Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst insbesondere die finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelische Behinderte.
Aufgaben / Dienstleistungen
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Weitere Informationen:
Die wirtschaftliche Jugendhilfe überprüft Anspruchsvoraussetzungen und gewährt wirtschaftliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz und betreut diese.Weiterhin werden eventuelle finanzielle Kostenbeteiligungen der Eltern an Hilfemaßnahmen festgesetzt.Gesetzliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz