Verpflichtungserklärungen
Eine Verpflichtungserklärung kann verlangt werden, wenn ein Ausländer selbst nicht in der Lage ist, die Kosten seines Besuchs- oder Daueraufenthalts wie beispielsweise Lebensunterhalt, Unterkunft, Kosten im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls seiner Rückkehr in das Herkunftsland zu bestreiten.
Es besteht die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels durch eine Verpflichtungserklärung zu erbringen. Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen abgegeben werden.
Ansprechperson:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
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Frau Kessler Sachbearbeiterin | 09371 501-106 | 09371 50179-106 |  |
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Notwendige Unterlagen:
- Ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis im Original
- eine Kopie des Reisepasses der Person(en), für welche die Verpflichtung erfolgt
- den ausgefüllten Erfassungsbogen (Vordruck siehe unten)
- eine aktuelle Arbeitsplatzbescheinigung (Vordruck siehe unten)
- Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Verpflichtungsgebers (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, etc.)
- bei Selbstständigen: Steuerbescheid oder aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters (Vordruck siehe unten)
Entstehende Kosten:
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 29 Euro erhoben.Gesetzliche Grundlagen:
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)