DienstleistungGenehmigung für das Ausstellen von Fischereierlaubnisscheinen

Die Genehmigung zur Ausstellung der Fischereierlaubnisscheine muss vom Fischereiberechtigten/ -pächter beim Landratsamt beantragt werden.

Weitere Informationen:

Hinweise:

  • Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheines gestattet werden. Einen Fischereierlaubnisschein kann nur ausstellen, wer als Fischereiberechtigter oder Pächter das umfassende Fischereiausübungsrecht hat. Der Pächter braucht zusätzlich die ausdrückliche Einwilligung des Verpächters.
  • Die befristete Genehmigung erteilt das Landratsamt nach Anhörung der Fachberatung für Fischerei. Die Genehmigung erfolgt gebührenfrei.
  • Die Fischereierlaubnisscheine (Angelkarten) dürfen nur für eine bestimmte Zeit ausgestellt werden. (Tag, Woche, Monat, Jahr). Alle Fischereierlaubnisscheine müssen jährlich vor der Ausgabe vom Landratsamt bestätigt, das heißt mit dem Dienstsiegel versehen werden.
  • Die Ausstellung von Erlaubnisscheinen für Inhaber von Jugendfischereischeinen bedarf nicht der Genehmigung des Landratsamtes. 

Der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter oder der Vorstand einer Fischereigenossenschaft darf den Fischfang, abgesehen von den untenstehenden Fällen, nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestatten.

Einen Erlaubnisschein benötigen nicht: 

  • Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel, als Helfer des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters oder Inhabers eines gültigen Erlaubnisscheins in dessen Begleitung, 
  • höchstens drei Personen, die in Begleitung des Fischereiberechtigten oder des Fischereipächters den Fischfang ausüben.

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden wegen der Pandemie gebeten, das Landratsamt nur nach Vereinbarung eines Termins zu besuchen. Für die Kfz-Zulassungsstelle kann dies online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch. Vielen Dank!

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 06022 6200-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-79532  

    » Anfahrt / Parken

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