Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abfallgebührensatzung 2009: - Vorstellung der Gebührenkalkulation - Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.10.2008 KT/045/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass
grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallgebührensatzung vom
Umweltausschuss mit der Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die
inzwischen erfolgte Ausschreibung der Müllabfuhr am 02.10.2007, vom
Umweltausschuss am 21.07.2008 und vom Kreistag am 28.07.2008 festgelegt worden
seien.
Man verweise auf den Vortrag und die Sitzungsvorlage
zur Gebührenkalkulation von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle vom
21.07.2008.
Man freue sich, dass man aufgrund der Arbeit aus den
letzten zehn Jahren und günstiger Entwicklungen bei den Entsorgungsverträgen
und speziell der günstigen Entwicklung beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt
die größte Gebührensenkung in der Geschichte der Abfallwirtschaft des
Landkreises vorlegen könne. Und, das wolle man nicht vergessen, nachdem die
letzte Gebührenerhöhung im April 1994 erfolgt sei und man zwischenzeitlich
bereits zwei kleinere Gebührensenkungen habe durchführen können. Das alles bei
deutlich verbesserten Leistungen, von denen man nur einige beispielhaft
aufzählen wolle:
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Inbetriebnahme
Kompostwerk Guggenberg und flächendeckende Einführung der Biotonne 1997,
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Einführung des
Grüngutkonzeptes mit den Grüngutsammelplätzen 1997,
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Inbetriebnahme
der Müllumladestation und des Wertstoffhofes Erlenbach 1998,
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Errichtung der
Deponiesickerwasserreinigungsanlage Guggenberg (Inbetriebnahme 2002),
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Oberflächenabdichtung
der Kreismülldeponie Großheubach (Abschluss 2004),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Klärschlammdeponie Schippach (Abschluss 2007),
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Oberflächenabdichtung
der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth (Abschluss 2007),
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Ansparung der
Nachsorgekosten für die Bauabschnitte I und II der Kreismülldeponie Guggenberg
in Höhe von 12 Millionen € (bis 2007),
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Ausbau der
Wertstoffhöfe Erlenbach und Guggenberg 2007 und
-
Altschrott auf
Abruf, getrennte Altholzsammlung, Elektroschrotterfassung…
Landrat Schwing führte aus, dass folgender
Änderungsantrag der ödp vom 13.10.2008 vorliege:
Der Kreistag möge beschließen, die durch den geplanten
Wegfall der 90-Liter-Tonne den 5- und 6-Personenhaushalten entstehenden
Nachteile zu kompensieren. Vorschlag: Die 5- und 6-Personenhaushalte erhalten
die bestellten 120-Liter-Tonnen (ggf. mit Einsatz). Es wird ihnen aber nur das
Volumen einer 90-Liter-Tonne in Rechnung gestellt.
Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass der
Antrag der ödp die Einführung einer „Sondergebühr für Grundstücke – nicht
Haushalte – mit 5 und 6 Personen beinhalte. Entsprechend der im Umweltausschuss
vorgestellten Gebührenkalkulation bedeute dies allerdings, dass diese
Vergünstigung von den Nutzern der anderen Restmüllgefäßgrößen übernommen werden
müsse. Dies sei darin begründet, dass sich aus diesem Antrag die Kosten nicht
ändern, sondern nur die Einnahmen reduziert werden. Darüber hinaus sei man
anders wie die ödp der Meinung, dass man mit dieser Regelung Klagen Betroffener
heraufbeschwöre. Eine Klageberechtigung für die von der Umorganisation
Betroffenen sei nicht ersichtlich, da die Organisation der Müllabfuhr vom
Landkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu treffen sei. Anders
sehe es natürlich aus, wenn man Bürgern, die mit der 120-l-Restmülltonne
ausgestattet seien, für die gleichen Leistungen eine geringere Sondergebühr
zugestehe. Dies benachteilige eindeutig andere Bürger.
Kreisrat Stappel sagte, dass die Gebührensatzung für
ihn einige Ecken und Kanten habe; so sei beispielsweise der Preis für die
Ablagerung von Erdaushub viel zu hoch und somit die Belastung für einen
einfachen Bürger kaum finanzierbar, wenn dieser ein Haus bauen wolle. Er
fordere, auch im Interesse seiner Fraktion und des Bauhandwerks, eine
kostenlose Abnahme von unbelastetem Material. Mit Ausnahme dieses Punktes
stimme man der Abfallgebührensatzung zu. Weiterhin störe nicht nur ihn, sondern
auch viele BürgerInnen, die neue Auflage bezüglich der Windelsäcke. Familien
mit einer 120-l-Tonne statt einer 240-l-Tonne müssten bei Bedarf ihren Müll
über Windelsäcke entsorgen; doch nicht jeder habe einen geeigneten Ort, um
diese zu lagern. Außerdem bitte er um Preisnachlass bei den Windelsäcken oder der
240-l-Tonne für Pflegebedürftige.
Landrat Schwing teilte mit, dass man für das Problem
Windelsack bereits eine Lösung angedacht habe, worüber in der nächsten
Umweltausschusssitzung berichtet werde.
Regierungsamtmann Röcklein führte zum Thema Erdaushub/Mutterboden
aus, dass dieser zu hochwertig für eine Verbringung auf die Deponie Guggenberg
sei, zu der nur Material verbracht werde, das nirgends verwertet werden könne.
Die Feinkalkulation könne erst dann gemacht werden, wenn die Baukosten für die
Deponie vorliegen. Man befinde sich derzeit in der Ausschreibungsphase.
Kreisrat Scholz schloss sich den Ausführungen des Kreisrats
Stappel an und forderte eine neue Kalkulation. Man habe mit dem gestellten
Antrag beabsichtigt, dass die großen Haushalte ebenfalls an der Gebührensenkung
partizipieren können.
Kreisrätin Münzel fügte an, dass man die Abschaffung
der 90-l-Tonne für einen Konstruktionsfehler halte, was die Bevölkerung nicht
nur in Leserbriefen zum Ausdruck gebracht habe. Weiterhin solle man sich fragen,
ob die Mühlgebühren gerecht seien. Je kleiner die Mülltonne, desto teurer sei
der Liter – so die Tendenz. Im
Umweltausschuss habe sie darum gebeten, Fixkosten und variable Kosten
aufzuzeigen. Gerechtigkeit bedeute ihres Erachtens, dass im Hinblick auf die
variablen Kosten jeder Liter gleich viel
koste. Auch nach Vorliegen des Ergänzungsschreibens des Büros Schmidt/Bechtle GmbH vom 14.10.2008
wisse sie nicht, was 1 Liter Restmüll in den jeweiligen Tonnengrößen
koste.
Kreisrat Dr. Linduschka brachte vor, dass im Antrag
der ödp zwei wichtige Aspekte enthalten seien: Zum einen gehe es um
Müllreduzierung und nicht um den Zwang zu mehr Müllproduktion. Zum anderen
sollten größere Haushalte, welche deutlich stärker belastet seien, entlastet
werden.
Landrat Schwing betonte abschließend, dass man
bestimmte Gruppen nicht bevorzugen dürfe, was z. B. auch bei den Wasser- und
Abwassertarifen nicht möglich sei.
Der
Kreistag lehnte sodann mit Stimmenmehrheit den Antrag der ödp vom 13.10.2008
ab.
Weiterhin beschloss der Kreistag auf Empfehlung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz mit Stimmenmehrheit, den vorliegenden
Entwurf der neuen Abfallwirtschaftgebührensatzung zu beschließen.