Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Ausbau-Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großwallstadt und dem Landkreis Mil über die Erneuerung des Straßenoberbaus der Kreisstraße MIL 29, OD Großwallstadt (BA 1) sowie die Erneuerung der Fahrbahndecke (BA 2); Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.06.2017 BAUV/003/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Der Ausschuss für Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über einen Kostenbeitrag des Landkreises für die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 29, OD Großwallstadt (BA 1) sowie die Erneuerung der Fahrbahndecke (BA 2) zuzustimmen.
Herr Wosnik teilt mit, dass das Staatliche Bauamt einen Entwurf zur Ausbauvereinbarung zwischen der Gemeinde Großwallstadt und dem Landkreis vorgelegt hat, der die Kostentragung und -teilung für Straßenbaumaßnahmen im Verlauf der MIL 29 regelt. Sie betrifft die Erneuerung des Straßenoberbaues der Kreisstraße MIL 29, OD Großwallstadt (BA 1) sowie die Erneuerung der Fahrbahndecke (BA 2).
rot = BA 1, grün = BA 2
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der gemeindlichen Wasserleitung und des
gemeindlichen Kanals, jeweils einschließlich der Hausanschlüsse, der
Kreisstraße MIL 29 im Bauabschnitt 1, ist es erforderlich, den Straßenoberbau
der Kreisstraße einschließlich Entwässerungseinrichtungen vollständig zu
erneuern.
Der Landkreis beteiligt sich an den Erneuerungskosten im BA 1 (Abschnitt 140, Station 0,291 bis Station 0,540) auf Grundlage nach den von der Obersten Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Inneren mit MS vom 05.03.2014 eingeführten Nutzungsrichtlinien.
Im Bauabschnitt 2 (Abschnitt 140, Station 0,540 bis 0,754) erneuert die Gemeinde die Wasserleitung, einschließlich der Hausanschlüsse, und stellt den Straßenoberbau wieder fachgerecht her. Der Landkreis trägt hier die Erneuerungskosten der Fahrbahndecke außerhalb der Leitungsgräben.
Im Haushalt 2017 sind für die gesamte Maßnahme 200.000,- € eingestellt.
Für die Erneuerung der gemeindlichen Kanalisation, einschließlich der Straßeneinläufe und Anschlussleitungen zum Kanal der Kreisstraße MIL 29 im BA 1, wurde am 25.07.2016 bereits eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde abgeschlossen. Darin wurde ein pauschalierter Kostenbeitrag des Landkreises für die Einleitung des Straßenabwassers in die gemeindliche Kanalisation geregelt. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €.
Die Gemeinde Großwallstadt übernimmt die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Angebotsprüfung und -wertung, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung. Art und Umfang der Straßenbauarbeiten sind in den Plänen des Ingenieur-Büros ISB aus Laudenbach dargestellt. Die Kosten für Planung und Bauleitung trägt die Gemeinde.
Gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz, den Ortsdurchfahrtenrichtlinien und den sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien ist hierzu eine entsprechende Ausbau-Vereinbarung zwischen den betroffenen Baulastträgern abzuschließen.
Die Kostenteilung der Baumaßnahme richtet sich nach § 3 dieser Vereinbarung:
Der Landkreis trägt die Kosten der Markierung und Beschilderung der Kreisstraße sowie die Kosten der Erneuerung des Fahrbahnoberbaues - ohne evtl. Untergrundstabilisierung- sowie die Kosten für die Erneuerung der Rinnen - soweit sie der Kreisstraße zuzuordnen sind -, jedoch abzüglich der anteiligen Kosten, die die Gemeinde gemäß den folgenden Absätzen übernimmt.
Die
Kosten
·
der
Erneuerung des Fahrbahnoberbaues der Kreisstraße über den gemeindlichen
Leitungsgräben (Kanal, Wasser, jeweils einschließlich der Hausanschlüsse),
·
der
Vermessung und Vermarkung der Kreisstraße nach Abschluss der Baumaßnahme
und
·
der
Erneuerung der Rinnen der Kreisstraße über den querenden gemeindlichen
Leitungsgräben
werden
zwischen Gemeinde und Landkreis hälftig geteilt.
Im Bauabschnitt 2 übernimmt die
Straßenbauverwaltung die Kosten für die Erneuerung
der Fahrbahndecke der Kreisstraße außerhalb
der Leitungsgräben sowie die Kosten der
Erneuerung der
Fahrbahnmarkierung der Kreisstraße.
Die Kosten der Baustelleneinrichtung und
-räumung sowie Verkehrssicherung werden in
beiden Bauabschnitten jeweils im Verhältnis
der anteiligen Baukosten zwischen
Straßenbauverwaltung
und Gemeinde geteilt.
Die Gemeinde trägt sämtliche sonstigen
Kosten (Erneuerung Gehwege und Ortsstraßeneinmündungen, Erneuerung oder Änderung
gemeindlicher Leitungen, Kosten der Planung und Bauleitung etc.).
Die Abrechnung und Zahlungspflicht ist in § 4 dieser Vereinbarung geregelt. Die Abrechnung der Maßnahme übernimmt die Gemeinde.
Die Baulast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Zustimmung der Gemeinde Großwallstadt über die hier beschriebene Vereinbarung liegt vor. Die Sitzung des Gemeinderates fand am 04.04.2017 statt. Unter Punkt 14 „Grundstücksangelegenheiten“ wurde dem vorgelegten Vertrag vom 30.03.2017 zugestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Vereinbarung zuzustimmen.