Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Anhörung und Beschluss zur Aufhebung und gleichzeitigen (räumlich gleichbleibenden) Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) gem. § 2 Abs. 1 des Schutzbereichsgesetzes (SchBerG)

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2017   KA/004/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen

 

Beschluss:

 

Gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) werden von Seiten des Landkreises Miltenberg Bedenken erhoben. Diese beruhen auf der fehlenden Angabe einer Rechtsgrundlage für die Ausweisung des Interessengebiets sowie der fehlenden Angabe, welche Auswirkungen das Interessengebiet auf bauleitplanerische Maßnahmen der betroffenen Gemeinden haben kann. Der Landrat wird dazu ermächtigt, eine Stellungnahme ohne Äußerung von Bedenken abzugeben, wenn die zuvor genannten Informationen seitens der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.


Herr Krah, Leiter Abt. 5 Bauwesen, erläutert, dass im Rahmen der o.g. Anhörung zur Aufhebung und gleichzeitigen (räumlich gleichbleibenden) Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) die Regierung von Unterfranken um Erstellung einer landesplanerischen Beurteilung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ersucht wurde. Zur Vorbereitung der landesplanerischen Beurteilung hat die Regierung von Unterfranken das Landratsamt Miltenberg eingeschaltet und um Stellungnahme bis spätestens 10. Oktober 2017 gebeten. 

 

Aus organisatorischen Gründen soll der bisherige Schutzbereich für die Verteidigungsanlage in seiner Gesamtheit aufgehoben und durch drei neue, in der Summe deckungsgleiche Schutzbereiche ersetzt werden. An den Schutzbereich (0 - 5.000 m) schließt ein Interessengebiet (5.000 m – 50.000 m) an, in dessen Bereich Flächen des Landkreises Miltenberg betroffen sind. Gemäß Punkt C der Schutzbereichseinzelverordnung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen von der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr (BAIUDBw Infra I 3 TÖB) immer eine Stellungnahme mit Bewertung aus radartechnischer und operationeller Sicht durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr Referat 3 II e anzufordern, wenn durch die geplante Maßnahmen das an den Schutzbereich anschließende Interessengebiet (5.000 m – 50.000 m) berührt wird. 

 

Stellungnahme

Nach Einschaltung der betroffenen Gemeinden des Landkreises Miltenberg werden gegenüber der Neuanordnung des Schutzbereiches der Radaranlage in Lauda-Königshofen (Teilanlage B) von Seiten des Landkreises Miltenberg keine Einwände erhoben. Wir bitten jedoch um Mitteilung, auf welche Rechtsgrundlage sich die Ausweisung eines Interessengebietes stützt. Darüber hinaus kann nicht nachvollzogen werden, welche Auswirkungen die Ausweisung des Interessengebietes auf Maßnahmen der Bauleitplanung, insbesondere in Bezug auf evtl. Höhenbeschränkungen haben könnten. Auch können die Entstehung etwaiger Mehrkosten für die Gemeinde bei Bauleitplanungen nicht abgeschätzt werden. Wir bitten um Mitteilung, welche Leitlinien im Interessengebiet zu beachten sind.

 

Zusammenfassende Würdigung

Im Rahmen der Anhörung wurden die betroffenen Gemeinden des Landkreises Miltenberg beteiligt und auf die Erforderlichkeit der Beteiligung der zuständigen Dienststelle der Bundeswehr (BAIUDBw Infra I 3 TÖB) bei anstehenden Bauleitplanverfahren aufmerksam gemacht. Von Seiten des Landkreises Miltenberg bestehen keine Bedenken.

 

Herr Krah weist darauf hin, dass die Stadt Stadtprozelten und die Gemeinde Altenbuch Bedenken angemeldet haben, weil seitens der Bundeswehr keine Informationen zur Verfügung gestellt wurden, wie genau sich dieser Interessenbereich auswirkt.

 

 

Kreisrat Stich versteht nicht, warum der Landkreis Miltenberg keine Bedenken anmeldet, da Altenbuch und Stadtprozelten Bedenken angemeldet hätten, und dass das einzige, was eruiert werden konnte, eine mögliche Aufstellung von Windkraftanlagen sei.

 

Herr Krah antwortet, dass dies der Anwendungsfall sei, der praktisch denkbar wäre.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass es der Verwaltung nicht egal sei, was Stadtprozelten und Altenbuch sagen. Man habe sich diese Bedenken intensiv angesehen und werde aufgrund dessen, was materiell vorgebracht werde, mit einbringen. Aus Sicht des Landkreises Miltenberg sei es allerdings nicht begründet, Bedenken in seiner Gesamtheit anzumelden.

 

Kreisrat Stich möchte wissen, ob bei dem Beschluss Eile geboten sei, oder ob man warten könne, bis eine Antwort der Bundeswehr eingegangen sei.

 

Herr Krah antwortet, dass die Stadt Stadtprozelten und die Gemeinde Altenbuch selbst bei der Bundeswehr angefragt und keine Informationen erhalten hätten. Darin begründen sich die Bedenken der Stadt Stadtprozelten.

Die Stellungnahme sei bis 10. Oktober 2017 abzugeben. Daher hätte man fristmäßig ein Problem, rechtzeitig an die Informationen zu kommen.

Letzten Endes werde die Stellungnahme des Landkreises auch in eine Stellungnahme der Regierung von Unterfranken einmünden. Die Stellungnahme der Regierungen werde wiede- rum in eine Stellungnahme des Freistaates Bayern einmünden. Im Verfahren selbst auch an die Bundeswehr gehe dann nur die Stellungnahme des Freistaates Bayern.

 

Landrat Scherf schlägt aufgrund der Terminfrist vor, den Beschlussvorschlag dahingehend  zu ändern, dass der Landkreis Miltenberg Bedenken aufgrund der nicht vorhandenen Kom- munikationsfähigkeit der Bundeswehr anzumelden. Er solle aber als Landrat ermächtigt werden, die Bedenken zurückzuziehen, wenn man diese Fragen ausreichend beantwortet bekomme.

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