Bauleitplanung
Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Die wichtigsten rechtlichen Instrumente hierfür stellt die Bauleitplanung mit dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) bereit. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten.
Aufgaben / Dienstleistungen
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Kaiser-Hajek Sachbearbeiterin | 09371 501-375 | 09371 50179-365 |  |
Frau Weber Sachbearbeiterin | 09371 501-374 | 09371 50179-365 |  |
Merkblätter:
- Kosten- und flächensparende Wohngebiete
Die Broschüre gibt auf 69 Seiten praktische Hinweise, wie mit Hilfe einer Vielzahl kostensenkender Bausteine Siedlungsgebiete entstehen können, die den Zielen hoher Qualität und tragbarer Kosten gleichermaßen entsprechen. - Naturnaher Umgang mit Regenwasser
Die Broschüre gibt auf 64 Seiten praktische Hinweise dazu, wie durch eine städtebauliche Planung ein naturnaher Umgang mit Regenwasser verwirklicht werden kann. - Planungshilfen für die Bauleitplanung
Infos der Obersten Baubehörde - für aktuelle und praxisnahe Hinweise für die Ausarbeitung und Aufstellung der Bauleitpläne.
Links:
Informationen des BayernPortals: