Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Jahresabschluss 2015 des Landkreises Miltenberg
a) örtliche Prüfung
b) Feststellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.07.2017   KA/003/2017 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig,

 

den Jahresabschluss 2015 des Landkreises Miltenberg mit den folgenden Ergebnissen gemäß Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern festzustellen:

 

Ergebnisrechnung:

Gesamtbetrag der Erträge                                                            108.947.856,68 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen                                                106.634.278,64 €

Saldo                                                                                              + 2.313.578,04

 

Finanzrechnung:

Laufende Verwaltungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                   102.298.446,84 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                    94.450.870,76 €

Saldo                                                                                              + 7.847.576,08 €

 

Investitionstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                       3.631.025,77 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                    10.017.145,06 €

Saldo                                                                                               - 6.386.119,29

 

Finanzierungstätigkeit:

Gesamtbetrag der Einzahlungen                                                                     0,00 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen                                                      2.995.940,16 €

Saldo                                                                                               - 2.995.940,16

 

Finanzmittelfehlbetrag                                                                 - 1.534.483,37 €

 

Liquide Mittel                                                                              + 25.971.445,71 €

 

Vermögensrechnung (Schlussbilanz)

Summe Aktiva und Passiva                                                       185.161.399,16 €

 

In die Feststellung werden die weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses, die Teilrechnungen und der Planvergleich, der Anhang mit Anlagen und der Rechenschaftsbericht einbezogen.


Frau Hörnig berichtet zu dem Jahresabschluss 2015 anhand beiliegender Präsentation:

 

„Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Ihnen heute den Bericht des Unternehmensbereichs 4 - Revision zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2015 vorstellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemeinsam mit dem UB 4 - Revision in insgesamt acht Sitzungen den doppischen Jahresabschluss 2015 geprüft.

Einzelne Teilbereiche wurden intensiver in die örtliche Prüfung einbezogen und die Prüfungsergebnisse mit den geprüften Einheiten besprochen:

 

       So haben wir uns die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz näher angesehen:

Der Landkreis erhält zwar eine vollständige Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern für derartige Leistungen. Grund der Prüfung war, ein möglicher Rückgriff bzw. eine nicht vollständige Erstattung bei unberechtigter Leistungserbringung.

Wir sind unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gesetzeslage, der Personalausstattung und unter Berücksichtigung der besonderen Situation zu dem Prüfergebnis gelangt, dass die Arbeit bestmöglich erledigt wurde. Nur der frühere Einsatz der Gesundheitskarte könnte eine sachgerechtere Prüfung ermöglichen und würde zu einer enormen Entlastung bei den Sozialämtern führen. Diese Entscheidung obliegt jedoch nicht dem LRA Miltenberg, sondern dem zuständigen Bayerischen Ministerium (StMAS). Bayern plant hier keine Änderung; andere Bundesländer sind hier teilweise andere Wege gegangen.

 

       Kredite:

Wir haben uns alle laufenden Kreditverträge angesehen und dabei insbesondere geprüft, ob durch eine vorzeitige Ablösung angesichts der Niedrigzinsphase Verbesserungen möglich gewesen wären. Im Ergebnis konnten wir feststellen, dass zulässige Zinsanpassungen durch den UB 3 stets rechtzeitig vorgenommen wurden. Mögliche weitere Anpassungen wären unter Berücksichtigung der Restlaufzeiten und der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen nicht lohnend bzw. nicht empfehlenswert gewesen.

 

       Jahresabschlüsse 2012-2015 Joseph Anton Rohe‘sche Altenheim-Stiftung:

Die Prüfung ist erfolgt. Der Bericht hierzu und die notwendigen Beschlussfassungen erfolgen im Kreisausschuss und Kreistag voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017.

 

       Jobcenter Miltenberg – mögliche Fehlbuchungen Programm A2LL:

Im Sommer 2016 wurde in der Presse publiziert, dass in vielen Jobcentern über Jahre hinweg im Programm A2LL angeblich Systemfehler und/oder Abrechnungsfehler in einer nennenswerten Größenordnung für die Landkreise aufgetreten seien. Die durchgeführten gezielten Stichproben haben diesen Verdacht für unser Jobcenter nicht bestätigt. Die anderen angefragten unterfränkischen Landratsämter kamen zum gleichen Ergebnis.

 

       Kunstnetz:

Hier haben wir uns zwar auch Abrechnungen angesehen, vorrangig aber mit den Strukturen befasst und diesbezüglich Neuregelungen empfohlen mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales in Kürze befassen wird.

       Daneben wurden wie jedes Jahr zahlreiche Kassenprüfungen durchgeführt, überwachungspflichtige Vordrucke überprüft und diverse Anfragen aller Organisationseinheiten des LRA beantwortet sowie Sonderprüfaufträge der Geschäftsleitung bearbeitet.

       Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich außerdem in zwei Sitzungen mit dem Kennzahlenvergleich der steuerungsrelevanten Produkte 2015 sowie vertieft mit dem Bereich Tourismus befasst. Hierzu waren die Controllerin Frau Erfurth und Frau Dacho vom UB 1.2 im Rechnungsprüfungsausschuss.

Des Weiteren wurden die Höhe der Rückstellungen und der geplante Abbau der Gebührenüberschüsse im Bereich der Abfallwirtschaft auf Plausibilität hin geprüft. Die Ergebnisse der noch ausstehenden Gutachten für die Altdeponien sollen voraussichtlich im September 2017 im Umweltausschuss vorgestellt werden. Der Abbau der Gebührenüberschüsse ist nicht gelungen. Gründe hierfür waren: überdurchschnittliche Altpapiererlöse, geringerer Sickerwasseranfall verbundenen mit geringeren Behandlungs- und Entsorgungskosten, geringere Dieselpreise und niedrigere Preiserhöhungen sowie aufgrund einer sparsamen Wirtschafts- und Haushaltsführung im Kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb.

 

Die Ergebnisse v.g. Prüfungen haben wir in unserem Jahresbericht zusammengefasst, der von mir am 30.06.2017 unterzeichnet wurde. Die Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses hierzu erfolgte am 19.06.2017.

Zusammenfassend wird vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt, dass die finanziellen Verhältnisse des Landkreises geordnet sind.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Jahresabschluss 2015 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Wie von der CSU-Fraktion im vergangen Jahr angeregt, wurde zwischen der heutigen Kreisausschusssitzung und der Kreistagssitzung eine längere Zeitspanne eingeplant, um genügend Zeit zu geben, sich mit dem Bericht auseinanderzusetzen zu können.

Der Prüfungsbericht kann von allen Kreistagsmitgliedern im UB 4 – Revision eingesehen werden. Die Fraktionen haben heute den Berichtsteil, der die Entwicklung des Jahresabschlusses 2015 darstellt, erhalten.

Der UB 4 - Revision ist bei Bedarf gerne bereit, zu den Prüfungsfeststellungen in einer Fraktionssitzung Auskunft zu erteilen.

Bevor ich Ihnen den Beschlussvorschlag näher vorstelle, möchte ich Ihnen noch einen kurzen Abriss über die Erledigung von Prüfungsfeststellungen geben.

 

Anders als im vergangen Jahr möchten wir heute nur allgemein auf die Erledigung von Prüfungsfeststellungen aus diesem Bericht und der Vorjahre eingehen und präsentieren daher lediglich stichpunktartig die wesentlichen Themenfelder an der Wand. Viele Prüfungsfeststellungen der Vorjahre konnten zwischenzeitlich erledigt werden, einige sind konkret in Planung oder Umsetzung. Die Details hierzu sind in unserem Jahresbericht 2015 enthalten und können von den Kreistagsmitgliedern auf Wunsch bei uns eingesehen werden.

Festzustellen gilt: Der im Jahr 2014 mit LR Scherf abgestimmte neue Verfahrensablauf im Zusammenhang mit den Prüfungsfeststellungen hat sich bestens bewährt. Wie vorgesehen konnte zeitnah reagiert und Ihnen berichtet werden.

Insbesondere im vergangen Jahr hat sich viel bewegt und es kann festgestellt werden, dass wir uns auf einem sehr guten Weg befinden. Deutlich wurde dies insbesondere auch in der neu umgesetzten Form des Haushalts 2017. Der Vorbericht hat, wie von Ihnen anerkennend festgestellt, einen deutlichen Erkenntnisgewinn gebracht und wurde trotz Nachtragshaushalt in 2016 vom UB 3 geschultert. An dieser Stelle daher nochmals vielen Dank.“

 

 

Kreisrat Reinhard sagt zur Vorgehensweise, dass es überflüssig sei, heute eine Entlastung zu empfehlen, ohne zu wissen, was drin stehe. Die Entlastung gehöre in den Kreistag.

 

Landrat Scherf antwortet, dass es nicht ohne Grund immer so gemacht worden sei. Außerdem solle heute ein Empfehlungsbeschluss für den Kreistag gefasst werden. Weiterhin sei es nicht so,  dass der Ausschuss nichts wisse. Der Ausschuss gebe hier auch keine Blankovorlage, sondern der Rechnungsprüfungsausschuss, vom Kreistag gewählt, inklusive der Rechnungsprüferinnen, die für sich unabhängig seien, hätten dieses Werk erstellt. Landrat Scherf habe als Kreisrat nie Zweifel gehabt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss dem Ausschuss den Bericht dargelegt habe. Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Rechnungsprüfung hätten immer ordentlich gearbeitet und ihren Bericht dann vorgelegt. Wenn Kreisrat Reinhard Zweifel habe, solle er dem Empfehlungsbeschluss nicht zustimmen. Die Feststellung käme nicht aus einem luftleeren Raum.

 

Kreisrat Dr. Linduschka stellt fest, dass wenn man jetzt zustimme, dann stimme man genau über das ab, was man jetzt gehört und gesehen habe.

 

Kreisrat Fieger stellt fest, dass heute nur ein Empfehlungsbeschluss gefasst werde. Man stimme über das ab, was Frau Hörnig heute präsentiert habe. Wenn sich in der Zwischenzeit etwas anderes ergeben sollte, dann sei es so, dass die endgültige Beschlussfassung sowieso im Kreistag sei. Dann könne man sich immer noch umentscheiden, im Kreistag anders zu beschließen.

 

Kreisrat Dr. Fahn stimmt Kreisrat Fieger zu. Ihn habe die Aussage auf Seite 56 gestört, wo steht, dass die Feststellungen zu den Ziffern 4.1 bis 4.7 aus Datenschutzgründen nur im UB 4 eingesehen werden können. Dies kenne er nicht und möchte die Unterlagen gerne noch einsehen. Dies sei für ein Punkt, zu entscheiden, ob er zustimme oder nicht. Dass man die Unterlagen aus Datenschutzgründen nur einsehen könne, sei für ihn bürokratisch. Wenn man mitschreiben bzw. abschreiben könne, könne man auch eine Kopie erhalten.

 

Frau Hörnig entgegnet, dass die Kreisrät*innen sich nur Notizen machen dürften.

 

Herr Feil ergänzt, es sei der Unterschied zwischen Akteneinsichtsrecht oder zur Verfügungstellung von Kopien. Es gehe darum, dass wenn Kopien ausgehändigt würden, Originale im Umlauf seien. Den Umlauf könne man dann nicht mehr kontrollieren. Wenn dagegen etwas handschriftlich angefertigt werde, sei das keine Kopie.

 

Kreisrat Oettinger schlägt vor, dass künftig diese Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses, die aus Datenschutzgründen nicht im öffentlichen Teil behandelt werden könnten, im nicht öffentlichen Teil behandelt würden.

 

Landrat Scherf gibt das an den Rechnungsprüfungsausschuss zurück. Frau Hörnig solle ihren Kolleg*innen mitteilen, welche Fragen und Bedenken aufgetaucht seien. Der Rechnungsprüfungsausschuss solle sich dann damit auseinandersetzen und eine Empfehlung geben.

Vor einem Jahr habe er die Empfehlung bekommen, die Zeit zwischen Kreisausschuss und Kreistag auf 14 Tage auszudehnen. Dies habe er sehr gerne getan, weil laut Rechnungsprüfungsausschuss diese Zeit notwendig sei, damit die Fraktionen sich damit beschäftigen könnten. Er lege Wert darauf, dass es nicht stimme, wenn Kreisrat Reinhard darlege, dass er blanko die Hand heben müsse. Es sei erstens ein Empfehlungsbeschluss, und zweitens sei er auf Basis der Arbeit des vom Kreistag gewählten Rechnungsprüfungsausschusses, der das gesamte Jahr über gewissenhaft seine Arbeit gemacht habe.

 

Kreisrat Reinhard sagt, dass die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses durch seine Aussage nicht in Misskredit gezogen werden sollte. Er fragt nach, ob die Abstimmung des Rechnungsprüfungsausschusses einstimmig gewesen sei, was Frau Hörnig bejaht.

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