Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Beratung und Empfehlungsbeschluss über den Haushaltsplan 2015 des Landkreises Miltenberg;
Behandlung vorliegender Anträge

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.02.2015   KA/002/2015 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf leitet ein, man kehre auf die Zielgerade der Haushaltsberatungen 2015 ein. Schon jetzt wage er festzustellen, dass sich der zeitliche Ablauf bewährt habe. Der Monat Januar eigne sich zur Haushaltsberatung:

 

  • Zwischen den Jahren konzentriere sich die Verwaltung voll auf die Haushaltserstellung.
  • Im Januar bestehe ausreichend Zeit für die Fraktionen und den Bayerischen Gemeindetag für die Auseinandersetzung mit dem Haushalt. Sicherlich werde es im kommenden Jahr noch etwas besser funktionieren, dass einzelne Gruppierungen und Organisationen zeitnah Termine einplanen.

 

Heute werde sich die Diskussion in der Haushaltsvorberatung im Kreisausschuss mit der bewährten Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung über die Anträge zum Haushalt bündeln.

 

Bevor Herr Krämer die mittlerweile hoffentlich hinlänglich bekannten Eckdaten nochmals zusammenfasst, einige wenige Grundsatzbemerkungen:

 

  1. Der Schuldenstand sei nach dem Negativrekord von über 55 Mio. € auf 30,5 Mio. € gesunken. Dies sei der Erfolg einer über ein Jahrzehnt währenden Konsolidierung, mit der wir wieder in Sichtweite des bayernweiten Durchschnitts gekommen seien. Dies sei auch gut so. Wir dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass wir im Jahre 2015 geplant 1,4 Mio. € an Zinsleistungen aufbringen müssen. Nur dank einer konsequent soliden Haushaltsführung konnten und werden wir auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit des Landkreises aufrechterhalten und die Zinslasten weiter reduzieren können.

 

  1. Zu einem wichtigen Teil sei man umlagefinanziert. Mit der Einnahme von 47,2 Mio. € über die Kreisumlage nehme man nicht mehr ein als im Haushaltsjahr 2013, damals noch mit 46%, nun mit 43%-Punkten Kreisumlage. Wenn wir die unterfränkischen Landkreise vergleichen zwischen dem Haushaltsjahr 2015 und dem des Jahres 2013, haben wir mit einer Senkung um 3%-Punkte den inoffiziellen Titel des Unterfrankenmeisters.

 

  1. Beim Blick auf die Entwicklung der Kreisumlage im vergangenen Jahrzehnt sehen Sie das Erfolgsrezept für unsere Kommunen im Landkreis Miltenberg, nämlich Stabilität und Verlässlichkeit anstelle von jährlich unberechenbaren Ausschlägen. Das werde auch für die kommenden Jahre die Zielrichtung sein.

 

  1. Denn: solide Haushaltspolitik heiße langfristig blicken, denken und handeln. Man müsse die kommenden Haushaltsjahre mit beachten, nämlich vor allem mit dem ebenso beachtlichen wie auch dringend notwendigen und einstimmig beschlossenen Schulbauprogramm, bestehend aus Realschule Obernburg, Gymnasium Miltenberg und Gymnasium Erlenbach. Insgesamt rede man von einer noch zu finanzierenden Summe von 40 Mio. €. Dann warte die Problematik der Schulturnhallen. Daher wäre es falsch, wenn man jetzt im Haushalt 2015 der Verführung nachgeben würde, im Hinblick auf die anstehenden Investitionen, die angestiegenen liquiden Mittel nun überschnell abzubauen. Solide sei es, so wie es der vorliegende Haushaltsentwurf vorsehe, diese in den kommenden Haushaltsjahren sinnvoll einzusetzen.

 

  1. Wie in den vergangenen Jahren bleiben die Investitionen in den Bildungsbereich der große Schwerpunkt des Landkreises Miltenberg, und das sei auch gut so. Mit einem kühlen und sachlichen Blick werde man das auch bewältigen.

 

  1. Notwendige und unerlässliche Reaktionen erfolgen im Bereich des Personals in den Bereichen Asyl & Soziales, mit Stellen in Sozial- und Jugendamt sowie des Sozialplaners für den Prozess der Teilhabeplanung. Er werte es als ein Zeichen der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Haushalt, dass es zum Stellenplan keine Änderungsanträge gebe.

 

  1. Dass wir verantwortungsvoll und zukunftsweisend mit den Aufgaben eines effizienten und sinnvollen Einsatzes der Ressource Personal umgehen, belege der Vorschlag der Verwaltung, ein Organisationsgutachten als Grundlage für die weitere Organisations- und Personalstruktur des Landratsamtes zu beauftragen. Dies obliege dem Kreistag am kommenden Montag.

 

 

Er endet damit, dass dies reichen solle als Leitplanken für den Haushalt.

 

 

Herr Krämer erläutert anhand der Anlagen die Eckdaten des Haushaltsentwurfes 2015.

 

Es folgt die Behandlung der vorliegenden Anträge.

 

  1. Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 21.01.2015:

 

Herr Breunig erläutert, mit Antrag vom 21.01.2015 hat die Fraktion der Freien Wähler den Antrag eingebracht, dass begründet durch die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand durch die Kreisverwaltung ein Konzept zur Verminderung der CO²-Belastung im eigenen Wirkungsbereich zu erstellen ist und hierzu entsprechende Mittel im Kreishaushalt einzustellen sind. Dieses Konzept soll die eigenen Gebäude und den Fuhrpark behandeln.

Mit dem Energiebericht für das Klimaschutzmanagement für die Liegenschaften des Landkreises Miltenberg aus dem Jahr 2010 wurde bereits ein Konzept für die Liegenschaften des Landkreises erstellt. Dieser Energiebericht enthält einen breiten Fächer von Maßnahmen einschließlich eines Vorschlages zur Priorisierung.

In den Folgejahren wurde eine Vielzahl der jeweiligen konkreten gebäudebezogenen Maßnahmen umgesetzt. In regelmäßigen Abständen wird über diese Maßnahmen im Ausschuss für Bau und Verkehr berichtet. Ebenso wird vom UB5 ein Energiebericht erstellt (siehe TOP 5 der Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr vom 29.01.2015).

Darüber hinaus wurde mit dem „Integriertem Energie- und Klimakonzept für die Region Bayerischer Untermain“ 2011 ein übergeordnetes Klimakonzept erstellt, das über den Wirkbereich der Verwaltung hinaus Ziele für die gesamte Region aufstellt.

Die Kreisverwaltung hat über die Bearbeitung der aus den beiden genannten Konzepten sich ergebenden Maßnahmen weitere Schritte im eigenen Wirkungsbereich bereits durchgeführt oder eingeleitet.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden diese Maßnahmen für das kommende Jahr seitens des UB5 für die Gebäude und seitens des UB3 für den Fuhrpark aufgezeigt.

Im Bereich Elektromobilität hat der Landkreis im Rahmen des kommunalen Behördenleasings aktuell einen Audi A3 e-tron bestellt, dessen Auslieferung für Mitte März 2015 geplant ist. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um ein Hybridfahrzeug mit einem Benzin- und einem Elektromotor mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km. Die kombinierte CO²-Emission beträgt nur 35 g/km bei einer Energieeffizienzklasse von A+. Gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug z. B. VW Golf (Energieeffizienzklasse B) ergibt sich somit eine CO²-Einsparung von 79 g/km oder 70 %.

Im Jahresverlauf sollen bei entsprechend positiven Eindrücken aus der Praxis weitere zwei Audi A3 e-tron (als Ersatz für auslaufende Fahrzeuge) beschafft werden.

Außerdem ist die Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges für 2015 vorgesehen, was eine CO2-Einsparung von 100 % bedeutet.

Bei den größeren Dienstfahrzeugen mit hoher km-Laufleistung verwendet der Landkreis sparsame Diesel-Fahrzeuge mit einem CO²-Ausstoß von ca. 109 g/km gegenüber einem vergleichbaren Benziner mit 141g/km (z. B. Audi A4 Avant).

Durch das Leasingverfahren ist außerdem gewährleistet, dass der Landkreis immer auf dem neuesten Stand der Technik ist.

Entsprechende Mittel sind bereits im Kreishaushalt 2015 eingeplant.

Weitere mögliche Maßnahme wäre die Beschaffung von E-Fahrrädern und Ladeinfrastruktur. Dies könnte erfolgen, soweit sich die finanziellen Möglichkeiten im Laufe des Jahres ergeben.

 

Zudem wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Projekt E-Wald und im Rahmen des Mobil-Profit geprüft. Die Einführung des Job-Tickets für die Mitarbeiter/innen des Landratsamtes wird derzeit geprüft, wozu eine gezielte Werbemaßnahme für die ausreichende Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt wird.

 

Im Bereich der Gebäude sind im Haushaltsjahr folgende wesentliche energetischen Maßnahmen vorgesehen:

 

111771

Landratsamt Miltenberg

LRM

183.000,-

e

Lüftungsgeräte Caféteria, EDV, Landrat

 

 

e

Erneuerung Kälteerzeugungsanlagen

 

 

23111

Berufsschule Miltenberg

BSM

355.000,-

e

Erneuerung Wärmeerzeugungsanlage
Einhaltung der EnEV 2014 §10, Bestand Konstanttemperaturkessel

 

 

Summe

 

538.000,-

 

Daneben ist die Kreisverwaltung mit der Generalsanierung von drei Schulen im Landkreis befasst. Hier sind langfristig erhebliche Energieeinsparungen zu erwarten.

 

Darüber hinaus erarbeitet Landkreis gerade eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung des Schulzentrums in Miltenberg durch Abwärme-Nutzung der angrenzenden Industriebetriebes Fripa. Hierzu wurden im Januar erste Schritte getätigt.

 

Weiterhin nimmt der Landkreis, mit der Realschule Miltenberg am Modellvorhaben Ökoprofit teil.

 

Im Rahmen der Investiven Maßnahmen wurde zudem gerade die Sanierung des Kompetenzzentrums für Körperpflege abgeschlossen. Auch hier wurden die energetischen Eigenschaften des Bestandsgebäudes auf ein zeitgemäßes Maß gebracht.

 

Weiterhin wurden bei den, im Rahmen des Bauunterhalts, durchgeführten Maßnahmen die behandelten Dach- und Wandflächen in Bezug auf den Wärmeschutz verbessert (Beispiel Realschule Miltenberg, Fassade der Treppentürme).

 

Im Bereich der Beleuchtung wurde bei der Berufsschule Miltenberg eine über die Klimaschutzleitlinie von 2010 hinausgehende LED-Beleuchtung in Teilbereichen eingebaut. Gleiches gilt für die Sparkassenarena. Auch hier sind im kommenden Jahr weitere Schritte vorgesehen.

 

Weitere energetische Maßnahmen werden, im Laufe des Jahres aus dem Bauunterhalt angestoßen, soweit sich die finanziellen Möglichkeiten ergeben.

 

Diese vielfältigen Aktivitäten der Kreisverwaltung zur Minderung der CO²-Belastung im eigenen Wirkungsbereich binden schon jetzt erhebliches Personal. Die Aktualisierung des, bereits vorliegenden Leitbild – „Klimaschutzleitlinien“ für den LK Miltenberg, und Erweiterung im Sinne des Antrages der Freien Wähler um den Bereich Elektromobilität, sollte deshalb nach der Umsetzung der bereits geplanten Maßnahmen voraussichtlich ab 2016 erfolgen.

 

Weitere Informationen wird Herr Gasper, zusammen mit Herrn Breunig, in der Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt- und Naturschutz am 9.3.2015 geben.

 

 

Kreisrat Dr. Fahn dankt für den umfassenden Bericht und erläutert zum Antrag, der ökologischer Fußabdruck sei zu groß. Bayern lebe über seine Verhältnisse; bei der Messung des Verbrauchs der natürlichen Vorräte (z.B. Rohstoff- und Energieverbrauch) habe Bayern einen dreimal so hohen Verbrauch wie es eigentlich haben dürfte. Der ökologische Fußabdruck sei also zu groß.  Daher müsse die öffentliche Hand aufgrund ihrer Vorbildwirkung vorangehen und mittel- und langfristig eine ausgeglichene Klimabilanz (völlige CO-2-Neutralität) anstreben. Die sei keine Utopie, sondern gelebte Realität, denn die Bundesländer Hessen und Nordrhein-Westfalen haben dies einstimmig beschlossen und wollen dies bis 2030 umsetzen. Warum also nicht auch im Landkreis Miltenberg?

Der Antrag sei als Einstieg in eine CO2-neutrale Verwaltung des LRA Miltenberg zu sehen. Wie bereits im Antrag dargestellt, gehe es auch um die Umsetzung des integrierten Energie- und Klimakonzepts für die Region Bayerischer Untermain. Hier sei man erst sehr langsam vorangekommen. Hierin stehe z.B. klar und eindeutig, dass der Kraftstoffverbrauch am Untermain um 17% gesenkt werden müsse.

Daher sei es wichtig, die hier aufgelisteten Punkte auch umzusetzen. Die Einführung von Job-Tickets solle nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden. Gerade durch Verhaltensveränderungen lassen sich noch viele Einsparerfolge erzielen. E-Mobilität sei ein kleiner Baustein. Im Haushalt seien 30.000 € für eine Ladestation für Elektrofahrzeuge vorgesehen. Sinnvoller wären zwei Ladestationen wie z.B. im Landratsamt Aschaffenburg (eine im Innenbereich für die Mitarbeiter und eine im Außenbereich für die Bürger).

Damit man auch sehe, dass man erfolgreich war, benötige man auch ganz konkrete Zahlen, die die Einsparerfolge belegen. In bereits vorliegenden integrierten Energie und Klimaschutzkonzept stehe es „schwarz auf weiß“, dass die CO2 Emissionen pro Kopf und Jahr um eine Tonne höher sind als im Bundesdurchschnitt.

Insgesamt freue man sich auf die nächste Sitzung des Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz, bei der auch einige Anträge der Freien Wähler vom 22.3.2012 behandelt werden. Diese liegen also seit fast drei Jahren auf der Halde der Energieagentur. Insgesamt sei er aber froh, dass jetzt endlich der neue Landrat diese „Altlasten“ anpackt. Der Beschlussvorschlag sei ja auch in die Zukunft gerichtet und daher ein erster Schritt in die richtige Richtung.

 

Der Kreisausschuss fasst zum Antrag der Freien Wähler vom 21.01.2015 einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die vom UB 5 vorgeschlagene Vorgehensweise, das vorhandene Konzept zur Verminderung der CO2-Belastung weiter umzusetzen und für das Jahr 2016 eine Überarbeitung bzw. Neufassung des Konzeptes zu beabsichtigen.

 

 

 

  1. Antrag der CSU vom 25.01.2015 und der Neuen Mitte vom 02.02.2015 auf Senkung der Kreisumlage:

 

Kreisrat Reinhard nimmt zum Antrag der CSU Stellung. Zum Thema Personal verweise er auf einen Pressebericht vom Wochenende. Der CSU sei wichtig, dass man keine Dauerbelastungen eingehe, ohne zu wissen, was das Organisationsgutachten und die Überprüfung der Organisationsstrukturen ergebe. Wichtig sei, dass eine Aufgabenkritik damit verbunden sei. Stellen, wie vorgeschlagen, erst einmal befristet zu besetzen sei der richtige Weg.

Zur Kreisumlage erläutert er, man befinde sich in der höchsten Einnahmesituation, die der Landkreis bis dato hatte. Der Landrat habe auch von Stabilität und Verlässlichkeit gesprochen. Dies sei richtig, aber die CSU sei der Meinung, dass dies auch mit einem Betrag von 45 Mio. € Kreisumlage möglich sei. Damit und mit den vorhandenen Rücklagen könne man die Aufgaben sehr gut lösen und das Geld nicht bei den Kommunen im Vorfeld holen. Es sei dargestellt worden, dass 10,4 Mio. € Rücklagen abgeschmolzen werden sollen. Unter dem Strich aber bleibe noch genug und eine Kreisumlage in dieser Höhe sei nicht notwendig. Dies sei auch mit 41% machbar.

Er zitiert außerdem aus einer Beurteilung des Deutschen Städtetages zum kommunalen Haushalt „…erzielt der Kreis in mehreren aufeinander folgenden Jahren Überschüsse und erhöht so sein Eigenkapital, ist die Kreisumlage definitiv zu hoch bemessen. Die Gemeinden haben einen Anspruch auf Umlagensenkung.“.

 

 

Kreisrat Oettinger erläutert zum Antrag der Neuen Mitte, das Thema Kreisumlage sei ernst. Es gehe zum einen darum, dass man eine freie Rücklage von 10,4 Mio. € habe, zum anderen 2014 ein Ist-Ergebnis, was jeden Kämmerer Freudentränen in die Augen treibe. Zudem gehören die freien Rücklagen zum Eigenkapital in der Doppik.

Normalerweise seien die Kreise verpflichtet, bei der Festsetzung der Kreisumlage eigene Mittel zu berücksichtigen. Er frage sich, warum wir einen Kredit aufnehmen mit 2,7 Mio. €, wenn wir Rücklagen von 10,4 Mio. € haben. Welcher vernünftig denkende Unternehmer würde in solchen Zeiten des billigen Geldes Guthaben auf der Bank haben und Kredite aufnehmen. Jeder Kredit, den wir nicht aufnehmen, verminderte die Zinszahlungen. Er frage sich, ob der Kreis ein Eigenkapital über die Mindestreserve hinaus brauche.

Von einer Kontinuität bei der Kreisumlage zu sprechen, halte er für sehr gewagt. Im %-Satz mag dies stimmen, aber der %-Satz interessiere die Umlagezahler nicht, wenn die Kreisumlage zu 2014 um 1,2 Mio. € steige. Wo sei da die Kontinuität? Der Bezirk gebe seine Minderung an den Kreis weiter und dort bleibe sie hängen. Die Kommunen könnten es wesentlich besser verwerten.

Zur Erhöhung des Personaletats erläutert er, der Landrat erhalte von Seite der Kommunen einen Vertrauensvorschuss. Aber dann bitte er auch darum zu schauen, wo man diese Personalerhöhungen herbekomme, ohne dass man gleich die Umlagenzahler belaste. Auch Gemeinden müssen beim Personaletat kappen, weil sie nicht wissen, wie sie die Mehrungen finanzieren sollen.

Er appelliere an den Frieden in der kommunalen Familie, der ja so oft beschwört werde. 2% machen dem Kreishaushalt nichts aus. Die Rücklage sei immer noch gigantisch. Wir haben auch eine wunderschöne Zuführung. Es wäre aber ein Signal an die Kommunen, auch für einen vertrauensvollen Umgang miteinander. Dies gelte umgekehrt genauso, wenn der Kreis nachweise, dass die Umlage erhöht werden müsse. Dann seien die Kommunen die letzten, die sich diesem Wunsch entzögen. Der Antrag der Fraktion Neue Mitte habe nichts mit seiner Eigenschaft als erster Vorsitzender des Bayer. Gemeindetages zu tun.

 

Landrat Scherf antwortet, man redet von einem Fehlbetrag zum Überschuss bzw. einer Differenz von 1,3 Mio. €. Da könne man nur sagen, da sei dem Kämmerer eine Punktlandung gelungen, dies sei gerade einmal 1% vom Ergebnis weg.

Zur Konstanz der Kreisumlage werde plötzlich neu argumentiert. Der Landkreis habe in der Vergangenheit auch massive Schwankungen geschluckt, in dem er die Prozentpunkte stabil gehalten habe, trotz ordentlicher Mehrbelastungen. Er plädiere nur dafür, dies beizubehalten.

Auch sei das Schulbauprogramm einstimmig beschlossen worden.

Man könne nicht die Rücklagen überproportional ausschütten und dann außer Acht lassen, was in den Jahren 2016, 2017 und 2018 noch bevorstehe.

Verwaltung müsse funktionieren und den Aufgaben nachkommen. Auch bei Personalkosten müsse man daher Farbe bekennen, er frage sich, welche Stelle überflüssig und nicht notwendig sei. Man habe sich jede einzelne Stelle angeschaut.

Mit dem Organisationsgutachten schaue man sich die gesamte Organisation des Hauses in einem mehrjährigen Prozess ganz intensiv an, damit man gut und effektiv handeln könne.

 

 

Herr Krämer erläutert, mit Schreiben vom 25.01.2015, eingegangen am 26.01.2015, hat die Fraktion der CSU den Antrag eingebracht, die Kreisumlage 2015 statt der derzeit geplanten 43 % auf 41 % zu senken und den entsprechenden Fehlbetrag aus der Rücklage zu finanzieren. Der Antrag der Neuen Mitte sei gleichlautend.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.10.2014 die Generalsanierung der beiden Gymnasien in Miltenberg und Erlenbach mit einem zu finanzierenden Investitionsvolumen von ca. 34 Mio. € einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, die entsprechenden FAG-Anträge auf Fördermittel zu stellen. 

Daneben befindet sich noch die Main-Limes-Realschule Obernburg in der Generalsanierung. Bei dieser Maßnahme sind noch ca. 6 Mio. € abzufinanzieren.

Weiter bedürfen die Schulturnhallen einer dringenden Sanierung. Pro Schulturnhalle werden mit Kosten i.H.v. ca. 2,5 Mio. €  gerechnet.

 

Fördervoraussetzung für eine Generalsanierung ist, dass der Landkreis erforderliche Eigenleistungen aufbringen kann. Zuwendungen zu Investitionen werden nur gewährt, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers gesichert ist.

Entsprechende Eigenmittel sind bei der Stellung des FAG-Antrages anzugeben und wurden mit den vorhandenen liquiden Mittel nachgewiesen.

 

Der FAG-Antrag der drei Generalsanierungen wurde mit folgendem Finanzierungsplan bei der Regierung von Unterfranken eingereicht:

 

 

Bausumme

Eigenmittel

Darlehen

Zuschuss

HSG Erlenbach

17.392.000,-- €

3.432.000,-- €

7.000.000,-- €

6.960.000,-- €

JBG Miltenberg

16.445.973,-- €

3.365.973,-- €

6.500.000,-- €

6.580.000,-- €

RS Obernburg

10.495.217,-- €

2.297.217,-- €

4.000.000,-- €

4.198.000,-- €

 

Bei einem Absenken der liquiden Mittel um 3,3 Mio. € im Jahr 2015 ist die Gesamtfinanzierung der beiden neu zu beginnenden Generalsanierungen in Gefahr.

Treten gegenüber dem Antrag hinsichtlich der Finanzierung Änderungen ein, ist dies der Regierung zu melden und ein neuer Finanzierungsplan vorzulegen.

Es stellt sich hiermit die Frage, ob die Regierung von Unterfranken beide Maßnahmen genehmigen wird.

 

Eventuelle Baukostensteigerungen sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Auch muss in der derzeitigen Planungsphase von Kostenunschärfen von 10–15% ausgegangen werden, vorausgesetzt, es treten keine wesentlichen Sachverhalte hinzu.

 

 

Nach der Kommunalhaushaltsverordnung ist zu gewährleisten, dass die Zahlungsfähigkeit dauerhaft sichergestellt ist. Dies ist der Fall, wenn ein ausreichender Bestand an Liquiditätsreserven über den gesamten Finanzplanungszeitraum vorhanden ist.

 

 

Kreisrat Weber bemerkt, es sei ein solider und weitsichtiger Haushaltsentwurf vorgelegt worden. Die vorliegenden Anträgen der CSU und der Neuen Mitte könne er eigentlich nur so auffassen, dass diese sich als Wohltäter darstellen wollen, denn wenn man überlege, was in den nächsten Jahren auf uns zukomme, sei dies nicht vorstellbar. Die Steuereinnahmen fließen bei den Kommunen auch, aus den Schlüsselzuweisungen bilde sich die Umlagekraft. Die Kommunen seien auch nicht so arm. Was die Investitionen betreffe, habe man schon einmal 42,8 Mio. € für ein Schulbauprogramm aufgenommen und dies in 14 Jahren zurückgezahlt. Jetzt sei man wieder an der gleichen Stelle, 40 Mio. € und wollen dies in sieben Jahren zurückzahlen. Dies sei eine gewaltige Herausforderung, die man leisten müsse. Dann komme eine geforderte Senkung der Kreisumlage um 2% unmöglich daher und zeige, dass man dort nicht langfristig denke.

Mit 43% habe man eine der niedrigsten Kreisumlagen und er weise diesbezüglich insbesondere auf das Verhältnis Bezirksumlage und Kreisumlage hin. Vom Jahr 2009 bis 2012 habe der Bezirk 7% erhöht, während der Landkreis mit 2% nachgezogen sei. 5% habe der Landkreis somit geschluckt und mitgetragen, die jetzt auch zu berücksichtigen seien. Im Jahre 2014 habe man 3% zurückgegeben und auch das sei eine gewaltige Zahl. Also sei bereits in den Jahren zuvor ausreichend an die Kommunen gedacht worden.

 

Kreisrat Dr. Fahn merkt an, wichtig sei, dass die Kreispolitik solide, stabil und verlässlich sei. Diese Punkte seien seiner Fraktion wichtig bei der gesamten Beurteilung. Er weist darauf hin, dass die Überschüsse aus dem Müllhaushalt mit dem Kreishaushalt nichts zu tun habe. Zu den liquiden Mitteln erkläre auch er, man habe ein ehrgeiziges Schulbauprogramm in den nächsten Jahren, auch hierzu müssten vom Kreis Rücklagen entnommen werden, und zwar 2015  1,1 Mio. €, 3,3 Mio. € in 2016 und 2,5 Mio. € in 2017. Würde man in 2015 die Kreisumlage um 2% senken, würden 2,2 Mio. € liquide Mittel fehlen. Wenn man dem Antrag der beiden Fraktionen folge, werde die Rücklage des Landkreises irgendwann aufgebraucht. Dann sei die Frage, ob überhaupt noch Gelder für die Sanierung der Berufsschulen und Sporthallen vorhanden sei. Das wäre dann eine unseriöse Kreispolitik und nicht mehr langfristig angelegt. Zu den von Kreisrat Oettinger erwähnten Krediten von 2,7 Mio. € meint er, ob man diese brauche, wisse man erst am Ende des Jahres. Er erinnere an das letzte Jahr mit 2 Mio. € geplanten Krediten, die dann nicht notwendig gewesen seien. Wichtig sei, keine weitere Neuverschuldung. Ihnen gehe es um die Zukunftsfähigkeit des Landkreises. Man brauche eine konstante und verlässliche Kreispolitik. Im letzten Jahr habe man einstimmig die Kreisumlage um 3% reduziert. Es gebe nur drei Landkreise, die eine geringere Kreisumlage haben. Damit sei man der Spitzenreiter und am kommunalfreundlichsten in ganz Unterfranken.

Zum Antrag der CSU bezüglich des Personales meine er, eine jährliche Befristung bei Neueinstellungen sei ohnehin gängige Praxis. Zwei Jahre Befristung seien kontraproduktiv, wenn man geeignete Bewerber finden wolle.

Er habe sich das Organisationsgutachten von 1991 bis 1994 angesehen, dort seien insgesamt nur 2,5 Stellen eingespart worden. Seine Fraktion meine daher, dass der Antrag der CSU insgesamt ins Leere gehe und es besser sei, eine Personalkostenkontrolle zu führen und nachzusteuern. Eine Personalkostensenkung sei aber für die Freien Wähler kein Tabu.

 

Kreisrat Reinhard antwortet, es sei ein Unterschied, ob man für ein Jahr befristet einstelle, um die Person kennenzulernen im Rahmen einer Probezeit, oder ob man noch nicht wisse, ob eine Stelle so zum Tragen komme.

 

Angesicht des ambitionierten Schulbauprogrammes, so Kreisrätin Münzel, sollte man sich darüber freuen, dass die finanzielle Lage in diesem Haushalt so gut sei. Ehrlich gesagt sei sie froh, dort zu sitzen und nicht zu hören, dass der Haushalt „auf Kante genäht“ sei. Im Hinblick auf das Schulbauprogramm sehe es doch jetzt ganz gut aus und man könne die Sanierungen angehen und sich darüber freuen.

Sie wisse auch, dass es Kommunen gebe, die finanziell nicht so gut dastehen. Die Kommunen dürften aber nicht vergessen, dass es bereits im Haushalt 2014 eine Senkung der Kreisumlage und eine Entlastung von 1,2 Mio. € gegeben habe. Es gebe eine erhöhte Schlüsselzuweisung 2015, dies bringe den Kommunen eine erhöhte Einnahme von 3,6 Mio. € und die Kommunen (nicht alle, aber viele) haben selbst mehr Steuereinnahmen. Warum solle der Landkreis nicht von der verbesserten Situation profitieren. Daher sei sie der Ansicht, dass man den Haushalt mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kreisumlage verabschieden sollte.

Die Sorge um das Personal sei nachvollziehbar, sie denke auch, hier sollte man ein wachsames Auge haben. Aber man habe jede einzelne Stelle diskutiert und abgestimmt. Sie wundere sich darüber, dass viele Stellen unter Landrat Schwing beschlossen worden seien, aber nie besetzt worden. Nun seien einige Dinge nachzuholen. Sie glaube nicht, dass man diese Stellen nicht brauchen. Auch müssen viele Stellen Vernetzungsarbeit leisten, Managementaufgaben werden zunehmen, die Aufgaben werden sich ändern.

 

Die Neue Mitte habe das Personaltableau 2015 nicht kritisiert, so Kreisrat Oettinger. Er habe von einem Vertrauensvorschuss gesprochen, aber wer bestelle, solle auch bezahlen.

An Herrn Krämer richtet er, er möge den Kommunen zugestehen, dass auch sie die Fördervoraussetzungen kennen und über den Förderzeitraum hinweg die Leistungsfähigkeit garantieren müssen. Die Leistungsfähigkeit garantiere eine Gemeinde damit, dass sie nachweisen könne, dass sie ihren Schuldendienst tilgen könne, also Tilgung plus Zinsen. Damit erledige sich die Fördervoraussetzung, sonst hätte er in Großheubach keine neue Schule, denn er habe keine Rücklagen. Auch seien die Kommunen keine Bittsteller, sondern gleichberechtigte Partner, die einen wesentlichen Bauteil zur Finanzierung des Kreishaushaltes aufbringen. Die Kommunen leisten die Arbeit an der Basis.

 

Der Begriff der kommunalen Familie, so Kreisrat Schmitt, bedeute für ihn die Aufgabe und Pflicht, auch das schwächste Mitglied zu beachten und mitzunehmen. Er sei der Überzeugung, dass es dem Kreis nur dann gut gehe, wenn es allen kommunalen Familienmitgliedern ebenfalls gut gehe. In Art. 56 der Landkreisordnung sei unter anderem auch festgeschrieben, dass zur Einnahmebeschaffung Kreisumlagen nur in der Höhe erhoben werden können, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Auch 41% seien für die geplanten Baumaßnahmen und auch das Schulbauprogramm ausreichend und man unterstütze dadurch auch die kommunale schwache Familie. Auch bei 41% werde der kommunale Zug nicht entgleisen. Was ihn persönlich störe, sei die Argumentation von Kreisrat Weber, dass man sich als Wohltäter positionieren wolle. Dies möchte er klar und deutlich zurückweisen. Er appelliere an die beiden Anträge. Er bitte außerdem darum, wenn man sich in Sachen Kreisumlage mit anderen Landkreisen vergleiche, dann bitte auch im Hinblick auf das dahinerstehende Investitionsprogramm. Es gebe darin auch Landkreise, die kommunale Krankenhäuser haben.

 

Kreisrat Köhler berichtet von seinen Erfahrungen zum kommunalen Haushalt. Viele Kommunen müssen jeden Euro mehrfach herumdrehen. Von daher sei es schwer zu verstehen, dass der Landkreis Geld horte mit über 10 Mio. € Rücklage. Wenn man manche Wortmeldungen höre, könne man nicht glauben, dass die Kollegen wissen, dass der Haushalt umlagefinanziert sei. Wenn der Landkreis Geld benötigt, hat er es sich in der Vergangenheit immer geholt und werde dies auch in Zukunft tun. Jeder Euro würde den Kommunen helfen.

 

Kreisrat Schwab fügt hinzu, die Rücklage solle bis 2018 abgeschmolzen werden. Das heiße also, man habe in den nächsten drei Jahren weiterhin Millionenbeträge auf der hohen Kante liegen. Wieso verzichte man nicht auf die Neuverschuldung oder gebe es den Kommunen durch eine Senkung der Kreisumlage zurück.

 

Es sei interessant, von der anderen Seite zu sehen, wie sich Argumentationen ändern, so Kreisrat Fieger, wobei er persönlich in die Diskussionen nie eingegriffen habe. Er finde es nicht unseriös, über eine Senkung der Kreisumlage zu sprechen. Wo sonst solle man darüber reden und diskutieren und Für und Wider abwägen. Er könne sich auch an Situationen erinnern, wo bereits während des Zwischenberichtes des Kämmerers im Jahresverlauf darauf gepocht worden sei, dass die Kreisumlage gesenkt werden müsse. So ändern sich unter anderen Voraussetzungen auch die Vorzeichen und die Art und Weise der Argumentation.

Im Ringen um die kommunale Gemeinschaft sei es wichtig, den Blick nicht zu verlieren, wo das Geld herkomme und wo es hingehe. Natürlich habe er das große Schulbauprogramm im Auge und dass dieses finanziert werden müsse. Auch habe er im Auge, dass Gemeinden Aufgaben zu erledigen haben. In der gegenwärtigen Situation um das Ringen der richtigen Höhe wäre die Gelegenheit, sich aufeinander zuzubewegen und nicht fest zu zementieren.

 

Landrat Scherf erklärt, er verstehe die Gemeinden nicht als Bank und auch das Argument, wer bestelle solle bezahlen, halte er für unverschämt. Er zähle jetzt nicht auf, was man mit dem Haushalt gemeinsam mache, für die Menschen im Landkreis. Von daher lasse er sich nicht provozieren zu sagen, dass man als Kreisrätinnen und Kreisräte und nicht als Bürgermeister im Gremium sitze. Der Landkreis ist die Gesamtheit seiner Kommunen. Die aktuelle Höhe der liquiden Mittel, über die sich beklagt werden, sei die Folge der konsequenten Haushaltspolitik, die bisher mitgetragen worden sei. Er halte das auch für richtig und diese Mittel seien gestiegen aufgrund des Schulbauprogrammes. Die Grundsatzentscheidung dazu sei schon vorher gefallen. Er plädiere für kontinuierliche und solide Weiterarbeit. Faule Kompromisse würden hier nicht weiterbringen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser äußert Verständnis für die Bürgermeister. Er wolle aber darauf hinweisen, man habe in der Vergangenheit ein Schulbauprogramm von 42,8 Mio. über 14 Haushaltsjahre finanziert. Jetzt habe man ein ambitioniertes Bauprogramm, was bis 2019/2020 abgeschlossen sein soll. Er wolle vermeiden, dass dies eine unendliche Baustelle werde, sondern es schnellstmöglich abfinanzieren.

 

Kreisrat Luxem habe sich bezüglich der Haushaltsberatungen etwas mehr offene Besonnenheit gewünscht. Wenn man die Vergangenheit betrachte, gebe es die 10,4 Mio. Euro nicht. Sicherlich hätte der Kompromissvorschlag von Kreisrat Fieger einen gewissen Charme und eine Symbolik. Er persönlich plädiere dafür, diese Chance dem neuen Kämmerer für den Haushalt 2016 zu geben. Denn bei allen Argumenten der Fraktion Neue Mitte und CSU sei er dabei, wenn es um Überschüsse und Rücklage gehe. Er sei auch dafür, dass man den Beschluss „keine Nettoneuverschuldung“ ernst nehme. Er plädiere also dafür, es dieses Mal bei der Kreisumlage dabei zu belassen, aber 2016 im Hinblick auf die Überschüsse zu beachten.

 

Kreisrat Oettinger meldet sich noch einmal zu Wort, 2004 habe die Kreisumlage mit 45,5% bei 31 Mio. Euro gelegen, 2015 seien es mit 43% 47 Mio. Euro.

 

Der Kreisausschuss fasst zu den vorliegenden Anträgen folgende

 

B e s c h l ü s s e :

 

Der Kreisausschuss lehnt den Antrag der Fraktion der CSU auf Senkung der Kreisumlage mehrheitlich mit 7 zu 6 Stimmen ab.

 

Der Kreisausschuss lehnt den Antrag der Fraktion der Neuen Mitte auf Senkung der Kreisumlage mehrheitlich mit 7 zu 6 Stimmen ab.

 

 

 

  1. Antrag der CSU vom 25.01.2015 auf Befristung aller neuen Planstellen:

 

Zum vorliegenden Antrag der Fraktion der CSU vom 25.01.2015 erläutert Herr Rüth, im Stellenplan des Haushaltes 2015 sind neue Stellen ausgewiesen, deren Bedarf sich aufgrund von Aufgabenmehrungen bedingt durch gesetzliche Änderungen (u.a. Betreuungsrecht), veränderte Rahmenbedingungen (u.a. Asyl) oder neue Tätigkeitsfelder (u.a. Gesundheitsregion, Sozialplaner) ergeben. Mit ihrem Antrag möchte die CSU-Kreistagsfraktion sicherstellen, dass in der Landkreisverwaltung keine unnötigen Stellen aufgebaut werden. Diese Absicht entspricht   den personalwirtschaftlichen Grundsätzen der Effektivität und Effizienz der Landkreisverwaltung. So ist es bereits seit Jahren Praxis, dass Neueinstellungen zunächst  befristet erfolgen. Die Ausweisung der Planstellen erfolgt jährlich im Stellenplan, der im Rahmen der Haushaltsberatungen stets diskutiert und jährlich neu verabschiedet wird. Insoweit wird über die Notwendigkeit von Stellen jährlich neu entschieden.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit der Durchführung eines Organisationsgutachtens beauftragt.

 

Folgende Module umfasst die Organisationsuntersuchung:

 

-       Aufgabenerhebung

-       Aufgabenkritik – Umfang und Standard der Aufgabenerledigung

-       Stellenbemessung

-       Aufbauorganisation und Verwaltungsgliederung

-       Geschäftsverteilung

-       Ablauforganisation – Geschäftsprozessoptimierung

-       Arbeitsmittel

-       Räumliche Unterbringung

 

Die Untersuchung kann voraussichtlich im 2. Quartal 2015 beginnen und wird sich voraussichtlich über drei Jahre erstrecken. Für die Untersuchung der einzelnen Abteilungen und Sachgebiete werden Teilgutachten erstellt. Seitens der Landkreisverwaltung werden die jeweils vorliegenden Zwischenergebnisse bei der Erstellung der Stellenpläne 2016, 2017 und 2018 berücksichtigt.

 

 

Landrat Scherf fügt hinzu, es sei wichtig, die Stellen von den Personen zu trennen.

 

Kreisrat Reinhard hat seinen Antrag bereits mit dem vorherigen begründet. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag erklärt er sich einverstanden.

 

 

Der Kreisausschuss fasst zum vorliegenden Antrag der Fraktion der CSU folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Neu geschaffene Planstellen werden grundsätzlich befristet besetzt, bis alle Untersuchungsergebnisse aus dem Organisationsgutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vorliegen.

 

 

 

Der Kreisausschuss fasst sodann mehrheitlich mit 7 zu 6 Stimmen den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushaltsplan 2015 unter Zugrundelegung einer Kreisumlage von 43% zu verabschieden.

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