Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Antrag auf dauerhafte Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags durch den Landkreis Miltenberg an den TouristikService Odenwald-Bergstraße e.V.; Beschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.10.2017 KA/004/2017 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 5 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Kreisausschuss fasst bei fünf Gegenstimmen den mehrheitlichen
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt die weitere Unterstützung des Landkreises Miltenbergs der Umsetzung des Sanierungskonzeptes der Odenwald Tourismus GmbH als Mitglied des Gesellschafters TouristikService Odenwald-Bergstraße e.V. auf Grundlage des regulären Mitgliedsbeitrags sowie des regulären jährlichen Zuschusses.
Frau Seidel trägt
folgenden Sachverhalt vor.
Zum Antrag:
Mit Schreiben vom 21.09.2017 an den Landrat des
Odenwaldkreises, Herrn Frank Matiaske, in Abschrift
an den Landrat des Landkreises Miltenberg, Herrn Jens Marco Scherf, eingegangen
im Landratsamt am 25.09.2017, erklärt Bürgermeister Schmitt, Stadt Amorbach, im Namen „der Mitgliedskommunen des Bayerischen
Odenwaldes Amorbach, Kirchzell,
Laudenbach, Mömlingen,
Schneeberg und Weilbach“ einstimmig Zustimmung zum
Antrag eines Vertreters im TSOB „für die Beibehaltung des erhöhten
Mitgliedsbeitrages“ durch die am TSOB beteiligten Landkreise Darmstadt-Dieburg,
Odenwaldkreis und Miltenberg, gestellt in der Mitgliederversammlung des TSOB
e.V. am 7.09.2017.
Zum Hintergrund:
In der Kreisausschusssitzung am 6.02.2017 hat Landrat
Scherf informiert, dass der Landkreis Miltenberg Mitglied der TouristikService Odenwald-Bergstraße e.V
ist. Der reguläre Jahresbeitrag beträgt 9.120 €, der regulär jährlich zu
leistende Zuschuss 17.670 €. Hauptsächlich trägt die TouristikService
Odenwald-Bergstraße e.V das Destinationsmarketing
über die Odenwald Touristik GmbH, an der 28,6% der Gesellschaftsanteile
gehalten werden (restliche 71,4% werden von der OREG des Odenwaldkreises
gehalten).
Aufgrund einer hauptsächlich durch einen Rechtsstreit
verursachten Liquiditätsproblematik bei der Odenwald Touristik GmbH beschloss
die Mitgliederversammlung der TouristikService
Odenwald-Bergstraße e.V. am 23.11.2015 einmalig einen erhöhten Beitrag von 20%.
Für den Landkreis Miltenberg bedeuten dies statt der regulären 9.120 € für das
Jahr 2016 10.944 € ergänzend zum jährlichen Zuschuss in Höhe von 17.670 €. Über
die Mitgliedsbeiträge des TSOB e.V. wird der jährliche Zuschuss an die OTG in
Höhe von 210.000 € sichergestellt.
In der
Mitgliederversammlung der TouristikService
Odenwald-Bergstraße e.V. am 25.11.2016 wurde seitens der Geschäftsführung der
Antrag gestellt, zur Gewährleistung der Durchführung der Maßnahmen des
Fortführungskonzepts vom 10.11.2015, die einmalig für 2016 beschlossene
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge begrenzt für das Jahr 2017 erneut zu
beschließen. Dies bedeutet, dass auch im Jahr 2017 der Landkreis Miltenberg
statt der regulären 9.120 € einmalig 10.944 € ergänzend zum jährlichen Zuschuss
in Höhe von 17.670 € als Mitgliedsbeitrag aufzubringen hatte.
Der ursächliche
Rechtsstreit ist inzwischen abgeschlossen. Aufgrund der Entscheidung des
Odenwaldkreises, einen zusätzlichen Zuschuss an die OTG in Höhe von jährlich
143.000 € im Jahr 2017 auf 80.000 € abschmelzen zu lassen und ab dem Jahr 2018
komplett einzustellen, wurde zur Sicherstellung der Fortführung der Tätigkeit
der Odenwald Touristik GmbH im Auftrag des TSOB e.V. durch den Aufsichtsrat der
OTG ein Sanierungskonzept erstellt. Dieses Sanierungskonzept betrifft die Jahre
2018 bis 2020 und wurde am 7. September 2017 in der Mitgliederversammlung den
Mitgliedern des TSOB e.V. vorgestellt. Ein in diesem Zusammenhang gestellter
Antrag durch Bürgermeister Markus Röth, Grasellenbach (Landkreis Bergstraße) auf
dauerhafte Zahlung des erhöhten Mitgliedsbeitrags durch die Landkreise wurde
mit Verweis auf das vorgelegte Sanierungskonzept und dessen Umsetzung
abgelehnt. Bereits in der Vorstandssitzung am 18. Juli 2017, in der
Bürgermeister Röth diesen Antrag angekündigt hatte, wurde festgehalten, „dass
in der Mitgliederversammlung des TSOB e.V. mehrfach betont wurde, dass die
Beitragserhöhung 2015 und 2016 jeweils ein einmaliger Vorgang war, weshalb
nicht erneut über eine Erhöhung der Beiträge bzw. über die Beibehaltung der Beitragserhöhung
beraten werden könne.“
Der Landkreis
Miltenberg stützt sowohl über die Mitwirkung im Aufsichtsrat der OTG (seit
Mitte 2016 durch Landrat Scherf, zuvor keine Mitwirkung durch den Landkreis
Miltenberg) als auch als Mitglied im TSOB e.V. hinsichtlich des Fortführungs-
und Sanierungskonzeptes sowie der von der Geschäftsführung erfolgreich in
Umsetzung befindlichen Einbindung der am Tourismus interessierten Wirtschaft in
der „Odenwald-Initiative ODIN e.V.“ ausdrücklich diesen Kurs, der im Interesse
einer funktionierenden Tourismus-Vermarktung des Odenwalds konsequent
weiterverfolgt werden sollte.
Eine abweichend von der Beschlusslage der Mitgliederversammlung des TSOB
e.V. geführte Fortführung eines zweijährig krisenbedingt erhöhten Mitgliedsbeitrag
wird als nicht zweckmäßig und zielführend angesehen und sollte vom Landkreis
Miltenberg nicht forciert werden. Stattdessen sind alle Kräfte notwendig, das
von der Geschäftsführung auf Basis des Fortführungskonzeptes erarbeitete
Sanierungskonzept 2018 – 2020 in Ergänzung zur Odenwald-Initiative ODIN e.V.
mit der aktiven Einbindung der am Tourismus interessierten Wirtschaft
erfolgreich umzusetzen.
Amorbachs Bürgermeister Kreisrat Schmitt wirbt im
Namen der Odenwaldkommunen für höhere Beiträge durch den Landkreis Miltenberg,
bis sich der TouristikService stabilisiert habe. Auch
die Odenwaldkommunen würden mehr bezahlen, so dass der Verband 31.000 Euro mehr
zur Verfügung haben würde.
Dieser Punkt wird
lange kontrovers diskutiert, denn die zuständigen Gremien der OTG
(Aufsichtsrat) sowie des TSOB (Vorstand) hatten sich bereits 2017 gegen die Beibehaltung eines erhöhten
Mitgliedsbeitrages durch die am Tourismusservice Odenwald-Bergstraße (TSOB)
beteiligten Landkreise Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis und Miltenberg
ausgesprochen. Landrat Scherf verweist auf das Sanierungskonzept der OTG in
Verbindung mit der erfolgreich gestarteten Odenwald-Initiative zur stärkeren
Einbindung der vom Tourismus profitierenden Wirtschaft. Deshalb sehe er keinen
Grund für weiter erhöhte Mitgliedsbeiträge. Es sei sinnvoll, auf das vom
Kreistag beauftragte Tourismusgutachten zu warten und anschließend eine
fundierte Diskussion über freiwillige Leistungen zur Förderung des Tourismus zu
führen.
In diesem
Zusammenhang wird von Kreisrat Dr. Heinz Kaiser auch an die Klage von Weilbach gegen den Landkreis erinnert, in dessen Zentrum
die freiwilligen Leistungen stünden. Gleichzeitig fordere Weilbach
jetzt aber mehr Geld vom Landkreis für freiwillige Leistungen.