Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Jahresabschluss 2015- Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2017 KT/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreistag beschließt einstimmig,
für 2015 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3
der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Miltenberg.
Herr Schötterl, Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses, teilt mit, dass der Jahresabschluss 2015 vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurde. Nach Art. 88 LKrO
kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des
Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 19.06.2017 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2015
die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2017 dem Kreistag den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.