Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Jahresabschluss 2015 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2017   KT/003/2017 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreistag beschließt einstimmig,

 

den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.313.578,04 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Herr Krämer legt dar, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt momentan 3,3 Mio. €.

 

Der Beschluss wurde im Kreisausschuss am 03.07.2017 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen.

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