Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Empfehlungsbeschluss: Vereinbarung zwischen der Gemeinde Altenbuch und dem Landkreis Miltenberg über den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL35

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2017   BAUV/004/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Ausschuss für Bau und Verkehr fasst den einstimmigen

 

Empfehlungsbeschluss:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Altenbuch über die Kostentragung des Landkreises für den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35 wird zugestimmt.


Herr Wosnik trägt vor, dass das Staatliche Bauamt einen Entwurf zur Vereinbarung zwischen der Gemeinde Altenbuch und dem Landkreis Miltenberg vorbereitet hat, der die Kostenübertragung im Verlauf der MIL 35 regelt. Sie betrifft den Umbau und die Verstärkung der Faulbachbrücke Altenbuch im Zuge der Kreisstraße MIL 35.

 

 

 Die Straßenbauverwaltung baut die Kreisstraße MIL 35 im Abschnitt 120 von Station 1,363 bis Station 1,420 aus und baut dabei die Faulbachbrücke um. Die vorhandenen gemeindlichen Gehwege in diesem Streckenabschnitt werden dabei verdrängt und in gleicher Breite und Beschaffenheit wieder hergestellt.

Art und Umfang der Straßenbauarbeiten sind in den Plänen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg dargestellt, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind.

 

Im Haushalt 2017 sind für die gesamte Maßnahme 300.000,- € eingestellt. Die Maßnahme wird 2017 ausgeschrieben, mit der Maßgabe Baudurchführung 2018. Baubeginn wird voraussichtlich, nach der Schonzeit der Fische, Ende April 2018 sein.

 

Das Staatliche Bauamt übernimmt im Auftrag der Straßenbauverwaltung die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Angebotsprüfung und -wertung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung. Die Planung, Ausschreibung und Vergabe bedürfen der vorherigen Zustimmung der Straßenbauverwaltung.

 

Die Kostentragung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung.
Die Baukosten der Maßnahme werden in vollem Umfang durch den Landkreis Miltenberg getragen.

 

Die Abrechnung der Baumaßnahme erfolgt durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg und die Straßenbauverwaltung.

 

Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Zustimmung der Gemeinde Altenbuch über die hier beschriebene Vereinbarung liegt vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 29.06.2017 statt. Unter TOP 5 „Umbau und Verstärkung der Faulbachbrücke“ wurde dem vorgelegten Vertrag vom 24.05.2017 einstimmig zugestimmt.

 

Der UB 5 und das Staatliche Bauamt empfehlen der Vereinbarung ebenfalls zuzustimmen.

 

 

Kreisrat Wolz merkt an, dass es bessere Angebote erwarten lassen, wenn 2017 ausgeschrieben und 2018 erst gebaut würde

Er möchte wissen, was genau gebaut werde, weil die Kosten von 300.000 € für den neuen Abschnitt von ca. 60 Meter sehr hoch seien.

 

Herr Wosnik antwortet, dass das Brückenbauwerk gemacht werde. Er werde Umfang und Notwendigkeit der Brückenbausanierung mit dem Staatlichen Bauamt klären und im nächsten Ausschuss detailliert darstellen, weil die Informationen momentan noch nicht vorlägen.

 

Kreisrat Scholtka bittet um Prüfung, welchen Anteil des Kanalbaus der Landkreis bezahle, da normalerweise nur ein Anteil vom Straßenbauträger übernommen werde.

 

Herr Wosnik erklärt, dass der Bereich über dem Kanal nicht vom Landkreis bezahlt werde. Genaueres dazu werde er im nächsten Ausschuss bei der detaillierten Darstellung vorstellen.

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