AufgabeLeistungen zur "Bildung und Teilhabe"

Rückwirkend ab 1. Januar 2011 haben junge Menschen aus Familien mit niedrigen Einkünften unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Leistungen zur „Bildung und Teilhabe“.

Ziel der Regelung ist es, für diese Kinder und Jugendlichen möglichst gleiche Chancen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und sinnvoller Freizeitgestaltung zu schaffen. Vor allem in der Schule – dies betrifft fünf von sechs der neuen Leistungsarten – soll die Chancengleichheit der Kinder möglichst nicht am Geld scheitern.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Wernig
Sachbearbeiter
09371 501-18709371 50179-191E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Zuständigkeiten im Landkreis Miltenberg

… für Empfänger von Leistungen nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag (soweit nicht daneben auch Leistungen nach SGB II bezogen werden):

Landratsamt Miltenberg, Sozialamt
Buchstabenbereich Kj – Z  - 
Buchstabenbereich A – Ki  -  Herr Wernig


… für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“; auch wenn dazu noch andere Leistungen bezogen werden):

Jobcenter Landkreis Miltenberg
(jeweilige Leistungssachbearbeiter u. Eingangszone)
Telefon 09371/6694-0

Sonderregelung für Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Horten:

Soweit das Sachgebiet „Kinder, Jugend und Familie“ die Kosten für eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort im Rahmen der Jugendhilfe erbringt, zahlt es in diesem Zusammenhang auch die Kosten der Mittagsverpflegung im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen mit aus.

Auskünfte zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme für eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort im Rahmen der Jugendhilfe erteilt das Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet „Kinder, Jugend und Familie

Weitere Informationen:

Grundvoraussetzung für alle Ansprüche: Bezug bestimmter Sozialleistungen

Leistungen zur „Bildung und Teilhabe“ können nur gewährt werden, wenn und solange eine der nachfolgenden Sozialleistungen bezogen wird:


Die genauere Beschreibung des berechtigten Personenkreises hängt außerdem von der jeweiligen Leistungsart ab.

Antragserfordernis

Soweit im Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Leistungen nur auf Antrag gewährt. Dabei ist auch zu beachten, dass der Antrag grundsätzlich nicht für bereits gedeckte Bedarfe gestellt werden kann und auch nicht für Bedarfe, die zeitlich vor dem Monat des Antragseingangs liegen.

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummer
    Konto der Kreiskasse:
    Sparkasse
    Aschaffenburg Miltenberg
    IBAN: DE52795500000620001834
    BIC: BYLADEM1ASA
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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