Verwertung von Bauschutt im Wegebau
Aufbereiteter Bauschutt (Recycling-Material) kann zum Bau und zur Instandsetzung von Feld- und Waldwegen verwendet werden.
Es sind jedoch verschiedene umweltrechtliche Anforderungen zu beachten, da sich die Verwendung von ungeeignetem Material nachteilig auf die Gewässer, den Naturhaushalt und den Erholungswert der Landschaft auswirken kann. Jedes geplante Vorhaben sollte deshalb vorab mit dem Landratsamt abgeklärt werden.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Sonja Lüders Sachbearbeiterin | 09371 501-274 | 09371 501-79276 |  |
Weitere Informationen:
Der Einbau von RC-Material ist grundsätzlich verboten:
- in festgesetzten oder geplanten Trinkwasserschutzgebieten,
- direkt im Grundwasser,
- in Karstgebieten ohne ausreichende Deckschichten,
- wenn das RC-Material den Richtwert 2 des RC-Leitfadens nicht einhält.
Die unzulässige Verwendung von Bauschutt und Abbruchmaterial kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In besonders schwerwiegenden Fällen liegt unter Umständen sogar eine Straftat vor.
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