Aufstiegfortbildungsförderung (AFBG - Meister-BAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie erfolgt (Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht).
Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
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Frau Günther Sachbearbeiterin | 09371 501-343 | 09371 50179-343 | |
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