Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Bericht: Situation der Aufnahme von asylsuchenden Menschen im Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.09.2015   KA/008/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


 

Landrat Scherf trägt vor, dass neben den aktuell max. 300 Menschen in der provisorischen Erstaufnahme bei uns im Landkreis Miltenberg derzeit ca. 730 Asylsuchende im Verfahren in den Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken bzw. den ergänzenden dezentralen Unterkünften, die vom Landkreis Miltenberg bereitgestellt werden, sowie aktuell 49 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (perspektivisch 129 bis zum 31.12.2015) leben.

 

Man müsse von daher bei der Aufnahme von Aufgaben im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden drei Bereiche unterscheiden:

 

  • Erstaufnahme im Landkreis Miltenberg als Dependance der EA Schweinfurt
  • Anschlussunterbringung von Asylsuchenden in einer GU oder dezentralen Unterkunft
  • Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

 

Im Laufe des Monats August sei die Aufnahmeverpflichtung für den Landkreis Miltenberg von wöchentlich 16 auf wöchentlich 23 bis zu aktuell wöchentlich 27 gestiegen.

 

Auf Grund der starken Steigerung der syrischen Flüchtlinge (über drei Viertel der derzeit 3000 Menschen in unterfränkischen Erstaufnahmeeinrichtungen) müsse man im Landkreis Miltenberg möglichst rasch weitere Unterbringungsmöglichkeiten finden. Mit der Bitte um Unterstützung habe hierzu am 3. September eine Bürgermeisterdienstbesprechung stattgefunden.

 

Neben der Unterbringung von Asylbewerbern im Verfahren brauche man auch zusehends Wohnraum für anerkannte Asylbewerber/innen.

 

Angebote von geeigneten Grundstücken, leerstehenden Gebäuden und Wohnungen/Wohnhäuser erbitte das Landratsamt zukünftig an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

 

asylunterkunft@lra-mil.de

 

Kreisrat Reinhard erkundigt sich nach der Größe für die gesuchten Einrichtungen.

 

Landrat Scherf antwortet, dass kleine Einheiten benötigt werden, wenn das Asylverfahren abgeschlossen sei. Momentan sei die Verwaltung an größeren Gebäuden sowie an Grundstücken interessiert, weil man hier in kurzer Zeit gute Wohnmöglichkeiten schaffen könne.

 

Frau Greulich gibt dem Ausschuss anhand beiliegender Übersicht Informationen zu den Unterkünften im Landkreis Miltenberg.

 

Auf Nachfrage erklärt Frau Greulich, dass Privatpersonen keine Asylsuchenden aufnehmen können, da Flüchtlinge, so lange ihr Verfahren laufe, in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssten und eine private Wohnsitznahme nicht möglich sei.

 

Landrat Scherf versichert auf Nachfrage, dass er bei der Anmietung von Unterkünften oder Grundstücken auf gleichmäßige Verteilung achte, es aber dennoch von den Angeboten an Unterkünften abhänge.

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