Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Jahresabschluss 2015 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.07.2017   KA/003/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.313.578,04 € gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.


Herr Krämer erläutert, dass im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung zu entscheiden ist. Ein Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrags benötigt wird, ist nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Allgemeinen Rücklage oder der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung. Nach dem Ablauf von drei Jahren können Jahresfehlbeträge ebenso mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

 

Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag ist nicht vorhanden, der Stand der Ergebnisrücklage beträgt momentan 3,3 Mio. €.

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