Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abfallgebührensatzung 2009: - Vorstellung der Gebührenkalkulation - Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.10.2008   KT/045/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallgebührensatzung vom Umweltausschuss mit der Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die inzwischen erfolgte Ausschreibung der Müllabfuhr am 02.10.2007, vom Umweltausschuss am 21.07.2008 und vom Kreistag am 28.07.2008 festgelegt worden seien.

 

Man verweise auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom 21.07.2008.

 

Man freue sich, dass man aufgrund der Arbeit aus den letzten zehn Jahren und günstiger Entwicklungen bei den Entsorgungsverträgen und speziell der günstigen Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt die größte Gebührensenkung in der Geschichte der Abfallwirtschaft des Landkreises vorlegen könne. Und, das wolle man nicht vergessen, nachdem die letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgt sei und man zwischenzeitlich bereits zwei kleinere Gebührensenkungen habe durchführen können. Das alles bei deutlich verbesserten Leistungen, von denen man nur einige beispielhaft aufzählen wolle:

 

-      Inbetriebnahme Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,

-      Einführung des Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,

-      Inbetriebnahme der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998,

-      Errichtung der Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),

-      Oberflächenabdichtung der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),

-      Oberflächenabdichtung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),

-      Ansparung der Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg in Höhe von 12 Millionen € (bis 2007),

-      Ausbau der Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg 2007 und

-      Altschrott auf Abruf, getrennte Altholzsammlung, Elektroschrotterfassung…

 

Landrat Schwing führte aus, dass folgender Änderungsantrag der ödp vom 13.10.2008 vorliege:

 

Der Kreistag möge beschließen, die durch den geplanten Wegfall der 90-Liter-Tonne den 5- und 6-Personenhaushalten entstehenden Nachteile zu kompensieren. Vorschlag: Die 5- und 6-Personenhaushalte erhalten die bestellten 120-Liter-Tonnen (ggf. mit Einsatz). Es wird ihnen aber nur das Volumen einer 90-Liter-Tonne in Rechnung gestellt.

 

Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass der Antrag der ödp die Einführung einer „Sondergebühr für Grundstücke – nicht Haushalte – mit 5 und 6 Personen beinhalte. Entsprechend der im Umweltausschuss vorgestellten Gebührenkalkulation bedeute dies allerdings, dass diese Vergünstigung von den Nutzern der anderen Restmüllgefäßgrößen übernommen werden müsse. Dies sei darin begründet, dass sich aus diesem Antrag die Kosten nicht ändern, sondern nur die Einnahmen reduziert werden. Darüber hinaus sei man anders wie die ödp der Meinung, dass man mit dieser Regelung Klagen Betroffener heraufbeschwöre. Eine Klageberechtigung für die von der Umorganisation Betroffenen sei nicht ersichtlich, da die Organisation der Müllabfuhr vom Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu treffen sei. Anders sehe es natürlich aus, wenn man Bürgern, die mit der 120-l-Restmülltonne ausgestattet seien, für die gleichen Leistungen eine geringere Sondergebühr zugestehe. Dies benachteilige eindeutig andere Bürger.

 

Kreisrat Stappel sagte, dass die Gebührensatzung für ihn einige Ecken und Kanten habe; so sei beispielsweise der Preis für die Ablagerung von Erdaushub viel zu hoch und somit die Belastung für einen einfachen Bürger kaum finanzierbar, wenn dieser ein Haus bauen wolle. Er fordere, auch im Interesse seiner Fraktion und des Bauhandwerks, eine kostenlose Abnahme von unbelastetem Material. Mit Ausnahme dieses Punktes stimme man der Abfallgebührensatzung zu. Weiterhin störe nicht nur ihn, sondern auch viele BürgerInnen, die neue Auflage bezüglich der Windelsäcke. Familien mit einer 120-l-Tonne statt einer 240-l-Tonne müssten bei Bedarf ihren Müll über Windelsäcke entsorgen; doch nicht jeder habe einen geeigneten Ort, um diese zu lagern. Außerdem bitte er um Preisnachlass bei den Windelsäcken oder der 240-l-Tonne für Pflegebedürftige.

 

Landrat Schwing teilte mit, dass man für das Problem Windelsack bereits eine Lösung angedacht habe, worüber in der nächsten Umweltausschusssitzung berichtet werde.

 

Regierungsamtmann Röcklein führte zum Thema Erdaushub/Mutterboden aus, dass dieser zu hochwertig für eine Verbringung auf die Deponie Guggenberg sei, zu der nur Material verbracht werde, das nirgends verwertet werden könne. Die Feinkalkulation könne erst dann gemacht werden, wenn die Baukosten für die Deponie vorliegen. Man befinde sich derzeit in der Ausschreibungsphase.

 

Kreisrat Scholz schloss sich den Ausführungen des Kreisrats Stappel an und forderte eine neue Kalkulation. Man habe mit dem gestellten Antrag beabsichtigt, dass die großen Haushalte ebenfalls an der Gebührensenkung partizipieren können.

 

Kreisrätin Münzel fügte an, dass man die Abschaffung der 90-l-Tonne für einen Konstruktionsfehler halte, was die Bevölkerung nicht nur in Leserbriefen zum Ausdruck gebracht habe. Weiterhin solle man sich fragen, ob die Mühlgebühren gerecht seien. Je kleiner die Mülltonne, desto teurer sei der Liter – so die Tendenz.  Im Umweltausschuss habe sie darum gebeten, Fixkosten und variable Kosten aufzuzeigen. Gerechtigkeit bedeute ihres Erachtens, dass im Hinblick auf die variablen Kosten  jeder Liter gleich viel koste. Auch nach Vorliegen des Ergänzungsschreibens des  Büros Schmidt/Bechtle GmbH vom 14.10.2008 wisse sie nicht, was 1 Liter Restmüll in den jeweiligen Tonnengrößen koste. 

 

Kreisrat Dr. Linduschka brachte vor, dass im Antrag der ödp zwei wichtige Aspekte enthalten seien: Zum einen gehe es um Müllreduzierung und nicht um den Zwang zu mehr Müllproduktion. Zum anderen sollten größere Haushalte, welche deutlich stärker belastet seien, entlastet werden.

 

Landrat Schwing betonte abschließend, dass man bestimmte Gruppen nicht bevorzugen dürfe, was z. B. auch bei den Wasser- und Abwassertarifen nicht möglich sei.

 

Der Kreistag lehnte sodann mit Stimmenmehrheit den Antrag der ödp vom 13.10.2008 ab.

 

Weiterhin beschloss der Kreistag auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz mit Stimmenmehrheit, den vorliegenden Entwurf der neuen Abfallwirtschaftgebührensatzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

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