Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Erneuerung der Faulbachbrücke in Altenbuch (MIL 35) - Sachstandsinformation

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.09.2017   BAUV/005/2017 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik teilt mit, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses am 20.07.2017 und des Kreistages vom  24.07.2017 bereits zur Brücke über den Faulbach berichtet wurde. Im Kreistag wurde am 24.07.2017 die Kostensituation dargelegt.

 

Lt. Prüfbericht der letzten Bauwerksprüfung (als Anlage beigefügt), beträgt die Zustandsnote der Faulbachbrücke aus dem Jahr 2014 eine 3,8 (auf einer Skala von 1 – 4).

 

Bereits in Grundzügen im Kreistag dargestellt:

Auf Bohrpfählen gegründet soll nun eine Brückentafel über das historische Gewölbe gebaut werden. Das Belassen des Gewölbes hat neben gestalterischen auch wirtschaftliche Vorteile, da keine neuen Widerlagerwände vor den Bohrpfählen erforderlich werden. In der Ausschreibung waren bewusst Nebenangebote zugelassen, die z.B. den kompletten Neubau ohne Erhaltung des Natursteingewölbes ermöglich hätten. Es wurden seitens der Bieter jedoch keine diesbezüglichen Nebenangebote abgegeben. Diese Art einer Brückenertüchtigung wurde vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg bereits mehrfach umgesetzt und gute Erfahrungen damit gemacht, so z.B. an der Kreisstraße MIL 2 „Seltenbachbrücke in Klingenberg“ oder an der Kreisstraße MIL 6 „Laudenbachbrücke Laudenbach“.

 

Die Fahrbahnbreite des an die Brücke anschließenden Straßenbereichs beträgt 6,50 m. Daher wird die Fahrbahn auf der Brücke um 1,00 m auf ebenfalls 6,50 m Fahrbahnbreite verbreitert, die Tragfähigkeit der Brücke auf Lastenklasse LM1 erhöht, dies ist eine Fördervoraussetzung.

Da die Ausführung der Gründungsarbeiten durch Bohrpfähle nur unter Vollsperrung des Verkehrs erfolgen können, ist eine bauzeitliche Baustellenumfahrung vorgesehen, so dass die Verkehrsbehinderungen minimiert und der Verkehr während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten werden kann.

 

Der Zuwendungsantrag für die Maßnahme ist bereits gestellt und Zuschüsse nach FAG sind in Aussicht gestellt. Die Maßnahme wurde 2017 ausgeschrieben, das Submissionsergebnis am 24.08.2017 ergab eine Vergabesumme des Mindestnehmers von rd. 436.000 €. Der für 2017 vorgesehene Ansatz in Höhe von 300.000,-- € soll ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.

 

Die im Rahmen des Förderantrags geschätzten Kosten in Höhe von 410.000,-- € brutto (vgl. Zuwendungsantrag vom 10.05.2017) wurden bei der Ausschreibung mit 436.00 € brutto um rd. 6,3% gesteigert. Die Kostenveränderungen gliedern sich wie folgt auf:

 

FAG-Antrag

Ausschreibungs-

ergebnis

Grunderwerb

15.000 €

15.000 €

Baustelleneinrichtung, Planung

34.000 €

57.500 €

Verkehrssicherung an Baustellen                 

5.000 €

17.500 €

Erdbau, Entsorgung, Behelfsumfahrung

34.000 €

76.000 €

Straßenoberbau

76.000 €

62.000 €

Brückenbau

233.000 €

195.000 €

Landschaftsbau, Ausstattung

13.000 €

13.000 €

 

Arbeiten an der gemeindlichen Kanalisation sind im Zuge der Brückenarbeiten nicht vorgesehen, das Straßenwasser versickert – wie bisher auch – in einer Versickerungsmulde gemäß dem wasserrechtlichen Bescheid. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Gehwegen ist nicht angezeigt, weil durch die verbreiterte Fahrbahn die Gehwege nach außen verdrängt werden.

 

Für die Baumaßnahme sind Zuwendungen nach Art. 2 BayGVFG zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei der Regierung beantragt und auch positiv beschieden worden. Die Bezuschussung der Maßnahme erfolgt in Form eines Festbetrages. Da für die Festbetragsförderung eine möglichst hohe Kostensicherheit gefordert wird, werden die Zuwendungen auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses festgesetzt (siehe hierzu das Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 08.06.2017).

 

Die tatsächliche „Belastung“ des Kreisstraßenhaushalts kann erst nach der Zuteilung der Zuwendung benannt werden.

Das Staatliche Bauamt geht davon aus, dass von den erwarteten 436.000,- € der Submission in 2017 noch max. 15.000,-- € für Planung und Rodung als Bauvorbereitung ausgegeben werden können.

 

Anzumerken ist noch, dass die Baupreise im Brückenbau aufgrund der sehr starken Nachfrage in der jüngsten Zeit enorm gestiegen sind. Aufgrund der sehr angespannten Marktsituation im Brückenbau sind Kostenberechnungen vor der Ausschreibung derzeit generell mit großen Unwägbarkeiten belegt – je nach Interesse und Auslastung der Bieter.

 

Kreisrätin Dolzer-Lausberger bittet um Erläuterung des Begriffs LM1. Herr Wosnik erklärt, dass es sich dabei um Lastenmanagement handelt.

 

Kreisrat Schuck fragt nach, ob das Brückengewölbe bestehen bleibt. Herr Wosnik bejaht dies und führt aus, dass dieses überbaut wird.

 

Landrat Scherf führt aus, dass die Defizite mit einer Bewertung von 3,8 sehr gravierend seien und eine kurzfristige Schadensbeseitigung erforderlich mache.

 

Kreisrat Wolz fragt nach der Höhe der Fördersumme, z.B. ob es einen prozentualen Ansatz gebe. Herr Wosnik wird den Betrag nachreichen.

 

Kreisrat Schuck fragt nach, ob es einen prozentualen Zuschuss gebe. Sollte der Betrag nicht ausreichen, wer übernimmt die Differenz? Herr Wosnik antwortet, dass der Landkreis dies übernehmen würde. Deshalb sei es sinnvoll, die Ausschreibung abzuwarten, um eine ziemlich genau Vorstellung zu haben. Denn bei solchen Maßnahmen müsste man nicht mit deutlichen Unwägbarkeiten rechnen.

 

Kreisrat Schuck stellt die Frage nach Unwägbarkeiten, die sich aus dem Untergrund ergeben könnten. Herr Wosnik erwidert, dass man in diesem Zusammenhang Überraschungen nicht vollständig ausschließen könne.

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