Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Altenbuch und dem Landkreis Miltenberg über den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL35

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2017   KT/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Altenbuch über die Kostentragung des Landkreises für den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35 zuzustimmen.


Herr Wosnik trägt vor, dass das Staatliche Bauamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen der Gemeinde Altenbuch und dem Landkreis Miltenberg vorbereitet hat, der die Kostentragung im Verlauf der MIL 35 regelt. Sie betrifft den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35.

 

 

 Die Straßenbauverwaltung baut die Kreisstraße MIL 35 im Abschnitt 120 von Station 1,363 bis Station 1,420 aus und baut dabei die Faulbachbrücke um. Die vorhandenen gemeindlichen Gehwege in diesem Streckenabschnitt werden dabei verdrängt und in gleicher Breite und Beschaffenheit wieder hergestellt.

Art und Umfang der Straßenbauarbeiten sind in den Plänen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg dargestellt, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.

 

Im Haushalt 2017 sind für die gesamte Maßnahme 300.000,- € eingestellt. Die Maßnahme wird 2017 ausgeschrieben, mit der Maßgabe Baudurchführung 2018. Baubeginn wird voraussichtlich, nach der Schonzeit der Fische, Ende April 2018 sein.

 

Das Staatliche Bauamt übernimmt im Auftrag der Straßenbauverwaltung die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Angebotsprüfung und -wertung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe bedürfen der vorherigen Zustimmung der Straßenbauverwaltung.

 

Die Kostentragung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung.
Die Baukosten der Maßnahme werden in vollem Umfang durch den Landkreis Miltenberg getragen.

 

Die Abrechnung der Baumaßnahme erfolgt durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und die Straßenbauverwaltung.

 

Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Altenbuch über die hier beschriebene Vereinbarung liegt vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 29.06.2017 statt. Unter TOP 5 „Umbau und Verstärkung der Faulbachbrücke“ wurde dem vorgelegten Vertrag vom 24.05.2017 einstimmig zugestimmt.

 

Der UB 5 und das Staatliche Bauamt empfehlen der Vereinbarung ebenfalls zuzustimmen.

 

Der Beschluss wurde im Ausschuss für Bau und Verkehr in seiner Sitzung am 20.07.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen.

 

Herr Wosnik beantwortet noch offene Fragen aus dem Bauausschuss. Es gebe ein Sachverständigengutachten von der Bayerischen Staatsstraßenbauverwaltung Aschaffenburg, ein Prüfbericht liege vor. Geplant sei, zunächst eine Umfahrung der Brücke einzurichten. Ferner soll die bestehende Brücke verbleibe, werde aber mit einer neuen Brücke überbaut. Insgesamt sei erforderlich:

Grunderwerb                                                                     15.000 €

Baustelleneinrichtung, Planung                                        34.000 €

Verkehrssicherung der Baustelle                                        5.000 €

Erdbau, Entsorgung                                                          34.000 €

Straßenoberbau                                                                76.000 €

Brückenbau                                                                    233.000 €

Landschaftsbau, Ausstattung                                           13.000 €

                                                                              410.000 € brutto

 

Ein Zuwendungsantrag sei gestellt und geprüft worden. Wie sich die tatsächlichen Kosten am Ende verhalten, sei noch nicht gewiss.

 

Die Frage nach der Kanalisation habe sich auch geklärt. Es sei keine Kanalisation, sondern es seien zwei Leitungsführungen der Stromversorgung.

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