EU-Bürger; Freizügigkeit
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige, welche sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen, genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
Aufgaben / Dienstleistungen
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Rechtsvorschriften: