Überprüfung der Voraussetzungen und Überwachung genehmigungspflichtiger Tierhaltungen
Wer Sittiche züchten, mit diesen handeln oder ein Viehhandelsunternehmen betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Das Veterinäramt überprüft die Genehmigungsvoraussetzungen und überwacht diese Betriebe routinemäßig.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Inka Klein Amtstierärztin | 09371 501-532 | |  |