AufgabeVerpflichtungserklärungen

Eine Verpflichtungserklärung kann verlangt werden, wenn ein Ausländer selbst nicht in der Lage ist, die Kosten seines Besuchs- oder Daueraufenthalts wie beispielsweise Lebensunterhalt, Unterkunft, Kosten im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls seiner Rückkehr in das Herkunftsland zu bestreiten.

Es besteht die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels durch eine Verpflichtungserklärung zu erbringen. Eine Verpflichtungserklärung kann von natürlichen und juristischen Personen abgegeben werden.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Barbara Bauer
Sachbearbeiterin
09371 501-10609371 50179-106E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Florian Eichler
Stellvertreter
09371 501-10509371 50179-105E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Notwendige Unterlagen:

  • Ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis im Original
  • eine Kopie des Reisepasses der Person(en), für welche die Verpflichtung erfolgt
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen (Vordruck siehe unten)
  • eine aktuelle Arbeitsplatzbescheinigung (Vordruck siehe unten)
  • Verdienstnachweise der letzten drei Monate des Verpflichtungsgebers (z.B. Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid, etc.)
  • bei Selbstständigen: Steuerbescheid oder aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters (Vordruck siehe unten)

Entstehende Kosten:

Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von 29 Euro erhoben.

Gesetzliche Grundlagen:

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Formulare:

  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Die Bürgerinnen und Bürger werden wegen der Pandemie gebeten, das Landratsamt nur nach Vereinbarung eines Termins zu besuchen. Für die Kfz-Zulassungsstelle kann dies online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch. Vielen Dank!

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 06022 6200-0
    Fax: 06022 6200-624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-79532  

    » Anfahrt / Parken

  • Kontonummern
    Konten der Kreiskasse:
    Sparkasse Mil-Obb
    IBAN: DE98796500000620001834
    SWIFT-BIC: BYLADEM1MIL

    RV-Bank Miltenberg / VVRB eg
    IBAN: DE61508635130000099988
    SWIFT-BIC: GENODE51MIC

    Raiffeisenbank Aschaffenburg eG
    IBAN: DE15795625140006010008
    SWIFT-BIC: GENODEF1AB1
  • Formulare, Merkblätter
  • Informationssicherheit

    LSI-Siegel 2022

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