Aufenthaltstitel Ukraine § 24 Aufenthaltsgesetz
Informationen für Geflüchtete, welche vor kurzem in das Bundesgebiet eingereist sind:
Um Ihr Aufenthaltsrecht prüfen zu können, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Anschließend werden Sie einen Vorladungstermin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde Miltenberg erhalten.
Informationen für Geflüchtete, welche bereits einen Aufenthaltstitel besitzen:
Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.
Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung — UkraineAufenthFGV).
Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 28.09.2023.
Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Außerdem sind keine Vorsprachen bei der Ausländerbehörde Miltenberg notwendig.
Damit gelten auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen wie Wohnsitzauflagen und Arbeitserlaubnisse entsprechend weiter. Nur in Sonderfällen ist weiterhin eine Vorsprache in der Ausländerbehörde notwendig, z. B. bei nachgewiesenen Auslandsreisen außerhalb der Europäischen Union unter Vorlage von Flugtickets.
Der bisherige Aufenthaltstitel ist weiterhin gültig und wird von den verschiedenen Stellen anerkannt (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Jugendamt, Kindergeldstelle, usw).
Es werden von der Ausländerbehörde daher keine Bescheinigungen über die UkraineAufenthFGV ausgestellt, auch nicht zur Vorlage für Banken oder Arbeitgeber. Der bisherige Aufenthaltstitel ist hierfür ausreichend.
Es werden auch dann keine neuen Aufenthaltserlaubnisse erteilt, wenn die Kosten Ihrerseits getragen werden sollen.
Sollten Sie einen Zweckwechsel Ihres Aufenthaltstitels wünschen, z. B. in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit, da Sie im Ausland einen Berufsabschluss oder akademischen Abschluss erworben haben, bitten wir Sie, bereits vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels die Anerkennung Ihres Abschlusses zu veranlassen.
Sämtliche Informationen hierzu finden Sie auf Deutsch und Ukrainisch auf folgender Internetseite: Für Fachkräfte (anerkennung-in-deutschland.de)
Informationen für Geflüchtete finden Sie auf Deutsch und Ukrainisch auch auf folgender Sonderseite des Landratsamtes: Landkreis Miltenberg - Informationen für Geflüchtete (landkreis-miltenberg.de)
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Eichler Sachbearbeiter | 09371 501-105 | 09371 50179-105 | |
Herr Wünschl Sachbearbeiter | 09371 501-109 | 09371 50179-109 | |
Kontaktinformationen:
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