Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Räuberland - Antrag auf eine projektbezogene Förderung
Fortschreibung "Qualitätsregion Wanderbares Deutschland"

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2016   WT/002/2016 
Beschluss:einstimmig abgelehnt
DokumenttypBezeichnungAktionen

Das Gremium lehnt den Antrag einstimmig ab.


Frau Sangnier, Geschäftsführerin des Touristikverbandes Räuberland, erläutert Ihren anliegenden Antrag auf eine projektbezogene Förderung von insgesamt 42.840 Euro über drei Jahre, damit das Siegel „Qualitätsregion Wanderbares Deutschland“ weiterentwickelt werden könne.

 

Kreisrat Schmitt begrüßt das Siegel grundsätzlich. Nach dem damaligen Marketingkonzept von Herrn Obier sei gedrittelt worden in eine Region, in eine Natur- und eine Aktivregion. Wenn man eine Natur- und Aktivregion sei und diese auch professionell vermarkten möchte, dann müsse es auch Zertifizierungen geben. Auch der Odenwald sei auf dem Weg zur Qualitätsregion Wanderbares Deutschland. Seit über drei Jahren arbeite er an diesem Thema, und auch der Odenwald sei ein Teil des Landkreises Miltenberg. Man habe die Destination Spessart-Mainland, wo man jetzt diese 127.000 Euro finanziere bzw. 27.000 Euro als Mitgliedsbeitrag. Die Destination des Odenwaldes, den TSOB, finanziere man auch mit 27.000 Euro. Unter der Destination seien die TAGs Bayerischer Odenwald, Räuberland und Churfranken, wo man auch eine Förderung bereitstelle. Bei dem Bereich Räuberland habe man bisher immer Projektförderungen gefördert.

 

Landrat Scherf ergänzt, dass man an Spessart Räuberland auch eine Grundförderung in Höhe von 13.350 Euro zahle.

 

Es stelle sich prinzipiell die Frage, so Kreisrat Schmitt, wenn es nicht nur eine Projekt-, sondern auch eine Grundförderung gebe, dann müsse es sich nach gewissen Leitlinien richten.

 

Landrat Scherf entgegnet, dass die Leitlinien entweder eine Grundförderung oder eine Projektförderung vorsehen.

 

Nach Rückfrage von Landrat Scherf erklärt Kreisrat Schmitt, dass die Bewerbung zur Qualitätsregion Wanderbares Deutschland ein Projekt der Odenwald Tourismus GmbH (OTG) sei.

 

Für Landrat Scherf stellt sich die Frage, wie man die verschiedenen Akteure vernetze, damit man als Region insgesamt als Qualitätsregion Wanderbares Deutschland auftrete. Dies erhöhe auch den Marketingeffekt.

 

Kreisrätin Weitz möchte wissen, wie sich der Landkreis Aschaffenburg zu der beantragten Förderung stelle.

 

Frau Sangnier sagt, dass der Landkreis Aschaffenburg einen höheren Anteil an Projektförderung als der Landkreis Miltenberg leiste. Seitdem der Landkreis Aschaffenburg keine Grundförderung mehr an Spessart-Räuberland leiste, sei er aber jedes Jahr mit Projektförderungen dabei.

Frau Sangnier fügt noch hinzu, dass sich Spessart-Räuberland im Vorfeld der Zertifizierungsmaßnahme darum gekümmert hätte, wo Förderungen herkommen könnten. Die LAG Main4Eck habe damals eine Förderung verneint. Daraufhin habe Spessart Räuberland den ganzen Prozess von alleine angefangen. Ein dreiviertel Jahr später habe die OTG dann einen Antrag für eine Förderung bei der LAG Main4Eck gestellt, der genehmigt worden sei.

 

Kreisrat Großkinsky ist der Meinung, dass grundlegend geklärt werden müsse, ob es eine Grund- oder eine projektbezogene Förderung geben sollte.

 

Landrat Scherf entgegnet, dass die Linie der Verwaltung ganz klar die Grundförderung der touristischen Arbeitsgemeinschaften sei, allerdings mit der Fußnote versehen, dass diese eine zeitlich begrenzte Anschubförderung sei, wie in den Niederschriften nachzulesen sei.

 

Weiterhin sagt Landrat Scherf, dass sich sämtliche touristische Arbeitsgemeinschaften der Region mit dem übergeordneten Tourismusverband Spessart-Mainland abstimmen müssten, um die gesamte Region möglichst gut zu vermarkten.

 

Kreisrat Dr. Kaiser ist ebenfalls der Meinung, dass eine Grundsatzdebatte geführt werden müsse. Man müsse auch die momentane Diskussion über das EU-Beihilferecht bedenken.

 

Kreisrat Oettinger führt an, dass zwei Kommunen im Landkreis Miltenberg Mitglied im Spessart-Räuberland sei und 22 Kommunen Mitglied bei Churfranken seien. Bisher habe der Landkreis Miltenberg an Spessart-Räuberland den Grundbeitrag und projektbezogene Förderungen geleistet. Da stelle sich bei ihm die grundsätzliche Frage des Verhältnisses, wenn der Landkreis hier in dieser Größenordnung um eine Zuwendung gebeten werde. Des Weiteren fordere Churfranken keine projektbezogene Förderung, sondern Grundförderung.

Seiner Meinung nach solle man es bei der Grundförderung, auch im Hinblick auf das EU-Beihilferecht, belassen.

 

Rechtsanwalt Steinberg führt aus, dass immer, wenn der Landkreis einen Zuschuss gebe, sei es in dem Fall eine Beihilfe, die grundsätzlich erlaubt sein müsse. Es gebe die Möglichkeit, zur Kommission zu gehen und sich die Beihilfe modifizieren zu lassen. Dies sei kompliziert, dauere lange, sei teuer und mache somit keinen Sinn. Man könne sich auch auf eine sogenannte Freistellungsregelung berufen. Es gebe verschiedene Regelungen, unter anderem die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Darin habe die Kommission ganz unterschiedliche Beihilfentatbestände zusammengefasst und habe gesagt, immer, wenn ein Zuschuss in eine dieser Gruppen falle, dann sei das grundsätzlich in Ordnung. Aktuell sei in der Diskussion, angestoßen vom Bundeswirtschaftsminister, ob der Bereich Tourismus eine neue Gruppe in dieser allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung werde. Die Entscheidung sei auf das Frühjahr 2017 vertagt worden. Wenn der Tourismus dann in dieser Verordnung als Gruppe dabei wäre, dann sei das Thema beihilferechtlich praktisch erledigt. Dann könne man Zuschüsse in einer Größenordnung, die weitaus größer sei, als heute in der Sitzung diskutiert, ohne Betrauung gewähren. Wenn das nicht komme, dann müsse man das Ganze auf eine andere Freistellungsregelung stützen, wo drei in Frage kämen.

 

1. De-minimis-Verordnung  (200.000 Euro in drei Jahren)

2. DAWI-De-minimis-Verordnung (Davi heißt, wenn man Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraue, dann könne man bis zu 500.000 Euro in drei Jahren an Zuschüssen gewähren und von der Organisation, die dieses Geld bekommt, eine Erklärung bekommen, dass man nicht mehr Fördergelder als diese 500.000 Euro in drei Jahren bekommen habe)

3. DAWIbeschluss (Ab 500.000 Euro werde es aufwändiger, weil man zwar auch betrauen könne, aber keinen Fixbetrag mehr geben könne. Es gebe dann einen bestimmten Betrag X und am Ende des Jahres müsse kontrolliert werden, wie dieser verwendet worden sei im Rahmen der Trennungsrechnung. Es müsse immer wieder kontrolliert werden, ob das Geld gereicht habe oder ob zuviel gezahlt worden sei, was müsse zurückgefordert werden, was muss verrechnet werden mit dem nächsten Jahr. Von der laufenden Betreuung des Ganzen sei das Ganze aufwändiger, aber man könne es beihilferechtlich in den Griff bekommen.)

 

Eine andere Frage sei, ob es Sinn mache, dass unterschiedliche Organisationen auf unterschiedlichen Organisationsebenen die gleichen Kompetenzen bekämen. Es sei sinnvoller, die übergeordnete Einheit mit Dienstleistungen zu betrauen, die sie für die anderen miterledigen könne.

 

Kreisrat Zöller hebt hervor, dass in jeder touristischen Arbeitsgemeinschaft hervorragende Arbeit geleistet werde. Er ist auch der Meinung, dass Zuschüsse an die übergeordnete Einheit fließen, damit für die TAGs dort mitgearbeitet werde. Er sehe in der Vermarktung über die größeren Tourismusverbände die Zukunft des Landkreises Miltenberg.

 

Landrat Scherf berichtet, dass er gemeinsam mit den Landräten aus dem Odenwaldkreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis über gemeinsame Vermarktungsmöglichkeiten gesprochen habe. Die drei Landräte wollten verhindern, dass jede einzelne der Tourismusorganisationen, angefangen bei TGO, OTG, Spessart-Mainland, Räuberland, Churfranken, parallel und isoliert voneinander arbeite, z. bei den digitalen Landkarten. Herr Seiterle von Spessart-Mainland habe bereits den Arbeitsauftrag erhalten, mögliche Synergieeffekte zu prüfen. Man habe dort zertifizierte Wanderwege, Mountainbike-Strecken, Fernradwege und vieles Weiteres. Durch die Zusammenarbeit könne man Ressourcen sparen.

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