Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Anfrage von Stadt und Landkreis Aschaffenburg zur Entsorgung von inerten Abfällen auf der DK-II-Deponie des Landkreises Miltenberg; Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.07.2015 ENU/004/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Die Mitglieder des
Ausschusses fassen den einstimmigen
B e s c h l u s s:
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, gegenüber Stadt und Landkreis Aschaffenburg ein Angebot zur Annahme von rund 1.500 Tonnen an inerten Abfällen jährlich auf der DK-II-Deponie abzugeben. Das Angebot gilt für die Jahre 2016 – 2018. Das Angebot richtet sich nach den satzungsgemäßen Preisen.
Da es sich um Abfälle handelt, die nicht der Entsorgungspflicht des Landkreises Miltenberg unterliegen und auch keine kommunale Zusammenarbeit vorliegt, muss diese Maßnahme umsatzsteuerpflichtig über unseren Betrieb gewerblicher Art abgewickelt werden.
Herr Röcklein
trägt vor, dass Stadt und Landkreis Aschaffenburg über keine Deponie für
Abfälle der Deponieklasse II verfügen.
Sie schließen für
diese Abfälle mit einer bayerischen Deponie jeweils Entsorgungsverträge für
drei Jahre. Den letzten Auftrag, der bis Ende 2015 laufe, habe die Deponie
Rothmühle des Landkreises Schweinfurt erhalten.
Da es sich um
Abfälle zur Beseitigung handele, dürfen diese Abfälle aus Bayern nicht heraus,
so dass Deponien in angrenzenden Bundesländern nicht in Frage kommen.
Man halte es für
sinnvoll, den Nachbarkommunen am bayerischen Untermain ein Angebot für die
Jahre 2016 bis 2018 zu unterbreiten. Auch die günstige Transportentfernung
Aschaffenburg - Guggenberg (57 km) spreche für den Landkreis Miltenberg.
Da es sich um
Beseitigungsabfälle und die DK-II-Deponie handelt, gelten die im Mai
eingeführten Ausnahmeregelungen nicht.
Aber bei Erfolg
wäre auch dies ein Beitrag für den wirtschaftlicheren Betrieb unserer
Kreismülldeponie und gleichzeitig eine erwünschte Zusammenarbeit am bayerischen
Untermain.
Man werde parallel
auch die Entsorgungswege über die DK-0-Deponie und die Restverfüllung der
DK-I-Deponie entsprechend den Beschlüssen vom Mai 2015 anbieten.
Herr Röcklein
bittet um Zustimmung.
Kreisrat Dotzel
stimmt grundsätzlich zu und fragt, ob die Entsorgung zu den Satzungspreisen
angeboten werde.
Herr Röcklein
bejaht dies.
Kreisrat Dr. Fahn
möchte eine Erklärung, was inerte Abfälle sind.
Herr Röcklein
erklärt, dass mit inerten Abfällen z.B. Bauschutt, Asbest, künstliche
Mineralfaserabfälle oder belastetes Filtermaterial gemeint seien. Die
Grenzwerte von inerten Abfällen sei die Deponie-Klasse II.
Herr Röcklein verneint auf Nachfrage von Kreisrat Dotzel, dass man das Deponievolumen dadurch verbrauche.