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TOP Ö 9: Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach Art. 5 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz an den Markt Sulzbach a.Main für Erdaushub DK 0

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2009   KT/007/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Hoffmann teilte mit, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz mit Beschluss vom 28.07.2009 empfohlen habe, dem Markt Sulzbach a.Main die Aufgabe zur Entsorgung von Erdaushub gemäß Art.5 Abs.1 Satz 1 BayAbfG zu übertragen, sofern die Deponie und deren Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Dies werde Gegenstand des Genehmigungsverfahrens im staatlichen Abfallrecht sein. Die Übertragung könne gemäß Art. 5 Abs.1 Satz 1 BayAbfG nur per Rechtsverordnung erfolgen. Die Verwaltung schlage hierfür folgenden Text vor:

 

Der Landkreis Miltenberg erlässt auf der Grundlage des Art 5 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz folgende

 

Verordnung:

 

§ 1

Der Landkreis Miltenberg überträgt dem Markt Sulzbach ab dem Zeitpunkt der abfallrechtlichen Abnahme der Deponie Heidelöser für Abfälle der Deponieklasse 0 nach der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27.04.2009, BGBl. S. 900, die Entsorgung der im Gemeindegebiet Sulzbach anfallenden Abfälle der Deponieklasse 0 und mit den Abfallschlüsselnummern 170504, 170506, 200202 nach der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001, geändert am 15.07.2006.

 

§ 2

Die zur Erfüllung dieser Aufgabe vom Markt Sulzbach zu erlassenden Satzungen sind mit dem Landkreis Miltenberg abzustimmen.

 

§ 3

Diese Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft

 

 

Miltenberg, 19.10.2009

Landratsamt:

 

 

Schwing

Landrat

 

Kreisrätin Almritter fragte, wer verantwortlich sei, wenn auf der Deponie Heidelöser widerrechtlich abgelagert werde.

 

Regierungsrat Hoffmann teilte dazu mit, dass die Deponie Heidelöser durch die Fa. Schuck GmbH betrieben werde und der Markt Sulzbach a.Main mit der Fa. Schuck GmbH eine Vereinbarung treffen werde. Letztlich stehe jedoch der Markt Sulzbach a.Main in der Verantwortung.

 

Bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung von Kreisrat Maurer (1. Bürgermeister des Marktes Sulzbach a.Main) fasste der Kreistag auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 05.10.2009 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s

 

In Umsetzung des Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 28.07.2009 wird die vorliegende Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach Art. 5 Abs.1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz an den Markt Sulzbach für Erdaushub DK 0 verabschiedet.

 

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