Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Wertstoffhof Süd in Bürgstadt: Bericht über die Inbetriebnahme und Eröffnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.09.2017   ENU/003/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Frau Heim berichtet, dass am 08.09.2017 der Wertstoffhof in Bürgstadt im Beisein geladener Gäste offiziell in Betrieb genommen wurde. Viele Mitglieder des Ausschusses waren dabei und konnten sich vor Ort von der gelungenen Umsetzung der Beschlüsse des ENU-Ausschusses und des Kreistags überzeugen. Durch die Umfahrung im Einbahnstraßenverkehr vereinfachen wir die Anlieferungen, da die Abfälle ohne großes Rangieren komfortabel in die tiefergestellten Abfallcontainer geworfen werden können. So wird zu mehr Sicherheit und Arbeitserleichterung bei den Anlieferungen bzw. den Anlieferern beigetragen.

Die Eröffnung des Wertstoffhofes in Bürgstadt ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg und war oder ist von vielen heiß ersehnt. So stand auch pünktlich am 11.09.2017 um 8:00 Uhr der erste Anlieferer am Tor – und kam an diesem Tag mit wechselnden Abfallfraktionen noch häufiger.

 

War in der Eröffnungswoche das gesamte Personal des Wertstoffhofes vor Ort, unterstützt durch einen Abfallberater, sind wir inzwischen im Normalbetrieb; d.h. außer dem Betriebsleiter, Herrn Wöber, sind montags bis freitags zwei Damen und samstags drei Damen im Einsatz.

 

Insgesamt wurde der Wertstoffhof in Bürgstadt im Vergleich mit Erlenbach und Guggenberg (Kleinanlieferer) bisher folgendermaßen frequentiert (wobei die Zahlen Guggenberg nicht ganz vergleichbar sind, da hier die Anlieferer meist größere und schwerere Anlieferungen bringen):

 

Anlieferungen                          WSH-Süd        Erlenbach        Guggenberg

MO,     11.09.2017                       48                   208                     23

DIE,     12.09.2017                       49                   154                     24

MI,       13.09.2017                       51                   159                     19

DO,     21.09.2017                      105                  192                     25

FR,      22.09.2017                       79                   201                     20

SA,      23.09.2017                       70                   208                     49

 

Die meisten Anlieferungen kommen aus dem Bereich Bürgstadt und Miltenberg (ca. 70 %), gefolgt von Anlieferungen aus dem Südspessart (ca. 15 %) und Kleinheubach/Großheubach (ca. 10 %). Die restlichen Anlieferungen (5%) teilen sich Kirchzell, Eichenbühl und Weilbach. Mengenmäßig am häufigsten angeliefert werden Altholz, Sperrmüll und Bauschutt.

 

Es kommen auch viele Leute einfach nur zum Schauen und Informieren vorbei.

 

Die meisten Anlieferer lobten die komfortable Abfallanlieferung beim Wertstoffhof Süd in Bürgstadt, besonders die Erleichterung bei der Containerbefüllung.

Es gab aber auch (wenig) Kritik, insbesondere hinsichtlich der Gebührenerhebung. So regelt die Abfallgebührensatzung, dass das Gewicht angelieferter Abfälle geschätzt wird, wenn keine Waage vorhanden ist (§ 3 Abs. 4 Satz 1 Abfallgebührensatzung). Im Hinblick auf den neuen Wertstoffhof Süd, ohne Waage, wurde die Bestimmung der Abfallgebührensatzung im Dezember 2016 ergänzt um den Satz 2 „Dabei wird ein Kubikmeter = eine Tonne zu Grunde gelegt“, um den Mitarbeitern vor Ort die Schätzung der angelieferten Abfälle und der festzusetzenden Gebühren zu erleichtern.

 

Das spezifische Gewicht der einzelnen Abfälle ist sehr unterschiedlich. So wiegt 1 m³ mineralischer Abfall ca. 1,8 bis 2 Tonnen. 1 m³ Sperrmüll oder Altholz bringt aber nur ca. 400 bis 600 kg auf die Waage. Zwar hat sich noch niemand beschwert, dass er für angelieferte mineralische Abfälle in Bürgstadt zu wenig bezahlt hat; über zu hohe Gebühren gab es jedoch bereits Beschwerden.

 

Nachdem die Ergänzung der Abfallgebührensatzung um § 3 Abs. 4 Satz 2 zur Klarstellung erfolgte und um den Mitarbeitern vor Ort die Arbeit zu erleichtern, unterschiedliche Ergebnisse bei den Wertstoffhöfen in der Gebührenerhebung und –festsetzung nicht beabsichtigt waren, wurde mit den Mitarbeitern vor Ort abgesprochen, Abfallanlieferungen in Bürgstadt auf Grundlage der Erfahrungen in Erlenbach zu schätzen und die entsprechenden Gebühren zu erheben. Eine Änderung der Abfallgebührensatzung wird noch vorschlagen, sobald sich auf Grundlage weiterer Erfahrungen mit Anlieferungen in Bürgstadt eine praktikable Lösung ergibt.

 

Um unnötige Anfahrten zu vermeiden, weist die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass beim Wertstoffhof Bürgstadt Problemabfällen, Elektrogroßgeräte (Kantenlänge ab 30 cm) und Grünabfälle nicht angenommen werden. Hier bietet der Landkreis aber auch seit Jahren die ortsnahe Sammlung der Problemabfälle zu vorgegebenen Terminen mehrmals jährlich bzw. die haushalts-nahe Abholung der Elektrogroßgeräte auf Abruf an (Bestellung online oder unter der Servicenummer 0800 0412412).

 

Ansonsten sind die beim Wertstoffhof in Bürgstadt angenommenen Abfallarten vergleichbar den der Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg. Begrenzt sind Anlieferungen auf haushaltsübliche Mengen.

 

Frau Heim hält einen Rückblick über die drei Wochen seit der offiziellen Eröffnung des Wertstoffhofes in Bürgstadt am 8. September. Sie bestätigt, dass damit eine gute Einrichtung geschaffen wurde insbesondere im Hinblick auf die einfache Anlieferung. Besonders wurden die tiefer gestellten Container gelobt. Dies trage auch zur Sicherheit und Arbeitserleichterung bei der Anlieferung bei. Frau Heim führt aus, dass Problemabfälle, Elektrogroßgeräte, Elektrogeräte und Grünabfälle in Bürgstadt nicht angenommen werden.

 

Kreisrat Großkinsky bemängelt, dass die Mitarbeiter bei schlechter Witterung der Nässe und Kälte ausgesetzt seien. Frau Heim erwidert, dass es gegenüber Erlenbach ein Fortschritt sei, dass es in Bürgstadt eine Unterstellmöglichkeit gebe.

 

Kreisrat Bittner führt aus, dass aus den Reihen der BürgerInnen verschiedene Punkte an die Kreisräte herangetragen würden. So wurden die unterschiedlichen Öffnungszeiten kritisiert. Ferner wurde bemängelt, dass Elektroschrott und –geräte nicht angenommen würden.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass Kommunalpolitiker in der Öffentlichkeit den BürgerInnen vor Augen halten sollte, dass der Wertstoffhof nach zweijährigem intensivem Vorbereitungs- und Diskussionsprozess realisiert wurde. Das Gesamtvolumen von 2,7 Mio. € wurde aus Gebühren generiert. Die Öffnungszeiten wurden sachlich fundiert beraten und errechnet. Landrat Scherf betont, dass auch weiterhin der Publikumsverkehr beobachtet würde und Rückschlüssel gezogen würden. Er erinnert an die Diskussionen aus der Vergangenheit, in welchen die Kostenfrage kritisch beleuchtet wurde. Deshalb sei es wichtig, den BürgerInnen bewusst zu machen, durchgängige Öffnungszeit nicht finanzierbar seien im Hinblick auf den Personaleinsatz. Landrat Scherf schlägt vor, abzuwarten wie sich die Nachfrage entwickelt. Sollte sich herausstellen, dass es notwendig sei, die Öffnungszeiten zu erweitern, würde im Interesse der BürgerInnen darauf reagiert werden. Eine grundsätzliche Verdoppelung der Öffnungszeiten sei aus jetziger Sicht nicht machbar. Es sei wichtig, in der Öffentlichkeit dafür zu werben, dass die BürgerInnen Großgeräte zur Abholung anzumelden. Eine weitere Stelle sei aus Kostengründen nicht zu rechtfertigen. Deshalb der Appell, mitzuhelfen, die Komplexität in der Öffentlichkeit darzustellen.

 

Frau Heim führt aus, dass es Überlegungen gebe, im nächsten Jahr die Öffnungszeiten in der Sommerzeit bis 18 Uhr zu erweitern. Zunächst soll aber die weitere Entwicklung bis zum Ende der Sommerzeit abgewartet werden.

 

Kreisrätin Frey fragt, ob um 8 Uhr bereits Kunden zum Wertstoffhof kommen. Frau Heim antwortet, dass sie in einigen Fällen schon früher vor dem Tor standen.

 

Kreisrat Bittner fragt, ob es nicht machbar wäre, die Großgeräte entgegenzunehmen. Frau Heim erwidert, dass es keine Übergabestelle dafür gebe und der Landkreis dann auf eigene Kosten diese Großgeräte umladen und nach Erlenbach transportieren müsste. Diese Regelung basiere auf dem ElektroG, dass eine klare Trennung vorgibt und bestimmt.

 

Kreisrat Dotzel regt an, darüber nachzudenken ob es nicht Sinn mache, zu einem späteren Zeitpunkt einen festen Rhythmus einzuführen und den wochenweisen Wechsel einzustellen.

 

Frau Heim führt aus, dass man zunächst von einer Vollzeitstelle absehen wollte, da es immer schwieriger sei, „zurückzufahren“ als nach einer Anlaufzeit und bei Bedarf die Öffnungszeiten zu verlängern. Die Erfahrungen aus Guggenberg, als man jeden zweiten Samstag geöffnet hatte, haben gezeigt, dass es funktioniert.

 

Kreisrat Ulmer findet die Diskussion über Öffnungszeiten verfrüht und empfiehlt ein halbes Jahr bis ein Jahr die Entwicklung zu beobachten und danach neu zu beraten.

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