Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Investitionssicherheit für die WestFrankenBahn (Antrag der CSU-Fraktion vom 03.02.2009, Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2009 zum CSU-Antrag vom 03.02.2009)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2009 KT/006/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass bezüglich der
Investitionssicherheit der WestFrankenBahn ein Antrag der CSU-Fraktion vom
03.02.2009 und ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.02.2009 zu diesem
Antrag vorliegen. Der Kreisausschuss habe sich am 20.05.2009 mit der
Angelegenheit befasst und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Herr Betz, Nahverkehrsbeauftragter der Landkreise
Aschaffenburg und Miltenberg, trug folgendes vor:
Das
Allgemeine Eisenbahn-Gesetz (AEG), als Rechtsgrundlage für die Vorhaltung und
den Betrieb von Eisenbahnen schreibt eine Trennung von Infrastruktur und
Verkehr auf den Eisenbahnen rechtsverbindlich vor. Hintergrund ist die
Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur für alle
Eisenbahnverkehrsunternehmen, zu gleichen Bedingungen.
Innerhalb
des DB Konzerns (als Holding) wurde dies durch die Trennung in die
selbständigen Aktiengesellschaften DB Netze (Strecken, Bahnhöfe,
Energieversorgung) und DB Mobility&Logistics (Fernverkehr, Regionalverkehr,
Güterverkehr, Logistik) gewährleistet. Dies war insbesondere auch vor dem
Hintergrund der geplanten Teilprivatisierung ohne Netz zwingend.
Dem
trägt auch die Konstruktion der RegioNetze grundsätzlich Rechnung. Die
WestFrankenBahn ist kein Einzelunternehmen, sondern nur eine nach außen auftretende
Dachmarke von zwei Unternehmen:
- Der DB
RegioNetz-Infrastruktur GmbH und
- der DB
RegioNetz-Verkehrs GmbH.
Die
beiden Bestellorganisationen der Bundesländer Bayern (BEG) und
Baden-Württemberg (NVBW), als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV), haben sich auf ein Zielkonzept für den zukünftigen SPNV verständigt,
das ca. 2013 erreicht werden soll. Dieses benötigt als Voraussetzung
verschiedene Infrastrukturmaßnahmen (Doppelspurabschnitte,
Beschleunigungsmaßnahmen, Bahnsteige, verbesserte Sicherungstechnik), die von
der DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH bis dahin umgesetzt werden müssen.
Die
Finanzierung der Infrastruktur (auch der Abschreibung auf getätigte
Investitionen) erfolgt über Trassengebühren pro Fahrleistungskilometer
bzw. Stationsgebühren je Zughalt. Für
die DB RegioNetz-Infrastruktur GmbH besteht also dann Investitionssicherheit,
wenn die Bestellorganisationen BEG und NVBW verbindlich erklären, die
Betriebsleistungen des Zielkonzeptes, das die Infrastrukturmaßnahmen und die
Investitionen auslöst und begründet, auf Dauer zu bestellen. Dies ist
unabhängig davon, wer ab diesem oder einem späteren Zeitpunkt auf Basis einer
freihändigen Vergabe oder eines wettbewerblichen Verfahrens den SPNV fahren
wird.
Der
Verkehrsvertrag, auf dessen Basis die heutigen Verkehrsleistungen abgewickelt
werden, ist ein Gesamtvertrag zwischen der BEG und der DB Regio AG Bayern. Er
endet zum Dezember 2013. Die WestFrankenBahn ist diesbezüglich Subunternehmer
der DB Regio Bayern.
In
der Pressemitteilung 56/09 der BEG vom 27.01.2009 wird vermeldet, dass im
EU-Amtsblatt der Start für „ein äußerst wichtiges Vergabeverfahren“ bekannt gegeben
wird.
Es
soll ein neuer großer Verkehrsdurchführungsvertrag mit einem
Verkehrsunternehmen im Volumen von zunächst 58,7 Mio. Kilometer per anno auf 10
Jahre, beginnend zum 01.01.2014 geschlossen werden. Es ist anbetracht des
Volumens zu erwarten, dass nur die DB Regio AG in der Lage ist, diesen Vertrag
zu schließen.
Während
der Laufzeit des Vertrages sollen jedoch alle Bestandteile in Bündeln zu
festgesetzten Terminen erneut in den Wettbewerb gegeben werden. Darin enthalten
sind auch die Strecken der WestFrankenBahn mit heute 1,2 Mio. km
Betriebsleistung pro Jahr, einer vorgesehenen Mehrung um 0,4 Mio. km im Jahr 2013
und einer dann wettbewerblichen Vergabe zum Betriebsstart Dezember 2016.
Es
ist daher zu erwarten, dass die WestFrankenBahn in jedem Falle den Verkehr bis
2016 erbringen wird, sich für die Zeit danach aber in einem Wettbewerb als
bestes Unternehmen durchsetzen muss.
Beide
Verfahren fallen bereits unter die neue EU-Verordnung 1370/2007 über
öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, die am 03.12.2009
in Kraft treten wird. Der Wettbewerb ist angekündigt, die Bedingungen und der
vorgesehene Ablauf genannt.
Im
Rahmen des dann zweiten Verfahrens um die Betriebsleistungen auf den Strecken
der WestFrankenBahn (zu erwarten 2013) mit Betriebsaufnahme zum Dezember 2016
ist es möglich, für eine - auch nach EU-Recht statthafte - Direktvergabe (EU 1370 Art.2(h)) zu werben.
Herr des Verfahrens ist in jedem Falle der Freistaat Bayern bzw. die BEG,
zusammen mit dem beteiligten Nachbarland.
Herr Betz wies sodann darauf hin, dass sich der Kreisausschuss
einstimmig dafür ausgesprochen habe, die Ausschreibung auf das Jahr 2018
verschieben, um der WestFrankenBahn die Umsetzung der erforderlichen Dinge zu
ermöglichen.
Kreisrat Dotzel vertrat die Meinung, dass ein
wichtiger Beitrag zur attraktiven Nutzung der Bahn die Elektrifizierung wäre.
Herr Betz teilte dazu mit, dass er bereits bei der BEG
angefragt habe, ob die Elektrifizierung von Aschaffenburg bis Miltenberg
möglich wäre. Er habe darauf die Antwort erhalten, dass dies zum jetzigen
Zeitpunkt kein Thema sei.
Kreisrat Dr. Kaiser berichtete, dass der
Kreisausschuss die vorliegenden Anträge ausführlich beraten habe. Dabei sei es
darum gegangen, die Investitionssicherheit für die WestFrankenBahn herzustellen
und sie zu unterstützen. In der Berichterstattung durch die Presse hätten sich
seiner Meinung einige gravierende Fehler eingeschlichen. Es sei zu lesen
gewesen, dass im Jahr 2013 der Vertrag zwischen der WestFrankenBahn und den
Ländern Bayern und Baden-Württemberg ende. Richtig sei, dass es keinen solchen
Vertrag gebe. Es gebe nur einen Vertrag zwischen der WestFrankenBahn und der DB
Regio AG. Die WestFrankenBahn sei ein Subunternehmen. Das sei die eigentliche
Problematik und deshalb sei es so wichtig, dass der Kreistag Miltenberg die
WestFrankenBahn unterstütze. Richtig sei weiter, dass 2013 kein Vertrag,
sondern ein sog. Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden soll, weil
ca. zwei Drittel des bayerischen Netzes noch nicht ausgeschrieben seien.
Ausschreibung 2016 sei deshalb gewählt worden, weil zu diesem Zeitpunkt die
Kahlgrundbahn auslaufe. In dem Presseartikel heiße es weiter, dass 2013 die
WestFrankenBahn Gleise und Bahnhöfe entfernen könne. Das sei völlig unsinnig,
weil die Infrastruktur vom Verkehr getrennt sei. D.h. die Bahnhöfe bleiben
weiterhin im Eigentum des Netzes. Sollte ein neuer Betreiber zum Zug kommen,
müsste dieser eine Gebühr für den Betrieb des Netzes zahlen.
Kreisrat Wendland bemerkte, dass dem Kreistag die
verkehrsmäßige Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg
außerordentlich wichtig sei. Es könne festgestellt werden, dass die
WestFrankenBahn schon überall Verbesserungen gebracht habe. Nachdem ihm bei der
Vorbereitung auf den vorliegenden Antrag unterschiedliche Informationen
vorgelegen hätten, habe er ein Gespräch mit der zuständigen Staatssekretärin im
Wirtschaftsminister geführt. Im Antrag sei ausgeführt, dass bereits ein
Zielkonzept bestehe. Nach Aussage des Wirtschaftsministeriums bestehe ein
solches Konzept jedoch noch nicht, es soll erst im Jahr 2010 erarbeitet werden.
Auch zur Ausschreibung sei vom Wirtschaftsministerium mitgeteilt worden, dass
diese zu den gleichen Qualitätsstandards und natürlich auch zu den gleichen
Preisen und Konditionen erfolgen würde. Es werden daraufhin keine Wettbewerbsnachteile
für den Landkreis Miltenberg gesehen. Probleme sehe er allerdings in der
Fristenregelung, die erst noch von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg
harmonisiert werden soll. Wenn der Kreistag heute die Ausschreibung erst im
Jahr 2018 beschließe, habe er Bedenken, dass diese Anregung nicht haltbar sei.
Die neuen Verträge müssen entsprechend der EU-Richtlinie ausgeschrieben werden.
Deswegen sei das Wirtschaftsministerium auch nicht der richtige
Ansprechpartner, weil das Streckennetz keine klassische Aufgabe des
Ministeriums sei. Vom Wirtschaftsministerium könne höchstens die Zusage
gefordert werden, dass die Strecke nicht stillgelegt werde. Deshalb sei seiner
Meinung nach keine so große Unterstützung des Antrages erforderlich.
Landrat Schwing erklärte, dass es der WestFrankenBahn
um Investitionssicherheit gehe. Die WestFrankenBahn werde nicht investieren,
wenn nicht bekannt sei, ob sie die Bahn in vier bis fünf Jahren noch betreiben
könne. Je kürzer die Abstände, desto größer sei das Risiko. Viele der heute
angesprochenen Punkte seien bereits im Kreisausschuss ausführlich diskutiert
worden. Es handele sich zwar um eine schwierige Materie, aber dem Kreistag
müsse es darum gehen, dass die WestFrankenBahn, die im Landkreis Miltenberg bisher
große Erfolge erzielt habe, Investitionssicherheit erhalte.
Kreisrat Scholz unterstützte den vorliegenden Antrag
namens ödp/BLU und wies darauf hin, dass er bereits im Jahr 2008 vorgeschlagen
habe, dass man sich mit Vertretern der WestFrankenBahn zusammensetzen und diese
unterstützen müsse. Er hoffe jedoch, dass künftig Anträge von anderen
Gruppierungen des Kreistages, die keine originären Aufgaben des Landkreises
beinhalten, angenommen werden. Herrn Betz fragte er, wie es mit dem zeitlichen
Ausbau aussehe.
Landrat Schwing bemerkte dazu, dass der ÖPNV eine
wichtige Aufgabe des Landkreises Miltenberg sei, die sehr ernst genommen werde.
Im Übrigen hätten die Verwaltung und der Kreistag schon Verhandlungen mit der
WestFrankenBahn geführt, als Kreisrat Scholz noch nicht dem Kreistag angehört
habe. Entscheidend für die Bahnhistorie in unserer Region sei die Errichtung
der Maintalbahn im Jahr 1987 gewesen.
Kreisrat Dr. Fahn hielt es trotz des Einwands von
Kreisrat Wendland für wichtig, dass der Kreistag nach Möglichkeit einen
einstimmigen Beschluss fasse, weil ein solcher Beschluss politische
Signalwirkung nach außen hätte. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die
Diskussion um die Madonnenlandbahn. Auch hier habe sich der Kreistag Miltenberg
für den Erhalt eingesetzt. Dieser Einsatz habe sich positiv ausgewirkt, der
Bestand dieser Bahnlinie sei langfristig gesichert. Für die WestFrankenBahn,
die ein Erfolgsmodell sei, sei es daher ebenfalls wichtig, längerfristig
Investitionssicherheit zu erhalten. Zur entsprechenden Aussage von Kreisrat
Wendland erklärte Kreisrat Dr. Fahn, dass nach seinen Informationen das
Wirtschaftsministerium eine große Rolle spiele und es einen Antrag von Bündnis
90/Die Grünen im Bayerischen Landtag gebe, wonach die Landräte noch stärker in
die neuen Verträge eingebunden werden sollen.
Kreisrat Oettinger beantragte, intensive Werbung für
mehr Fahrgäste für die WestFrankenBahn zu betreiben. Er bat Herrn Betz, den
Verantwortlichen sein Lob bezüglich Ausstattung und Kundenfreundlichkeit der
WestFrankenBahn weiterzugeben.
Kreisrat Scherf bestätigte die Aussage von Kreisrat
Oettinger. Er wies die Bedenken von Kreisrat Wendland zurück und erklärte, dass
mit dem heute zu fassenden Beschluss die Stärkung unserer Region erreicht
werden soll. Er appellierte an die Mitglieder des Kreistages, dem
Empfehlungsbeschluss geschlossen zuzustimmen. Zum Thema Ausschreibung wies er
darauf hin, dass Anbieter, die Dumpingpreise bieten, eine Strecke innerhalb
weniger Jahre zugrunde richten können (Beispiel Kahlgrundbahn). Vom Bayerischen
Wirtschaftsministerium erwarte er Unterstützung der Bemühungen unserer Region.
Landrat Schwing erklärte zum Punkt Ausschreibung, dass
es rechtliche Bedingungen gebe, die zur Ausschreibung verpflichten. Es wäre
wünschenswert, dass das Ministerium und die Verantwortlichen ihren rechtlichen
Spielraum zugunsten der WestFrankenBahn nutzen.
Kreisrat Dr. Kaiser appellierte an Kreisrat Wendland,
dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, nachdem die Mitglieder von Bündnis 90/Die
Grünen im Bayerischen Landtag die Verkehrsdurchführungsverträge abgelehnt
hätten. Falsch sei auch die Aussage von Kreisrat Wendland, dass das
Wirtschaftsministerium nicht für das Eisenbahnnetz zuständig sei. Es gebe einen
Verkehrsplan für Bayern, für den das Wirtschaftsministerium mit zuständig sei.
Zum Verkehrsdurchführungsvertrag gebe es eine Rahmenvereinbarung über ein
10-jähriges Entwicklungskonzept. Danach finanziere der Freistaat Bayern über
das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Maßnahmen mit. Was die Ausschreibung
anbelange, habe Landrat Schwing recht, die Ausschreibung laufe sauber und
korrekt. Es hätten bereits Verkehrsunternehmen aus ganz Europa ihr Interesse
bekundet. Er gehe davon aus, dass die DB Regio AG wieder den Auftrag erhalte.
An Kreisrat Wendland gewandt bemerkte Kreisrat Dr.
Kaiser, er habe gehört, dass im FDP-Wahlprogramm zur bayerischen Landtagswahl von
einer erheblichen Verunsicherung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu lesen
gewesen sei. Die FDP möchte die Bayerische Eisenbahngesellschaft aufwerten.
Dies sei der Hintergrund, warum die WestFrankenBahn mit der Bayerischen
Eisenbahngesellschaft große Schwierigkeiten habe. Wenn Kreisrat Wendland hier
eingreifen würde, würde er der WestFrankenBahn und den Bürgerinnen und Bürgern
im Landkreis Miltenberg einen guten Dienst erweisen.
Kreisrat Wendland sagte dazu, er wolle Kreisrat Dr.
Kaiser gern das FDP-Wahlprogramm zukommen lassen. Bezüglich der
Investitionssicherheit gehe er (Kreisrat Wendland) davon aus, dass, wenn eine
Ausschreibung stattfinde, eine betriebswirtschaftliche Kalkulation erstellt
werde. Eine solche Kalkulation könne jedoch nicht schon zwei Jahre im Voraus
erarbeitet werden, sondern erst zum Ausschreibungsbeginn.
Kreisrat Dr. Andre erinnerte daran, dass den ersten
Antrag die CSU-Fraktion gestellt habe. Er wies darauf hin, dass es seit
längerer Zeit eine Arge ÖPNV, bestehend aus Mitgliedern der
Gebietskörperschaften Aschaffenburg Stadt und Land und Landkreis Miltenberg
gebe, in welche alle Fraktionen Vertreter entsandt hätten. In dieser
Arbeitsgemeinschaft seien die bereits wichtigsten Punkte besprochen worden. Die
CSU-Fraktion habe ihren Antrag unabhängig von einer Abstimmung mit dem
Bayerischen Wirtschaftsministerium gestellt und gehofft, dass diesem
entsprochen werde. Darüber hinaus habe sich Kreisrat Dr. Kaiser mit großem
Interesse und Erfolg engagiert und auch die Mitglieder von Bündnis 90/Die
Grünen hätten bereits Zustimmung signalisiert. Nachdem man der bis jetzt
geführten Diskussion entnehmen könne, dass alle Kreistagsmitglieder für den zu
fassenden Beschluss seien, bitte er (Kreisrat Andre), diesem gemeinsam
zuzustimmen.
Kreisrat Schötterl bemerkte, dass über ein Thema
gesprochen werde, das von jedem Kreistagsmitglied positiv gesehen werde. Die
bisherige Leistung der WestFrankenBahn werde honoriert und es bestehe der
Wunsch, dass diese Bahn erhalten bleibe. Deswegen sei der Vorschlag von
Kreisrat Oettinger vollkommen richtig. Im Übrigen sei es unwichtig, wer wann
welche Anträge gestellt habe.
Herr Betz gab sodann folgende Informationen zur
Klarstellung: Es gebe ein Zielkonzept, das mit der BEG und der NVBW abgestimmt
sei. Von der WestFrankenBahn sei daraufhin eine Projektliste mit den zu
tätigenden Investitionen erstellt worden. Die ersten drei Spiegelstriche der vorgeschlagenen
Resolution seien vollkommen wettbewerbsneutral, weil sie sich auf die
Infrastruktur beziehen. Wenn man zum Jahr 2013 mit dem Zielkonzept beginne
wolle, müssen die erforderlichen Hausaufgaben gemacht sein. Nur der vierte
Spiegelstrich der Resolution habe etwas mit dem Wettbewerb zu tun. Danach soll
der Wettbewerb nicht ausgeschlossen, sondern nur um zwei Jahre hinausgeschoben
werden, um Zeit zu gewinnen. Im Zielkonzept seien auch zweigleisige
Begegnungsabschnitt auf der Maintalbahn vorsehen.
Bei einer Gegenstimme fasste der Kreistag sodann auf
Empfehlung des Kreisausschusses vom 20.05.2009 folgenden
B
e s c h l u s s :
Das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie wird aufgefordert, Investitionssicherheit für den
Eisenbahninfrastrukturbetreiber DB Netz herzustellen durch eine
rechtsverbindliche Erklärung, dass
- das zwischen BEG
und NVBW vereinbarte Zielkonzept für die Strecken der WestFrankenBahn ab
Dezember 2013 eingeführt wird,
- die für das
Zielkonzept notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bis dahin durch das
Infrastrukturunternehmen hergestellt werden sollen
- und deren
Refinanzierung durch eine langfristige Bestellung des angekündigten
Leistungsvolumens gewährleistet wird.
- Die Ausschreibung
des Linienbündels WestFrankenBahn soll erst ab 2018 erfolgen.