Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Präsentation der Machbarkeitsstudie für eine Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg durch das Büro IK-T, Regensburg

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.05.2011   KT/002/2011 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt sehr herzlich Herrn Karl Manstorfer vom Büro IK-T Regensburg.

 

Das Büro war vom Landratsamt Miltenberg stellvertretend für die Gemeinden im Landkreis Miltenberg mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragt worden.  Grundlage hierzu war der Beschluss des Kreisausschusses vom 07. Oktober 2010. Mit der Studie wurde die Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg systematisch analysiert und Lösungsvorschläge für jede Gemeinde aufgezeigt. Die flächendeckende Schaffung von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eines der wichtigsten Projekte der vergangenen Jahrzehnten im Landkreis Miltenberg und entscheidet über die Zukunftsfähigkeit des Landkreises und der Kommunen.

 

Er bat Herrn Manstorfer, die Ergebnisse der Studie zu präsentieren. Er schickte noch voran, dass die Kommunen bereits hierüber informiert wurden.

 

Im Rahmen des Projektes habe sich ergeben, dass bei zehn Kommunen die vorhandene Ist–und Bedarfsanalyse nicht ausreichend gewesen sei und deshalb die Haushalts- und Betriebsbefragung ergänzt werden müsse. Dadurch habe sich der Rechnungsbetrag um 4.520 Euro erhöht.

 

Dipl.-Ing- Manstorfer erläuterte die Machbarkeitsstudie anhand beiliegender Präsentation.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, mittlerweile seien alle 32 Kommunen dabei und dass sich alle 20 Monate die Bandbreite verdoppele. Darüber hinaus werde parallel dazu ein Planungsatlas bei der Regierung von Unterfranken geführt, der soweit bereits aufgestellt sei. Daher werde jede Planungsmaßnahme berücksichtigt und überprüft. So komme man relativ kostengünstig in den nächsten Jahren zu einem vernünftigen Netz. Darüber hinaus laufe die Förderung Ende des Jahres aus, bis Ende des Jahres müssen die Bescheide erstellt sein und bis zum nächsten Jahr habe man Zeit für die Durchführung. Er habe bereits im Bayerischen Landkreistag den Antrag gestellt, die Förderung zu verlängern. Bisher habe man positive Signale.

 

Kreisrat Dr. Steidl fragte nach der Amortisationszeit der Investitionskosten und einem eventuellen Problem im Hinblick auf den weiter steigenden Bedarf.

 

Dipl.-Ing- Manstorfer erklärte, man habe die endgültige technologische Lösung, also Glasfaser für jedes Gebäude, etwas Besseres gebe es nicht. Der Weg sei auch empfohlen worden. Das Stufenkonzept sei so angelegt, dass eine Hochrüstung auf 100 MB oder mehr möglich sei. Eine hohe Bandbreite müsse man den Netzbetreibern natürlich auch bezahlen. Eine technische Einschränkung werde man nicht haben.

Weiterhin erklärte er, eine solche Maßnahme werde sich schlecht amortisieren. Es gebe die Möglichkeit, dass die Glasfaserkabel der Telekom gehören oder aber den Gemeinden. Die Telekom zahle zurzeit keinerlei Fasermiete, dies sei nicht reguliert. Die Telekom mache nur Dinge, die EU-reguliert seien. Als Gemeinde könne man hier nur die Glasfaserstrecke selbst bauen und selbst bezahlen. Ein alternativer Netzbetreiber zahle Miete. Dies könne auch längerfristig interessant werden. Allerdings müsse man dazu sagen, auch hier rechne sich die Investition nicht. Es sei ein Zuzahlgeschäft der Gemeinden, die eine Vorleistung zahlen, die sie nur teilweise zurück erhalten. Dies sei durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes leider so gekommen. Die Entwicklung sei nicht vorausgesehen worden.

 

Landrat Schwing ergänzte, man müsse dies unter Daseinsvorsorge verbuchen.

 

Kreisrat Schötterl fragte, ob die Ausschreibungen für jede Gemeinde getrennt erfolgen und es nicht Sinn mache, gerade gegenüber einem so großen Konzern wie der Telekom, komplett auszuschreiben.

 

Dipl.-Ing- Manstorfer bestätigte, dies mache durchaus Sinn. Eine landkreisweite Ausschreibung sei allerdings nach EU-Recht nicht zulässig. Man schreibe daher jede Gemeinde einzeln aus, aber möglichst zeitgleich und dies sei rechtlich zulässig.

 

Die Mitglieder des Kreistages nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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