Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bericht und Beschluss: Vorübergehende Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende und Flüchtlinge in der Dreifachsporthalle der JHR Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.09.2015   KA/008/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss beauftragt die Landkreisverwaltung, aufgrund der dauerhaften Aktivierung des Notfallplans eine alternative Unterbringungsmöglichkeit zur langfristigen Belegung von Schulturnhallen umzusetzen.


Landrat Scherf trägt vor, dass neben der Unterbringung von aktuell ca. 730 Asylsuchenden (aktuelle Zunahme wöchentlich 27 mit steigender Tendenz, zuletzt von 16 auf 23 auf 27 innerhalb eines Monats) und 49 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (aktuell bis Jahresende 129) der Landkreis Miltenberg durch die Aktivierung des Notfallplans der Regierung von Unterfranken verpflichtet sei, aktuell 300 Asylsuchende bzw. Flüchtlinge durch das Erstverfahren im Rahmen einer Erstaufnahmeeinrichtung als Dependance zur EA Schweinfurt zu führen.

 

In einem Schreiben vom 25. August 2015 weise der Regierungspräsident darauf hin, dass die Aktivierung des Notfallplans langfristig aufrechterhalten werde und mit weiteren Aktivierungen des Landkreises gerechnet werden müsse. Die Kapazität der provisorischen Erstaufnahme Miltenberg sei mit dem Schreiben des Regierungspräsidenten von 202 auf 300 erhöht worden. Am 17. und 18. August sei die provisorische Erstaufnahme mit 202 Menschen vornehmlich aus Syrien, darunter 78 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren belegt worden. Am 3. September sei eine Kapazitätserhöhung um 61 Plätze auf 263 der Regierung gemeldet worden. Vom Landkreis Miltenberg sei gefordert, in der ersten Aktivierung des Notfallplans 300 Menschen aufzunehmen und die Erstaufnahme durchzuführen. Nach dem Auszug der insgesamt 300 Menschen sei vorerst ein Abbau des Provisoriums möglich, jedoch müsse (s. o.) der Landkreis jederzeit bereit sein für eine erneute Aktivierung bzw. eine Anpassung der Anforderungen an den Landkreis Miltenberg im Hinblick auf die europäische Entwicklung.

 

Sowohl der Aufbau und die Einrichtung als auch der Umbau der Erstaufnahmeeinrichtung in der landkreiseigenen Dreifachsporthalle der JHR Miltenberg sei nur dank der Unterstützung von über 250 Ehrenamtlichen aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren, des BRK sowie des THW umgesetzt worden. Diese drei Organisationen seien auch an der Erarbeitung des Notfallplans im Herbst 2014 eng beteiligt gewesen.

 

Für die eventuelle einmalige Aktivierung des Landkreises war und sei aus Sicht Herbst 2014 die für den Katastrophenschutz vorgesehene Halle der JHR Miltenberg die richtige Wahl. Angesichts der dauerhaften Bereithaltung und des Risikos weiterer Kapazitätserhöhungen bzw. Ausdehnung von Zeiträumen müsse dies anders beurteilt werden (Belastung und Einschränkung des Schulunterrichts bzw. der Sportvereine sowie der Ehrenamtlichen im Landkreis durch umfangreiche Auf-, Um- und Abbauarbeiten).Ergänzend zur Halle mit 300 Schlafplätzen sei eine umfassende Infrastruktur notwendig:

 

 

-          Büro Gesundheitsamt

-          Büro Sozialamt

-          Büro Ausländeramt

-          Büro Sozialberatung

-          Büro Sicherheitsdienst

-          Toiletten und Duschen

-          Räume für Kinder zum Spielen

-          Waschmaschinen und Trockenbereich

-          Küche und Essensausgabe sowie Essbereich

-          Abfallentsorgung

-          Aufenthaltsbereiche

-          Möglichkeit zum Röntgen und für ärztliche Behandlung

-          et cetera

-           

Die Einrichtung einer provisorischen Erstaufnahme sei vollkommen unabhängig von der Begrenzung auf 300 Personen und 6 Wochen eine logistische Meisterleitung, die sowohl im Auf-/Umbau als auch im Betrieb nur dank über 300 Ehrenamtlicher möglich gewesen war und sei!

 

Der Landkreis Miltenberg sollte deshalb Strukturen schaffen, eine noch mehrfach mögliche Aktivierung für eine Erstaufnahme zu ermöglichen, ohne Schulturnhallen mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb, den Vereinssport und die Ehrenamtsstrukturen in Beschlag nehmen zu müssen.

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