Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Schulbauprogramm - Sachstandsinformation
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.09.2017 BAUV/005/2017 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses
nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Wosnik informiert über den Stand des Schulbauprogramms:
Hermann-Staudinger-Gymnasium
Erlenbach
Termine:
Die seitens des Landratsamtes vorgesehene Firma HS-Bau hat den Auftrag nach eigener Aussage trotz Versendung durch das Landratsamt nicht erhalten und eine termingerechte Umsetzung der Arbeiten in Besprechungen ausgeschlossen. Dies bedingt eine siebenwöchige Bauverzögerung im Gewerk Rohbauarbeiten. In Absprache mit dem Landrat erfolgte die Beauftragung des Zweitbietenden, der Fa. Trautmann.
Es wird versucht diese teilweise durch vorgezogene Teilleistungen (Abbrucharbeiten) der bereits an der Baustelle tätigen Abbruchfirma Weqem zu kompensieren. Auch die neu beauftragte Rohbaufirma Trautmann wird mit maximalem Personaleinsatz versuchen, den Auftrag schnellstmöglich abzuwickeln.
Durch ausreichenden Terminvorlauf ist die ebenfalls neu beauftragte Firma Fassaden-Pletz beim Gewerk Fassadenbauarbeiten in der Lage, die Leistungen termingerecht zu erbringen.
Die Baustelle befindet sich trotz der Widrigkeiten durch den verzögerten Rohbauprozess mit den bisherigen Gewerken noch im Terminplan.
Kosten:
Es
ist mit Kostensteigerungen für die Baumaßnahme im Bereich der Indexsteigerung
des BKI zu rechnen.
Die
maßgeblichen Indikatoren hierfür sind die nach erfolgtem Abbruch im
Bauabschnitt 2 vorgefundene teilweise sehr schlechte Bausubstanz und
planabweichende Konstruktionen. Diese ungünstige Bestandssituation wird sich
demnach auch im Bauabschnitt 3 wiederholen. Weiterhin sorgt eine für
Auftraggeber sehr angespannte Finanzsituation durch ausgelastete Firmen und
deshalb eingeschränktem Wettbewerb, der gleichzeitig hohe Angebotspreise
generiert, für spürbar höhere Kosten, die bei der Kostenberechnung in diesem
Maße nicht vorhersehbar waren.
Auch zusätzliche, nicht im Förderantrag erfasste Ausstattungswünsche der Schule
sorgen für weitere Kostensteigerungen.
Lediglich
der Neubau BA1 wird im einstelligen Prozentbereich günstiger abgerechnet
werden.
Qualitäten:
Durch
die nach den Abbruchmaßnahmen im BA2 sichtbaren schlechten Mauerwerkswände und
andere Konstruktionsänderungen im Bestand sind erhebliche Mehraufwendungen im
Putz- und Trockenbaubereich erforderlich, um die gewünschte Oberflächenqualität
zu erzielen. Zudem sind Ertüchtigungen hinsichtlich Brand-, Schallschutz und
Statik notwendig.
Sonstige planerische Änderungen mit Auswirkungen auf den Qualitätsstandard fanden seit der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr nicht statt.
Landrat Scherf ergänzt, dass der Ausschuss im Rahmen der Besichtigungsfahrt den Wunsch geäußert hat, über signifikante Veränderungen, die kostenrelevant seien, in den Entscheidungsprozess einbezogen zu werden.
Kreisrat Schuck fragt, ob Firma Trautmann für Abrissarbeiten vorgesehen war. Herr Wosnik verneint und ergänzt, dass man Firma Trautmann als Zweitbietenden beauftragt habe, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Die ursprünglich beauftragte Firma HS Bau hat behauptet, den per Post rechtzeitig verschickten Auftrag nicht erhalten zu haben. Dies, obwohl in der Zwischenzeit telefonischer Kontakt bestand. Auch bei diesen Telefonaten wurde der fehlende Auftrag nicht erwähnt. Erst kurz vor Beginn der Arbeiten wurde behauptet, der Auftrag sei dort nicht angekommen. Firma HS Bau hat daraufhin mitgeteilt, dass sie diesen Auftrag erst im Frühjahr 2018 durchführen könnte. Daraufhin wurde der Zweitbietende der Ausschreibung, Firma Trautmann, beauftragt, die Arbeiten durchzuführen.
Kreisrat Schuck schlägt vor, in Zukunft schriftliche Aufträge per Einschreiben zu verschicken, um eine Bestätigung zu haben. Herr Wosnik führt aus, dass dies in 15 Jahren noch nicht vorgekommen sei.
Kreisrat Scholtka fragt nach möglichen Kostensteigerungen. Herr Wosnik nennt ca. 6 %.
Johannes-Butzbach-Gymnasium
Miltenberg
Termine:
Durch die vorgezogene Baumaßnahme „Wärmeversorgung für das Schulzentrum Miltenberg Nord“ wurden durch die Erneuerung der Heizungsverteilung Leistungen erforderlich, die eigentlich erst im 4.BA vorgesehen waren. Die Leistungen wurden nahezu vollständig in den Sommerferien umgesetzt, so dass zum Beginn der Heizperiode eine funktionsfähige Heizung zur Verfügung steht.
Im Gewerk Lüftungsanlage ist der Stand folgender: die Fassadenlüftungsgeräte im EG – 2.OG sind komplett montiert; die Lüftungsinstallationen in den WC-Kerne EG u. 1.OG sind größtenteils erfolgt.
Bei den Sanitärarbeiten läuft derzeit die Montage der Regenentwässerung; der Anschluss der Dacheinläufe und die WC Bereiche EG u. 1.OG sind nahezu mit der Rohinstallation fertiggestellt.
Der Baustellenstand bei den HLS-Gewerken liegt bei ca. 65%-70%; sie liegen alle im Terminplan.
Bei den Hochbaugewerken sind die Stahlbauarbeiten und die Dachabdichtungsarbeiten mittlerweile abgeschlossen. Die Metallbau-(Fenster) und Trockenbauarbeiten (Wände) stehen ebenfalls kurz vor dem Abschluss.
Die Baumaßnahme hat nach wie vor die in der Bauausschuss-Sitzung vom 20.06.2017 mitgeteilten Terminverschiebungen (ca. 5-6 Wochen).
Kosten:
Bauabschnitt 2:
Eine wesentliche Kostenmehrung bildet der Nachtrag im Gewerk Heizungsarbeiten, der darin begründet ist, dass durch die Maßnahme Nachwärmeversorgung der Heizungsverteiler von BA 4 schon im BA 2 ausgeführt werden muss.
Aktuell rechnet der UB5 mit einer Kostenmehrung für das Bauwerk von 3,5%. Dieser Betrag liegt damit deutlich unter dem allgemeinen Anstieg der Bauwerkskosten im gleichen Zeitraum von rd. 6,6%.
Qualitäten:
Über die bereits in der letzten Sitzung dargestellten Anpassungen der Materialien in den Oberflächen haben sich keine weiteren planerischen Änderungen mit Auswirkungen auf den Qualitätsstandard ergeben. Es steht jedoch eine grundlegende Entscheidung im Bereich der elektrischen Versorgung des Schulgebäudes an.
Die bestehende Versorgung ist aus Sicht der Fachplaner an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Der Stromausfall im Winter 2016/17 bestätigt diese Feststellung.
Es bestünde die Möglichkeit einer zweiten Anbindung an die Trafostation auf dem Gelände der Stötzner-Schule. Hierfür wurde bereits im Rahmen der Bauarbeiten für die Nahwärmeversorgung des Schulzentrums Vorsorge getroffen und ein Leerrohr verlegt.
Eine Grobkostenschätzung der Fachplaner beläuft sich auf ca. 30.000€ netto.
Durch die Erweiterung der Anschlussleistung würde zum einen eine höhere Betriebssicherheit entstehen, zum anderen wäre auch eine ggf. erforderliche Erweiterung im Zuge der G9-Reform abgesichert.
Landrat Scherf gibt den Hinweis zum Baukostenindex im Internet unter BKI.de/Baukosten.
Kreisrat Schuck fragt nach, ob es eine Option wäre, eine mobile Heizung anzuschließen. Herr Wosnik erwidert, dass diese Möglichkeit im Vorfeld geprüft worden sei. Es gebe keine Aggregate in dieser Größenordnung.
Der Landrat weist darauf hin, dass die Heizungsleistung unbedingt gewährleistet sein muss, da es andernfalls massive Beschwerden des Elternbeirats geben würde. Er führt weiter aus, dass diese Möglichkeit hinlänglich geprüft wurde gerade im Hinblick auf die Nahwärmeversorgung. Herr Wosnik ergänzt, dass es ein falsches Signal in der Öffentlichkeit gebe, wenn trotz eines Nahwärmeprojektes die Schulheizung nicht funktionieren würde.