Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt, Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 - Erteilung der Entlastung; Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2017   KA/004/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Analog zum Beschluss zu TOP 4, dass der Kreisausschuss als Stiftungsrat der Rohe´schen Altenheim-Stiftung abschließend bewerten kann, fasst der Kreisausschuss den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Für die Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt wird die Entlastung nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erteilt.


Frau Hörnig trägt vor, dass nach Art. 88 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresabschlüsse anschließend die Entlastung erteilt werden kann.

 

Die Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt wurden örtlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Prüfbericht ist im Bericht des UB 4 – Revision zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Miltenberg enthalten und kann von jedem Kreistagsmitglied eingesehen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.08.2017 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für die Jahre 2012 bis 2015 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

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