Abfallgebührenbescheid
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Gebühren für die Mülltonnen festgesetzt. Der Abfallgebührenbescheid gilt solange, bis ein neuer Bescheid erlassen wird. Die Fälligkeiten für die Zahlung der Müllgebühren sind im Gebührenbescheid angegeben. Wir empfehlen Ihnen, uns für die Abbuchung der Gebühren eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Andreas Frieß Sachbearbeiter | 09371 501-263 | 09371 50179-262 |  |
Kontaktinformationen:
Die Zuständigkeiten der Zentralen Abfallgebührenstelle (ZAG) sind nach Wohnorten aufgeteilt. Ihre persönliche Ansprechperson finden Sie in folgender Übersicht:
>> Ansprechpersonen der ZAG