Namensänderungen
Eine behördliche
Namensänderung deutscher Staatsangehöriger ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Beispiele:
- Sammelname (Behinderung durch dauernde Verwechslung)
- Anstößige oder lächerlich klingende Namen
- Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache, Doppelnamen
- im Anschluss an die Einbürgerung
- Familiennamen mit "ss" oder "ß"
- aus familiären Gründen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Monika Hansmann Sachbearbeiterin | 09371 501-111 | 09371 50179-111 |  |
Celine Weiß Sachbearbeiterin | 09371 501-110 | 09371 50179-111 |  |
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A - K Frau Hansmann und bei den Buchstaben L - Z Frau Weiß an.Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Namensänderung mit Angabe wichtiger Grund
- aktuelle beglaubigte Kopie des Geburtseintrags
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Führungszeugnis (für über 14 Jahre alte Personen)
- Kopie des Ausweises
- Nachweis über Besitz des Sorgerechts
- Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- eventuell beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- eventuell weitere Unterlagen, je nach Einzelfall
Entstehende Kosten:
Vornamensänderung: 2,50 bis 255 Euro
Familiennamensänderung: 2,50 bis 1022 EuroInformationen des BayernPortals: