Kontrolle aller Betriebe im Landkreis, die Fleisch verarbeiten oder sonstige tierische Erzeugnisse herstellen oder verarbeiten, auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Aufgaben und Dienstleistungen
Fleischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501 534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!
Formulare und Informationen
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Betriebsspiegel (Allgemeine Angaben)
(13,2 KiB)
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Zulassung eines Lebensmittelbetriebes
(8,7 KiB)
Jäger und Betreiber von Wildgehegen werden im Hinblick auf fleischhygienerechtliche Vorgaben beraten. Wildkammern, in denen Wild zerlegt wird, unterliegen der Überwachung durch das Veterinäramt.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501 534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
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Milcherzeuger, Eierproduzenten und fischverarbeitende Betriebe werden im Hinblick auf hygienerechtliche Vorschriften vom Veterinäramt beraten und kontrolliert.
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Telefon: 09371 501 534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
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Fleisch und Fleischerzeugnisse werden von den Beschäftigten des Veterinäramts regelmäßig auf Rückstände aller Art, wie beispielsweise Umweltkontaminanten oder Arzneimittelrückstände untersucht.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501 534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
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Das Landratsamt beauftragt Jäger mit der Probenahme für die Trichinenuntersuchung. Hierzu werden Wildmarken und Wildursprungsscheine ausgegeben.
Notwendige Unterlagen:
- Schulungsnachweis "Entnahme von Trichinenproben bei Wildschwein und Dachs"
- Nachweis über Belehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
- Kopie gültiger Jagdschein
Entstehende Kosten:
- Beauftragung: einmalig 15,00 €
- Wildmarke mit Wildursprungsschein 0,60 € (Mindestabnahme fünf Stück)
- Je trichinenuntersuchungspflichtiges Tier 2,50 €
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501-358
E-Mail: Gewerbe@lra-mil.de
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Formulare
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Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen
(749,1 KiB)
Das Veterinäramt hat die Fachaufsicht über die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten, die für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung zuständig sind.
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Telefon: 09371 501 534
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Das Veterinäramt beaufsichtigt die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Schlachtung von Wiederkäuern anfallenden spezifischen Risikomaterialien (SRM) zur Verhinderung der Krankheiten BSE und TSE.
Service-Kontakt
Telefon: 09371 501 534
E-Mail: veterinaeramt@lra-mil.de
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Formulare und Informationen
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Aufzeichnungen über die Abholung von Nebenprodukten
(9,0 KiB)
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Überwachung SRM-Entsorgung
(17,3 KiB)
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Risikomaterialbeseitigung Rinder, Schafe, Ziegen
(15,3 KiB)
Formulare
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Fleischhygiene - Antrag Warmfleischtransport
(130,3 KiB)
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Fleischhygiene - Standarderklärung - Begleitschein Notschlachtung
(286,0 KiB)
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Fleischhygiene - ErkIärung über die Herstellung bestimmter Fleischerzeugnisse
(285,1 KiB)
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Fleischhygiene - Standarderklärung nach Anlage 7
(590,9 KiB)
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Fleischhygiene - Gesundheitsbescheinigung für Schlachttiere
(80,4 KiB)
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Fleischhygiene - Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebes
(316,2 KiB)
Informationen
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Fleischhygiene - Wildvermarktung
(18,3 KiB)
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Fleischhygiene - Abgrenzung Farmwild - „frei lebendes Wild“
(15,6 KiB)
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Fleischhygiene - Anforderungen an Wildkammern
(140,1 KiB)
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Fleischhygiene - Metzgereibetriebe Eigenkontrollen
(222,4 KiB)
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Fleischhygiene - Vorschriften für Farmwild
(19,4 KiB)
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Fleischhygiene - Vorschriften für anerkannt „wie frei lebendes Wild“
(19,2 KiB)
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Fleischhygiene - BES - Testpflicht
(122,3 KiB)