Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfrage von Stadt und Landkreis Aschaffenburg zur Entsorgung von inerten Abfällen auf der DK-II-Deponie des Landkreises Miltenberg; Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2015   ENU/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses fassen den einstimmigen

 

B e s c h l u s s:

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, gegenüber Stadt und Landkreis Aschaffenburg ein Angebot zur Annahme von rund 1.500 Tonnen an inerten Abfällen jährlich auf der DK-II-Deponie abzugeben. Das Angebot gilt für die Jahre 2016 – 2018. Das Angebot richtet sich nach den satzungsgemäßen Preisen.

 

Da es sich um Abfälle handelt, die nicht der Entsorgungspflicht des Landkreises Miltenberg unterliegen und auch keine kommunale Zusammenarbeit vorliegt, muss diese Maßnahme umsatzsteuerpflichtig über unseren Betrieb gewerblicher Art abgewickelt werden.


Herr Röcklein trägt vor, dass Stadt und Landkreis Aschaffenburg über keine Deponie für Abfälle der Deponieklasse II verfügen.

Sie schließen für diese Abfälle mit einer bayerischen Deponie jeweils Entsorgungsverträge für drei Jahre. Den letzten Auftrag, der bis Ende 2015 laufe, habe die Deponie Rothmühle des Landkreises Schweinfurt erhalten.

Da es sich um Abfälle zur Beseitigung handele, dürfen diese Abfälle aus Bayern nicht heraus, so dass Deponien in angrenzenden Bundesländern nicht in Frage kommen.

 

Man halte es für sinnvoll, den Nachbarkommunen am bayerischen Untermain ein Angebot für die Jahre 2016 bis 2018 zu unterbreiten. Auch die günstige Transportentfernung Aschaffenburg - Guggenberg (57 km) spreche für den Landkreis Miltenberg.

 

Da es sich um Beseitigungsabfälle und die DK-II-Deponie handelt, gelten die im Mai eingeführten Ausnahmeregelungen nicht.

Aber bei Erfolg wäre auch dies ein Beitrag für den wirtschaftlicheren Betrieb unserer Kreismülldeponie und gleichzeitig eine erwünschte Zusammenarbeit am bayerischen Untermain.

 

Man werde parallel auch die Entsorgungswege über die DK-0-Deponie und die Restverfüllung der DK-I-Deponie entsprechend den Beschlüssen vom Mai 2015 anbieten.

 

Herr Röcklein bittet um Zustimmung.

 

Kreisrat Dotzel stimmt grundsätzlich zu und fragt, ob die Entsorgung zu den Satzungspreisen angeboten werde.

 

Herr Röcklein bejaht dies.

 

Kreisrat Dr. Fahn möchte eine Erklärung, was inerte Abfälle sind.

 

Herr Röcklein erklärt, dass mit inerten Abfällen z.B. Bauschutt, Asbest, künstliche Mineralfaserabfälle oder belastetes Filtermaterial gemeint seien. Die Grenzwerte von inerten Abfällen sei die Deponie-Klasse II.

 

Herr Röcklein verneint auf Nachfrage von Kreisrat Dotzel, dass man das Deponievolumen dadurch verbrauche.

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