Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beratung und Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2009 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.02.2009   BA/002/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärten sich die Bauausschussmitglieder mit der Bitte des Landrats, den TOP „Beratung und Beschlussfassung über den Kreisstraßenhaushalt 2009“ vorzuziehen, einstimmig einverstanden.

 

Es wurde dazu den Mitgliedern des Bauausschusses eine Vorlage (Kreisstraßenbudget 2009) ausgehändigt (welche im Kreistagsinformationssystem abgerufen werden kann).

 

Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), gab sodann folgende Informationen bekannt:

 

Für den Unterhalt an Straßen und Wegen werden 904.000,- € angesetzt. Darin enthalten sind Verwaltungskosten (5 %) mit ca. 26.000,- € und aus der Betriebskostenrechnung, bestehend aus Gemeinkosten, Pachten und Fahrzeugverrechnung, ca. 140.000,- €. Weiterhin sind im allgemeinen Bauunterhalt für Unwetterschäden, Beschilderung, Markierung, Leiteinrichtung und Personalschutzausstattung ca. 148.000,- € vorgesehen. Für Rinnen- und Fahrbahnsanierungen, Fahrbahnunterhaltung mit Ausbesserungsarbeiten, Bauwerkssanierung, Straßenentwässerungseinrichtungen und Ampelsteuerung werden ca. 345.000,- € angesetzt. Für den Winterdienst sind ca. 170.000,- € und für den Kfz- und Geräteunterhalt einschl. Betriebskosten ca. 75.000,- € vorgesehen.

 

Der Landkreis trägt die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie medizinische Untersuchungen und Schulungen. Der Aufwand wurde mit 6.000,- € veranschlagt. Unter vermischten Aufwendungen werden für die Ausschilderung des vorhandenen Radwegnetzes im Landkreis Miltenberg ca. 6.000.- € angesetzt.

 

Für die Kreisstraßenbetreuung durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg sind an den Freistaat Bayern so genannte Erstattungskosten zu zahlen. Bei 218 km Kreisstraßen und 400 €/km sind dies ca. 87.000,- €.

 

Auch 2009 sind wieder Ersatzbeschaffungen bei Fahrzeugen und Anbaugeräten für den Betriebsdienst erforderlich. Für die abgängigen Fahrzeuge ist der Kauf eines Doppelkabiners 7,5 to und eines Transporters vorgesehen. Für die Straßenreinigung ist am Unimog U400 ein Vorbaubesen mit Aufnehmer erforderlich. Zusammen mit den Kleingeräten beträgt der Ansatz 135.000,- €.

 

Weiterhin hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in Vereinbarungen dokumentiert. Die Investitionen werden mit ca. 510.000,- € veranschlagt. Darin ist die dringende Erneuerung des landkreiseigenen Oberflächenkanals in Roßbach mit 160.000,- € und der Ablösebetrag an den Freistaat Bayern bezüglich des Aufstufungsverfahren MIL38/MIL39 (Mainbrücke) in Höhe von ca. 180.000,- € enthalten (die erforderliche Zustimmung über die Ablösung liegt durch den Kreistag vor).

 

Auch für das Haushaltsjahr 2009 sind wieder Deckenerneuerungen an Kreisstraßen in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen. Die Programmweiterführung aus dem Investitionsprogramm 2007 beinhaltet die Kreisstraßen MIL 1 Röllfeld Richtung Röllbach BA1 (Teilbereich ohne WSZ), MIL 3 OD Laudenbach BA2, MIL 26 Hofstetten Richtung Eichelsbach und MIL 30 ab OD Soden Richtung Sulzbach (Teilbereich) und den Restbereich der MIL 28 innerhalb der OD Röllbach in einer Gesamthöhe von ca. 825.000,- €. Die Sanierung dieser Streckenabschnitte ist nach Angaben der Straßenmeistereien dringend erforderlich. Im Zuge von gemeindlichen Maßnahmen (Kanal- und Wasserleitungserneuerung) werden innerhalb der Ortsdurchfahrten gleichzeitig die Fahrbahndecken saniert bzw. teilweise erneuert. Die Gemeinden beteiligen sich gem. den Regel-Vereinbarungen entsprechend ihrem Ausbaubereich. Der Betrag beläuft sich auf ca. 375.000,- €. Die anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von 5 % der Baukosten sind in den Beträgen bereits enthalten.

 

Im Bereich der Neubauinvestitionen ist für 2009 ein Betrag von 1,542 Mio. € vorgesehen. Darin enthalten ist die Restabwicklung des 2. Bauabschnittes der MIL 42 zwischen Buch und Landesgrenze durch die Firma Leonhard Weiss. Der erforderliche Mittelbedarf für die Restfinanzierung beträgt 1.075.000,- €. Für weitere Ausbauprojekte und Kreuzungsumbauten im Zuge von Staatsstraßenprojekten sind durch den Landkreis Ausbauanteile in Höhe von ca. 92.000,- € zu übernehmen. Für die Restabwicklung der OD Altenbuch 2. BA sind Rückstellungen in Höhe von 375.000,- € wegen einem Klageverfahren durch die Baufirma Wolff+Müller erforderlich. Die anfallenden Verwaltungskosten in Höhe von 7 % sind bereits eingerechnet. Für den Ausbau der MIL 42 entstehen lediglich 2 % Bauleitungskosten. Die Planungskosten mit einem Anteil von 5 % (entspricht ca. 215.000,- €) übernimmt der Freistaat Bayern.

 

Der Gesamthaushaltsansatz für die Ausgaben der Produktgruppe Kreisstraßen beträgt 4.390.000,- €. Dies sind ca. 385.000,- € weniger im Ansatz als im Haushaltsjahr 2008.

 

Den Ausgaben stehen Zuwendungseinnahmen in Höhe von ca. 1.240.000,- €  gegenüber.

 

Auf die Bitte von Kreisrat Schüßler, in Bezug auf die geplanten Kanal- und Wasserleitungs-arbeiten darauf zu achten, dass nicht zu viel Verkehrsbehinderung entstehe, antwortete Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), dass in Hofstetten zwar eine Umleitungsstelle bestehe, aber in Rossbach in einem Bereich von 150 Metern eine Vollsperrung erforderlich werde. Es sei vorgesehen, beide komplizierten Maßnahmen im Sommer durchzuführen mit einer veranschlagten Dauer von 6 Monaten.

 

Auf die Anmerkung von Kreisrat Schüßler, dass die Kosten für den Doppelkabiner zu hoch angesetzt seien, antwortete Herr Thiry, Dipl.-Ing. (FH), dass die benötigte Kippvorrichtung ihren Preis hätte.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass diesbezüglich eine Ausschreibung vorgenommen werde und man dann einen Preisvergleich habe.

 

Der Bauausschuss empfahl dem Kreistag sodann einstimmig, dem Kreisstraßenhaushalt 2009 des Landkreises mit nachfolgend aufgeführten Einzelsummen zuzustimmen:

 

         1.003.000,- €   für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschl. Kosten aus der Betriebskostenrechnung, Personalnebenaufwendungen, vermischte Aufwendungen und Erstattungen an das Land,

            135.000,- €   für Fahrzeuge, Anbaugeräte, Werkzeuge und Motorgeräte,

            510.000,- €   für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag),

         1.200.000,- €   für Deckenbauprogramm und zusätzliche Deckenerneuerung bei gemeinschaftlichen Maßnahmen z.B. im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen und

         1.542.000,- €   für Anlagen im Bau (Neu- und Ausbau)

 

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