Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt, Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 - Erteilung der Entlastung; Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.10.2017 KA/004/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Analog zum
Beschluss zu TOP 4, dass der Kreisausschuss als Stiftungsrat der Rohe´schen Altenheim-Stiftung abschließend bewerten kann, fasst
der Kreisausschuss den einstimmigen
Beschluss:
Für die Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 der Joseph Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt wird die Entlastung nach Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern erteilt.
Frau Hörnig trägt vor, dass nach Art. 88 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern nach Durchführung der örtlichen
Prüfung und der Feststellung der Jahresabschlüsse anschließend die Entlastung
erteilt werden kann.
Die Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 der Joseph
Anton Rohe’sche Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt wurden örtlich durch den
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Prüfbericht ist im Bericht des UB 4 –
Revision zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Miltenberg
enthalten und kann von jedem Kreistagsmitglied eingesehen werden.
Unter
Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse hat der Rechnungsprüfungsausschuss in
seiner Sitzung am 30.08.2017 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für
die Jahre 2012 bis 2015 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung
für den Freistaat Bayern zu erteilen.