Kreisausschuss empfiehlt Kreisumlage-Hebesatz von 49,9 Prozent

Großer Sitzungssaal
Foto: Medienzentrum Landratsamt Miltenberg

Mit deutlicher Mehrheit hat der Kreisausschuss am Montag, 2. Februar, dem Kreistag die Annahme des Landkreishaushalts 2026 mit einem Kreisumlage-Hebesatz von 49,9 Prozent empfohlen. Damit folgte das Gremium nicht dem von Kreiskämmerer Steffen Krämer empfohlenen Hebesatz von 51,9 Prozent.

Eingangs der Sitzung erläuterte der Kämmerer das Zahlenwerk anhand der wichtigsten Zahlen. Sehe die um 5,1 Prozent gestiegene Umlagekraft auf den ersten Blick gut aus, so goss der Kämmerer Wasser in den Wein: Mit dem Wert liegt der Landkreis deutlich unter dem bayernweiten (6,5 Prozent) und unterfränkischen Durchschnitt (10,5 Prozent). Vor allem die Gewerbesteuer (+ 4,2 Prozent) und die Einkommenssteuerbeteiligung (+ 7,3 Prozent) trugen zur höheren Umlagekraft bei. Dass Krämer den Kreisumlage-Hebesatz um vier Prozent gegenüber 2025 anheben wollte, lag unter anderem an Rückstellungen für den Klimaschutz von 5 Millionen Euro (entspricht 2,64 Prozent Kreisumlage), einem um 1 Million Euro gestiegenen Ansatz für Bauunterhalt (0,53 Prozent), Baumaßnahmen wie etwa dem Busbahnhof am Schulzentrum Elsenfeld, der PV-Anlage auf dem Dach des Elsenfelder Gymnasiums und der Erneuerung der Heizzentrale Elsenfeld, für die keine Förderung zu erwarten ist (0,47 Prozent). Dazu sollten der Sitzungssaal im Landratsamt technisch erweitert werden und die Aufwandentschädigung steigen (0,32 Prozent). Sollten im Rahmen der Haushaltsberatungen bei den vorgenannten Punkte Mittel frei werden, sollten diese laut Empfehlung des Kämmerers zusätzlich in die Rücklage für die Generalsanierung der Berufsschule fließen.

Bei den Erträgen verbleiben Mehrerträge bei der Kreisumlage (+ 4.411.700 Euro), den Schlüsselzuweisungen (+ 2.209.600 Euro), dem Anteil an der Grunderwerbssteuer (+ 100.000 Euro) und dem überlassenen Kostenaufkommen (+ 105.500 Euro). 3,15 Millionen Euro mehr als 2025 muss der Kreis an Bezirksumlage zahlen, die Personalkosten steigen um 390.800 Euro (+ 1,07 Prozent gegenüber 2025). Man schreibt 369.000 Euro weniger ab, die Rückstellung für die Bezirksumlage wird 1,05 Millionen Euro betragen (750.000 Euro weniger als 2025). Die Rückstellung ist nötig, da der Bezirk bereits eine Erhöhung der Umlage für 2027 angekündigt hat. Die Rücklage für die Generalsanierung der Berufsschule wird um 3,8 Millionen Euro aufgestockt, 2 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr. Zu guter Letzt braucht die Jugendhilfe einen Zuschuss von 21,1 Millionen Euro (+ 820.800 Euro), für Sozialhilfe/Jobcenter sind 11,2 Millionen Euro notwendig (+ 634.700 Euro). Für die Schülerbeförderung muss der Kreis 1,9 Millionen Euro aufwenden (+ 704.100 Euro).

Der Stellenplan sieht zwei neue Stellen für die IT vor, für die Jugendsozialarbeit gibt es darüber hinaus drei neue Stellen für die Gymnasien und Förderschulen. An Investitionen plant der Kämmerer 13,6 Millionen Euro ein. Davon entfällt mit rund 11 Millionen Euro der Löwenanteil auf Baumaßnahmen wie etwa die Sporthallen am Erlenbacher und Miltenberger Gymnasium (2,7 und 2,63 Millionen Euro), Baumaßnahmen an Kreisstraßen (1,71 Millionen Euro einschließlich Radwege) und 898.000 Euro für PV-Anlagen. 2,34 Millionen Euro werden für Sachvermögen ausgegeben, darunter 687.000 Euro für den Brand- und Katastrophenschutz, 560.300 Euro für die Schulen und 415.000 Euro für Hard-und Software. Insgesamt, so Krämer, werde die Investitionstätigkeit aufgrund der Generalsanierung der Berufsschule in den nächsten Jahren deutlich steigen bis auf geschätzte 29,6 Millionen Euro im Jahr 2029. Die Verschuldung werde sich bis auf 58,5 Millionen Euro im Jahr 2029 erhöhen, glaubt Krämer. Sein Schlussresümee: Für die gesamte kommunale Ebene wird der finanzielle Rahmen enger. Dennoch lägen keine Anzeichen dafür vor, dass die geplante Kreisumlage auf Dauer den Gemeinden ihre Finanzkraft entzieht.

Stellvertretender Landrat Bernd Schötterl sprach dem Kreiskämmerer ein ausdrückliches Lob für den detaillierten und sehr gut erläuterten Haushalt aus. Er habe darin alle der größtenteils gemeinsam getroffenen Entscheidungen und alle greifbaren Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen eingearbeitet, stellte er fest. Er biete den Gremien damit die bestmögliche Entscheidungsgrundlage, um insbesondere auch über die hierin eingearbeitete Rücklagenmehrung die Generalsanierung der Berufsschule finanziell zu sichern. Nach vielen Gesprächen sei ihm, Schötterl, schnell klar gewesen, dass der Haushalt zwar dem Grund nach breiter Zustimmung finde, aber nicht in der Zahl, welche oft zu Unrecht als einzige in den Köpfen und Medien Niederschlag finde: dem Kreisumlage-Hebesatz von 51,9 Prozent. Die Zahl sei für die meisten Bürgerinnen und Bürgern weniger relevant als man dies angesichts der Diskussionen im Gremium vermuten könnte. Denn, so Schötterl: „Unsere Bevölkerung legt zurecht den Fokus nicht auf Prozentsätze, sondern darauf, dass mit diesen Geldern zeitnah Ergebnisse erzielt werden, die ihr Lebensumfeld positiv beeinflussen. Insofern habe er das Gespräch mit allen Fraktionen gesucht, um der Verantwortung für den Haushalt in einer finanziell, personell und strukturell fordernden Zeit gerecht zu werden und um bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in zielorientiere Politik zu erhalten. Schnell sei klar gewesen, dass man sich der Höhe nach auf einen niedrigeren Hebesatz einigen konnte, der auch der angespannten Situation der Kommunen noch mehr Rechnung trage, ohne die Umsatzbarkeit der bisherigen Entscheidungen zu gefährden.

Für die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept enthaltenen Maßnahmen läge noch keine belastbare Aussage der mit der Ausarbeitung beauftragten Firma B.A.U.M. vor. Um zu einer solchen Aussage zu kommen, sei ja die Priorisierung der Maßnahmen in einem Workshop mit den Mitgliedern des Bauausschusses Mitte Januar vorgenommen worden. Vor allem komme es darauf an, mit einer haushaltswirksamen Position zu zeigen, dass der Klimaschutz allen wichtig ist und man im Rahmen der Möglichkeiten alles tun werde, die darin enthaltenen gemeinsamen Ziele zu erreichen. Erst wenn einzelne Maßnahmen planungs- und entscheidungsreif sind, würden diese zur Abstimmung gestellt.

In der anschließenden Diskussion kristallisierte sich schnell heraus, dass fast allen Fraktionen der Hebesatz von 51,9 Prozent zu hoch erschien. In der Debatte stellte sich heraus, dass vor allem die vom Kämmerer angesetzte Rückstellung von 5 Millionen Euro für den Klimaschutz sich bei Reduzierung entlastend auf den Hebesatz auswirkt.

Der Kreisausschuss war sich am Ende bei zwei Gegenstimme einig, dem Kreistag einen Hebesatz von 49,9 Prozent zu empfehlen. Das wird möglich, indem die Klimaschutz-Rückstellungen von 5 Millionen Euro auf 100.000 Euro gekürzt werden, die Erweiterung des Sitzungssaals mit veranschlagten 600.000 Euro entfällt, aber für das Projekt „Familienfreundlicher Kreistag“ 25.000 Euro bereitgestellt werden. Dank dieser Einsparungen können sogar noch 1,9 Millionen Euro in die Rückstellung für die Generalsanierung der Berufsschule eingestellt werden. In den Beschluss waren Anträge von CSU, Neuer Mitte und Freier Wähler eingeflossen. Stellenkürzungen im Umfang von zwei Vollzeitäquivalenten, wie es die ÖDP gefordert hatte, wurden vom Kreisausschuss aber nicht berücksichtigt.

Finanzierung staatlicher Aufgaben: Mehrheitlich Ja sagte der Kreisausschuss zu einem Antrag der Freie-Wähler-Fraktion, der dem Kreistag vorgelegt werden soll. Darin heißt es, der Landkreis soll gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den regionalen Abgeordneten darauf hinwirken, dass die Defizite, die durch nicht ausreichend gegenfinanzierte staatliche Aufgaben entstehen, vollkommen ausgeglichen werden. Kreisrat Michael Schüßler erläuterte den Antrag und sprach von einer Unterfinanzierung des Landkreises in Höhe von 3,8 Millionen Euro, die durch die Erledigung staatlicher Aufgaben entsteht. So würden Kosten für staatliche Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert. Mit einer Resolution solle ein klares politisches Zeichen gesetzt werden, dass alle staatlich veranlassten Aufgaben, die auf Landkreisebene zu erfüllen sind, vollständig und dauerhaft gegenfinanziert werden. Im Kreisausschuss ergab sich in der Diskussion ein gemischtes Bild. Als Gegenargument wurde unter anderem angeführt, dass dies möglicherweise negative Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen haben könnte, die entsprechend niedriger ausfallen könnten. Da auf die Unterfinanzierung in jedem Jahr hingewiesen wird, sich aber nichts tut, solle man das immer wieder in Richtung München kommunizieren, so ein Kreisrat, der hoffte: „Steter Tropfen höhlt den Stein.“

Planfeststellung: Der Kreisausschuss nahm die Ausführungen von Jonas Bischoff (Bauleitplanung – untere Bauaufsichtsbehörde)) zum Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Staatsstraße 2315 mit Neubau einer Mainbrücke bei Collenberg-Kirschfurt zur Kenntnis. Hierzu war auch das Landratsamt als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Für die Gesamtstellungnahme des Landratsamtes wurde neben internen Fachbehörden die Gemeinde Collenberg beteiligt. Grundsätzlich bestand von Seiten der Gemeinde Einverständnis hinsichtlich einiger Detailfragen, insbesondere zu betroffenen landwirtschaftlichen Wegen, wurde jedoch noch ein Anpassungs- und Ergänzungsbedarf gesehen. Dies wurde von der Landkreisverwaltung zum Anlass genommen, die Regierung von Unterfranken als Feststellungsbehörde auf die rechtlich bestehende Abstimmungspflicht zwischen Planungsträger und Gemeinde hinzuweisen, da die Darstellungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Collenberg der aktuellen Planungsvariante nicht entsprechen. hingewiesen. Es wurde als erforderlich angesehen, dass sich das staatliche Bauamt hinsichtlich der noch bestehenden Einwände und Anregungen mit der Gemeinde abstimmt. Auch sah der Bereich Naturschutz Anpassungsbedarf hinsichtlich einiger Planunterlagen, Hinweise wurden zum Erläuterungsbericht, dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie Eingriffen und Kompensation gegeben. Die übrigen Fachabteilungen äußerten – teils unter Hinweisen und Anmerkungen – keine grundsätzlichen Bedenken.

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