Fischteiche
Für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern für Fischteiche sowie die Rückleitung des Wassers nach Durchlaufen der Teiche in ein oberirdisches Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.
Teichanlagen mit einer Wasserfläche größer als 300 Quadratmeter benötigen zudem noch eine wasserrechtliche Plangenehmigung oder Planfeststellung.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Herr Berberich Sachbearbeiter | 09371 501-286 | 09371 501-79286 | |
Notwendige Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis in 4facher Fertigung vorzulegen:
- Formloser Antrag
- Erläuterung des Vorhabens (Beschreibung) mit Angaben der Wasserentnahmemenge (l/s)
- Übersichtslageplan M 1:5.000
- Lageplan M 1:1.000 mit Eintragung der Teiche und aller Rohrleitungen
- Detailzeichnungen der Einleitungs- und Ausleitungsbauwerke
Informationen des BayernPortals: