinden abfragen und dann entscheiden.

 

Kreisrätin Passow sagt, sie möchte gerne zustimmen, ihr sei der Beschlussvorschlag aber zu unkonkret.

 

Kreisrätin Münzel entgegnet Kreisrätin Passow, dass dies ein politisches Scharmützel sei. Es sei klar, dass jede Kommune ein anderes Konzept vorlegen müsse, schon alleine weil jedes Schwimmbad anders sei, die Kommunen unterschiedlich strukturiert und die Problemlagen unterschiedlich seien. Es sei immer so, dass nicht vorgeschrieben werde, wie ein pädagogisches Konzepte auszuschauen müsse. Hier sei natürlich die Schwimmfähigkeit das Ziel des pädagogischen Konzeptes. Wenn der Bayerische Gemeindetag grundsätzlich zustimme, dann habe sie ein großes Vertrauen, dass in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag das gerecht gemacht werde, und dass es in Richtung Schwimmfähigkeit zielführend sei.

 

Kreisrätin Ballmann fragt, ob die Förderung auch einen Zuschuss der Familien beinhalten könnte, die sich keinen Schwimmkurs leisten könnten.

 

Landrat Scherf erklärt, dass für die Teilhabe z.B. das Paket „Bildung und Teilhabe“ zur Verfügung stünde.

 

Kreisrat Thomas Zöller sagt, dass man in der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages einhellig der Ansicht gewesen sei, dass dieses Förderprogramm ein guter Vorschlag sei.

Ihm wäre es für die Kommunen, die kommunale Schwimmbäder betreiben, wichtig, dass dieses pädagogische Konzept nicht extrem ausgearbeitet sein müsse. In seiner Gemeinde Mönchberg sehe es momentan so aus, wenn man Schwimmkurse anbiete, dass die zwei Bademeister in den ersten Stunden mit den Kindern ins Nichtschwimmerbecken gingen, um sie dort spielerisch an das Wasser zu gewöhnen. Dann fänden die Schwimmkurse auch im Schwimmerbecken statt. Es laufe so intensiv ab, dass nach dem Schwimmkurs jedes Kind sein „Seepferdchen“ erhalte. Meistens sei es so, dass die Kinder nach dem Schwimmkurs von ihren Eltern eine Jahreskarte bekämen. Daher entwickele es sich oft so, dass man an das „Seepferdchen“ noch den „Freischwimmer“ dranhänge. Dann brauche man sich keine Sorgen mehr zu machen, dass das Kind im Schwimmbecken untergehe. Das heißt, sie hätten ein relativ einfaches Konzept –spielerisch lernen, intensivieren, weitermachen.

 

Landrat Scherf plädiert auch dafür, nicht alles zu verkomplizieren.

 

Kreisrätin Passow wendet sich an Kreisrätin Münzel, dass sie am Anfang ihres Statements gesagt hätte, dass der Landkreis attraktiv bleiben müsse. Ihr gehe es um kein politisches Scharmützel, sondern man habe in anderen Sitzungen festgestellt, dass der Anteil der jungen Leute hier im Landkreis relativ niedrig sei. Deswegen habe sie auch gesagt, dass sie prinzipiell dafür sei, die Schwimmbäder zu fördern. Aber sie sei Betriebswirtin, ihr gehe es um Zahlen. Deswegen möchte sie wissen, wie die Förderung aufgeteilt sei. Es gehe ihr einfach nur um eine Konkretisierung.

 

Kreisrat Paulus unterstützt den Vorschlag.Er vertraue der Verwaltung, dass sie ein vernünftiges Konzept erarbeitet habe.

Er sehe als erfahrener Familienvater auf jeden Fall die Notwendigkeit, dass man sich als Eltern selbst auch um Schwimmkurse kümmern müsse. Darüber hinaus habe man Vereine, die die kommunalen Schwimmbäder unterstützten.

Die Verbindung zum Jugendamt sei auch sehr positiv, denn wenn man die Rückkopplung habe, dass man dann auch für diejenigen Kinder und Familien, die es wirklich notwendig hätten, einen Verknüpfungspunkt herstellen könne.

Man könne in einem Jahr schauen, wie die Mittel vergeben worden seien und wer sie abgerufen habe. Gegebenenfalls könne man dann nachjustieren.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, dass der Landkreis durch dieses Förderprogramm attraktiv gemacht mache.

Der Betrag von 150.000 Euro sei der Maximumbetrag. Die Höhe sei richtig durchdacht.

Bürgermeister aller Parteien hätten für diese Förderung gestimmt.  Deswegen meint er, dass sie sich auch etwas dabei gedacht hätten.

 

Landrat Scherf erwähnt nochmals, dass man ein Förderprogramm schaffe, um die Kommunen zu unterstützen, Wasserflächen zur Verfügung zu stellen, um Schwimmunterricht für Kinder bis zum 10. Lebensjahr anzubieten. Dies trage ganz entscheidend dazu bei, die Attraktivität des Landkreises zu fördern, indem man die Gemeinden nicht alleine stehenlasse. Zum einen sei es für die Familien ein ganz entscheidender Faktor von Lebensqualität, dass sie für ihre Kinder die Möglichkeit haben, Schwimmkurse zu besuchen, um dort das Schwimmen zu erlernen. Wenn man junge Fachkräfte anwerbe, schauen diese auch darauf, welche Rahmenbedingungen für junge Familien im Landkreis vorherrschen. Dazu gehöre auch, dass man kommunale Schwimmbäder habe, wo die jungen Menschen schwimmen lernen können.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger möchte nicht, dass ihr Beitrag ins falsche Licht gerate. Ihr gehe es darum, in welcher Art und Weise dieses Förderprogramm aufgebaut sei. Sie habe sich alle im Sachverhalt genannten Paragraphen rausgesucht. Aufgrund dieser Paragraphen könne man Reitunterricht und alles legitimieren, wenn man wollte. Man wisse genau, dass der Landkreis die Schwimmbäder nicht fördern dürfe. Jetzt mache man es mit diesem Förderprogramm durch die Hintertür. Dies wolle sie nur festgestellt haben. Es sei wichtig, dass die Schwimmbäder bestehen bleiben, aber als Landkreis dürfe man diese nicht fördern. Dass man es auf dem Rücken des Jugendhilfehaushalts austrage, sei nicht in Ordnung.

 

Landrat Scherf fragt Kreisrätin Dolzer-Lausberger, ob sie wisse, dass der Landkreis Miltenberg auch die Jugendarbeit in Sportvereinen fördere, wenn sie die Anzahl ihrer jungen Mitglieder melden, dass Kulturvereine gefördert würden und auch Musikvereine. Dies sei nicht durch die Hintertür.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger sagt, dass das Förderprogramm nichts an dem Ist-Zustand ändere. Die Schwimmkurse würden jetzt schon angeboten werden. Wenn ein guter Wille da wäre, könnte man eventuell mehrere anbieten oder das Personal bezuschussen oder generell einen Kurs bezuschussen. An der Fläche, die zur Verfügung stehe, ändere sich durch das Förderprogramm nichts.

 

Landrat Scherf widerspricht Kreisrätin Dolzer-Lausberger, weil der Kreis die Kommune dabei unterstütze, für das Erlernen des Schwimmens in Schwimmkursen die Fläche zur Verfügung zu stellen.

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