Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Änderung der Rechtsform von Spessart-Mainland und Änderung der Beitragsordnung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2016 WT/002/2016 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Im Zuge eines Vorstandsprojektes von Spessart-Mainland sei die Organisationsstruktur sowie die rechtliche Situation rund um die EU-Beihilfe überprüft worden. Dabei sei festgestellt worden, dass man durch die Gründung eines eingetragenen Vereins die größte Handlungsfähigkeit von Spessart-Mainland erreiche. Dabei sei auch die Beitragsordnung geändert worden. In den vergangenen 26 Jahren hätten die Kommunen einen dynamisierten Beitrag geleistet, während die Landkreise keine Beitragserhöhung zu verzeichnen gehabt hätten. Im Zeichen der Gerechtigkeit habe der Vorstand vorgeschlagen, eine neue Beitragsordnung zu schaffen, bei der die Beiträge der Landkreise und der kreisfreien Stadt um 20% erhöht würden.
Der neue Beitragssatz für den Landkreis Miltenberg bestehe aus dem Grundbeitrag von 27.000,00 € und darüber hinaus den Personalkosten für die Tourismus-Geschäftsstelle. Im Gegenzug werde der Kreishaushalt um die bisher zu leistenden Personalkosten für die Tourismus-Geschäftsstelle entlastet. Die anderen Landkreise übernähmen im Zuge des innerregionalen Arbeitsverteilungskonzepts andere Aufgaben in der Region: Der Landkreis Main-Spessart kümmere sich um den Naturpark und der Landkreis Aschaffenburg um den Regionalen Planungsverband mit den jeweiligen Personal- und Sachkosten.
Im Tourismusverband Spessart-Mainland habe man 2014 und 2015 Rekordzahlen von Übernachtungen und Gästeankünften. Auch für 2016 stünden die Chancen auf neue Rekorde recht gut. Dies sei das Ergebnis der guten Zusammenarbeit aller, sowohl aller Gebietskörperschaften über die Landesgrenze hinweg als auch der touristischen Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen, so Landrat Scherf.
Auf Nachfrage erklärt Landrat Scherf, dass sich die jährlichen Netto-Mitgliedsbeiträge der Stadt Aschaffenburg auf 17.500,00 €, des Landkreises Aschaffenburg auf 49.000,00 €, des Landkreis Main-Spessart auf 29.500,00 €, des Landkreises Miltenberg auf 127.000,00 € und des Min-Kinzig-Kreises auf 28.500,00 € belaufen würden.