Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anhörung und Beschluss zur 15. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.10.2017   KA/004/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Kreisausschuss erhebt bezüglich der o.g. 15. Änderung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 keine Bedenken.


Herr Krah trägt vor, dass der Regionalverband Heilbronn-Franken gem. § 12 Abs. 2 LplG den Entwurf der 15. Änderung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 zur Beteiligung vorlegt. Gegenstand der 15. Änderung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 ist die Ausweisung eines Vorranggebietes für zentrenrelevante regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in Wertheim-Bestenheid (Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg), um die Erweiterung eines bestehenden Betriebes sowie die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsbetriebes zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf in der Fassung vom 7. Juli 2017 wurde von der Verbandsversammlung gebilligt und als Anhörungsentwurf zur Beteiligung gem. § 12 Abs. 2 LplG beschlossen. Mit Schreiben vom 4. August 2017 wurde das Landratsamt Miltenberg als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis spätestens 10. November 2017 gebeten.

 

Herr Krah nimmt dazu Stellung. Das Vorranggebiet liegt ca. 2,5 km von der Landkreisgrenze Miltenberg (Gemarkung Faulbach) entfernt. Das Landratsamt Miltenberg erhebt bezüglich der o.g. 15. Änderung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 keine Bedenken.

 

Er fasst zusammen, dass aufgrund der Entfernung der Landkreis Miltenberg nicht unmittelbar betroffen ist. Das Landratsamt Miltenberg erhebt bezüglich der o.g. 15. Änderung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 keine Bedenken.

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