Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Jahresabschluss 2015- Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.07.2017 KA/003/2017 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der
Kreisausschuss empfiehlt – ohne Beteiligung von Landrat Scherf - dem Kreistag
einstimmig,
für 2015 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3
der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht des UB 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2015 des Landkreises Miltenberg.
Frau Hörnig teilt mit, dass der
Jahresabschluss 2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurde. Nach Art. 88
Landkreisordnung kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der
Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 19.06.2017 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2015
die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern zu erteilen.