Jagdscheine
Der Jagdschein ist die Urkunde, mit der sein Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Voraussetzung für die Beantragung ist die abgelegte Jägerprüfung. Ein Jagdschein wird erteilt, wenn darüber hinaus die jagd- und waffenrechtliche Eignung und Zuverlässigkeit überprüft und nachgewiesen ist.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Bettina Uehlein Sachbearbeiterin | 09371 501-304 | 09371 50179–306 |  |
Heike Wiedemann Sachbearbeiterin | 09371 501-305 | 09371 50179-306 |  |
Weitere Informationen:
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Jagdschein nicht sofort erhalten können, da vor der Ausstellung eine Abfrage der aktuellen Zuverlässigkeit vom Landratsamt veranlasst werden muss.Notwendige Unterlagen:
Bei Erteilung:
- Zeugnis über die Jägerprüfung
- Passfoto
- Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
- Personalausweis
- Sofern noch keine Waffenbesitzkarte (WBK) ausgestellt wurde, ist das untenstehende Formular "Bedingter Antrag auf Erteilung einer WBK aus Anlass der Erteilung eines Jagdscheines" notwendig.
Bei Verlängerung:
- Bestehendes Jagdscheinheft
- Jagd-Haftpflicht-Versicherungsnachweis
- Passfoto (sofern das Jagdscheinheft voll ist)
Entstehende Kosten:
Dreijähriger Jagdschein: 150 €
Einjähriger Jagdschein: 60 €Informationen des BayernPortals: