Heilpraktikererlaubnisse
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis ist beim Landratsamt Miltenberg einzureichen. Die Erteilung dieser Heilpraktikererlaubnis setzt unter anderem eine Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt voraus. Für Bewerber aus dem Landkreis Miltenberg erfolgt die Prüfung beim Gesundheitsamt Würzburg.