DienstleistungFührerschein Pflichtumtausch

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Unter der Rubrik „Formulare“ finden sie die erforderlichen Antragsformulare und eine Übersicht über die jeweiligen Umtauschfristen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Führerscheinstelle Miltenberg
Infotelefon
09371 501-174 bis -175 und -14909371 501-79174E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Führerscheinstelle Obernburg
Infotelefon
09371 501-616 und -617 sowie -625 bis -62709371 501-79617E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Notwendige Unterlagen:

Den Antragsunterlagen (siehe Anhang) fügen sie bitte noch ein biometrisches Passbild bei. Die Unterlagen sind dann bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Falls möglich, legen sie uns bitte noch eine Kopie des bisherigen Führerscheins bei. Beachten sie bitte die Angaben zu eventuell erforderlichen Sehhilfen und die besonderen Angaben zum Führerschein der Klasse T (Land- und Forstwirtschaft).

Sollten sie den Stichtag für den Umtausch ihres Führerscheins verpassen, verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis. Sie besitzen dann lediglich das ungültige Dokument „Führerschein“. Bei einer Verkehrskontrolle stellt dies dann eine Ordnungswidrigkeit (aktuell: 10,00 €) dar.

Die vollständigen (Antrag, Unterschriftenblatt, biometrisches Passbild) und ausgefüllten Antragsunterlagen können sie dann der Führerscheinstelle zukommen lassen. Aus zeitlichen Gründen benutzen sie dazu bitte den Postweg!
Auf Grund des hohen Antragsaufkommens kann mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Wochen gerechnet werden.

Die Gebühr für den Pflichtumtausch beträgt 25,30 €.

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

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