Jugendhilfeausschuss tagt erstmals in neuer Legislaturperiode
Zu seiner ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises am Mittwoch, 20. Mai, im Landratsamt Miltenberg zusammengekommen.
Darin stellten sich mehrere wichtige Fachdienste im Gremium vor.
Die Sitzung begann mit der Verpflichtung der stimmberechtigten und beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Landrat Björn Bartels wies sie auf ihre Pflichten hin, ehe sie mit einer gemeinsam gesprochenen Bestätigungsformel verpflichtet wurden.
Rüdiger Rätz, Leiter des Jugendamts, führte in den nächsten Tagesordnungspunkt ein, in dem sich drei fallsteuernde Fachdienste vorstellten. Um vor Augen zu führen, welch hohe Bedeutung die Dienste haben, nannte Rätz Zahlen: Von den jährlich rund 17 Millionen Euro Ausgaben des Jugendamts entfielen 14,8 Millionen Euro auf die Arbeit dieser drei Fachdienste. Auch bei den Einnahmen in Höhe von rund drei Millionen Euro betreffen 2,6 Millionen Euro diese Bereiche. Insgesamt gebe es im Jugendamt 18 Fachdienste, so Rätz.
Alle leisteten hervorragende Arbeit und trügen dazu bei, dass der Zuschussbedarf des Amts nicht höher ausfällt.
Paula Ackermann (Teamleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe) ging auf den Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe ein, der sieben Mitarbeiterinnen umfasst und der unter anderem für die finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen verantwortlich ist. Die Mitarbeiterinnen prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen und klären, ob Ansprüche bestehen. Sie arbeiten eng mit sozialpädagogischen Fachkräften zusammen. Dabei geht es etwa um stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die unbegleiteten minderjährigen Ausländer. In wöchentlichen Fallkonferenzen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) werden die Fälle diskutiert, gemeinsam sucht man nach der jeweils geeigneten Hilfe.
Kosten, die bei der Hilfe entstehen, werden vom örtlichen Jugendhilfeträger, dem Landkreis, übernommen. Es wird auch kontrolliert, ob Leistungen von anderen Sozialleistungsträgern übernommen werden und ob Kostenerstattungsansprüche – etwa von anderen Jugendämtern – bestehen. Der Fachdienst prüft zudem, ob Eltern die Kostenbeiträge für den Kindergarten zuzumuten sind. Falls nicht, übernimmt der Kreis die Betreuungskosten für täglich bis zu sechs Stunden.
Katrin Adler (Sachbereichsleitung Leistungsgewährung und Steuerung) stellte die Kernaufgaben des Fachdiensts ASD vor: Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien, Bewilligung und Steuerung der Jugendhilfeleistungen, eingreifende Tätigkeiten sowie die Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht. Dabei sei die Doppelfunktion des Dienstes – einerseits die Hilfe und die Begleitung der Familien, andererseits die Kontrolle und notfalls der Eingriff – die größte Herausforderung, sagte sie.
Auf die Hilfen zur Erziehung hätten Erziehungsberechtigte einen Rechtsanspruch, stellte Adler fest. Diese Hilfen orientierten sich am individuellen Bedarf und würden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ bewilligt, wenn diese notwendig und geeignet seien. Bei der Erfüllung der Leistungen arbeite man mit zahlreichen Kooperationspartnern zusammen.
Sie stellte das Vorgehen vor, wenn es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt.
Das Jugendamt werde tätig, wenn es gewichtige Anzeichen dafür gibt, sagte sie. Dann prüfe man die Lage, schätze das Gefährdungspotenzial ein und nehme das Kind notfalls in Obhut – auch wenn das ein erheblicher Eingriff in das familiäre Leben sei. Mit Zahlen zeigte sie den Umfang dieser Aufgabe. So habe es nach ersten Bewertungen im vergangenen Jahr 350 Fälle von Kindeswohlgefährdung gegeben, man habe 259 Gefährdungseinschätzungen vorgenommen und am Ende 36 Kinder in Obhut genommen.
Den Fachdienst Eingliederungshilfe und Teilhabe brachten Lisa-Marie Köhler und Vanessa Kraus dem Ausschuss näher. Eingliederungshilfen richten sich an Kinder und Jugendliche, die durch seelische Beeinträchtigung nicht ihrem Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ziel ist es, die Teilhabe der Betroffenen zu verbessern – etwa durch ambulante Angebote, teilstationäre und stationäre Betreuungsformen. Ob Bedarf besteht, wird mit Gesprächen, Hausbesuchen und in enger Abstimmung mit Fachstellen entschieden. Bei seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig, bei geistiger und/oder körperlicher Behinderung der überörtliche Sozialhilfeträger, der Bezirk Unterfranken. Der Fachdienst will möglichst früh passgenaue Hilfen organisieren und zusammen mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen entwickeln.
Ob Bedarf besteht, entscheidet im Übrigen ein Kinder- und Jugendpsychiater oder ein Psychotherapeut mit entsprechender Qualifikation. Wie das Vorgehen konkret aussieht, stellte Vanessa Kraus an einem Fallbeispiel vor.
Stéphanie Vieli und Judith Appel informierten über die Tätigkeiten der Psychologischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, kurz Erziehungsberatungsstelle.
Diese bei der Caritas angesiedelte und größtenteils vom Landkreis Miltenberg finanzierte Einrichtung gibt es seit über 50 Jahren. Ein interdisziplinäres Team aus Psychologin, Sozialpädagogen, Pädagogen, Kindheitspädagogen und Verwaltungsassistentinnen steht Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen, die sich in herausfordernden Lebenslagen befinden. Das Angebot sei niedrigschwellig und freiwillig, sagte Judith Appel und listete eine ganze Reihe von Themen auf, die in den Beratungen eine Rolle spielen – etwa Schreibabys, Schulprobleme, Ängste, Depressionen, Essstörungen, Mediennutzung und viele weitere. Auch Fachkräfte aus Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen könnten in die Beratungsstellen nach Miltenberg oder Wörth kommen. Diese sind telefonisch (09371/9789-20) und über die Homepage (www.caritas-mil.de) erreichbar, die Online-Beratung unter https://beratung.caritas.de/login. Der Bedarf sei gestiegen, belegte Vieli auf Nachfrage aus dem Gremium, die Fälle seien zudem komplexer geworden, die Beratungsintensität sei höher. Die Pandemie spiele dabei eine Rolle, aber auch die zunehmende Mediennutzung.
Im konstituierenden Teil der Sitzung sprach sich das Gremium bei einer Gegenstimme für die Neubesetzung des Ausschusses zur Jugendhilfeplanung aus. Dabei ging es unter anderem um die vier Vertreter aus Reihen des Jugendhilfeausschusses, die von den Kreistagsfraktionen benannt wurden. Dies waren Gernot Winter und Max-Josef Eck (beide CSU), Katharina Hotz (Freie Wähler) und Pierre Lindner (AfD). Die Sitze wurden laut Gerald Rosel (Abteilungsleiter Soziales) – wie auch alle anderen Ausschüsse – nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren vergeben, antwortete er auf eine Frage. Damit bekommen kleinere Fraktionen keinen Sitz. Dem Ausschuss gehören weiter an fünf Vertreter der Freien Jugendhilfe und der Verbände, vier Vertreter der Jugendhilfe sowie die Fachkraft des Schwerpunktthemas (in diesem Jahr „Jugend“). Der Ausschuss bestimmt die strategische Richtung der Jugendhilfeplanung, allerdings nicht beschließend. Über die Vorschläge entscheidet am Ende der Jugendhilfeausschuss.
Für den Präventionsausschuss benannten die Fraktionen Diana Reinhart und Max-Josef Eck (beide CSU), Katharina Hotz (Freie Wähler) und Pierre Lindner (AfD) als Mitglieder.
Dazu kommen Vertreter der Suchtberatungsstelle, des Schulamts, des Kreisjugendrings, des Gesundheitsamts/Gesundheitsregion Plus, der Erziehungsberatungsstelle, der Polizei, des Amtsgerichts, der Kinder- und Jugendärzte und der Kindertagesbetreuung. Die Geschäfte führt Birgit Englert (Fachdienst Suchtprävention). Die Genannten wurden einstimmig bestätigt.
Der Fachbeirat zur Jugendsozialarbeit an Schulen wird von Seiten des Kreistags durch Max-Josef Eck (CSU) vertreten. Thematisch ergänzte Landrat Björn Bartels, dass der Kreistag vier 0,5-Stellen für Jugendsozialarbeit an den Kreisgymnasien genehmigt habe.
Aktuell habe der Freistaat diese Förderung aber auf Eis gelegt, so dass drei dieser Stellen nicht etabliert werden könnten. Würde der Kreis trotzdem die Stellen einrichten und selbst finanzieren, würde er auf Dauer keine Förderung des Freistaats bekommen, auch wenn dieser wieder Mittel bereitstellen würde. Sobald es eine Förderkulisse gibt, werde man sich des Themas erneut annehmen, kündigte Bartels an. So kann laut Stefan Adams (Sachbereichsleitung Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) nur die Stelle am Miltenberger Johannes-Butzbach-Gymnasium zum 1. September 2026 besetzt werden.
Jugendsuchtberatung: Auf Nachfrage erklärte Stefan Adams, dass die vom Kreistag beschlossene halbe Stelle für die Jugendsuchtberatung vermutlich zum 1. August oder 1. September besetzt werden kann.
Angebot zur Besichtigung: Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz bot allen Ausschussmitgliedern eine gesonderte Vorstellung des Jugendamts an, verbunden mit einer Besichtigung vor Ort. Auch werde das Bayerische Landesjugendamt eine vertiefende Fortbildung für Mitglieder des Jugendhilfeausschusses anbieten.