EU-Bürger; Freizügigkeit
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige, welche sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen, genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern.
Ansprechpersonen:
Name | Telefon | Telefax | E-Mail |
---|
Barbara Bauer Sachbearbeiterin | 09371 501-106 | 09371 50179-106 |  |
Florian Eichler Stellvertreter | 09371 501-105 | 09371 50179-105 |  |
Kontaktinformationen:
Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!Formulare:
Rechtsvorschriften:
Informationen zum Herunterladen: