Einbürgerungen
Ausländer können unter gewissen Voraussetzungen (beispielsweise langjähriger Aufenthalt, gesichertes Einkommen, ausreichende Sprachkenntnisse, Unbescholtenheit) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Sabrina Bischof Sachbearbeiterin | 09371 501-114 | 09371 50179-111 |  |
Monika Hansmann Sachbearbeiterin | 09371 501-111 | 09371 50179-111 |  |
Celine Weiß Sachbearbeiterin | 09371 501-110 | 09371 50179-111 |  |
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Bitte sprechen Sie bei den Buchstaben A - B Frau Hansmann, von C - N Frau Weiß und bei den Buchstaben O - Z Frau Bischof an.Weitere Informationen:
Wegen der vielfältigen Fallgestaltung und unterschiedlichen Einbürgerungserfordernissen ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter erforderlich.Informationen des BayernPortals: