Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Abfallwirtschaftssatzung 2009: Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.10.2008 KT/045/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing sagte eingangs, dass man jetzt entscheiden werde, ob der vorliegende
Antrag der SPD-Fraktion zulässig sei.
Regierungsrat
Hoffmann führte aus, dass es sich lt. Geschäftsordnung nicht um einen
dringlichen Antrag handele und man sich über etwaige Modifikationen dann
unterhalten könne, wenn das System angelaufen sei. Die Tonnen seien bestellt
und teilweise bereits verteilt. Eine europaweite Neuausschreibung wäre zu
tätigen. Es sei unklar, ob das genannte
Main-Tauber-Kreis-System nach Bayerischem Gebührenrecht überhaupt zulässig
wäre. Deshalb mache er den Vorschlag, den Antrag als Prüfauftrag in den
Umweltausschuss zu geben.
Kreisrätin
Almritter sagte, dass der Antrag unter dem Aspekt der Müllvermeidung eine Art
Kompromiss darstelle, um in Zukunft eine Möglichkeit für die 5- und
6-Personenhaushalte in gerechterer Weise zu schaffen. Die SPD-Fraktion sei mit
einer Weitergabe an den Umweltausschuss einverstanden.
Landrat Schwing führte sodann zum Thema
„Abfallwirtschaftssatzung 2009“ aus, dass man sich seit dem Jahr 2007 mit
diesem Thema beschäftigt habe. Aufgrund von Presseveröffentlichungen und
Leserbriefen wolle man einiges richtig stellen, v.a. dass man im Landkreis
Miltenberg, nicht wie behauptet, die teuerste Abfallwirtschaftssatzung der
Bundesrepublik Deutschland habe. Man
dürfe sich nicht wundern, nicht ernst genommen zu werden, wenn
Kreistagsfraktionen bis in die letzten Tage hinein genau das noch behaupten und
sich von eigenen Beschlüssen der Vergangenheit distanzieren. Die Bevölkerung
nehme dies als bare Münze, was die Arbeit nur erschwere. Man habe die Abfuhr
mit dem Zweck neu ausgeschrieben, bessere Preise zu erhalten. Das eigene
All-inclusive-System brauche den Vergleich mit keinem anderen Landkreis zu
scheuen. Es sei mehrheitlich beschlossen worden, die Anzahl der Mülltonnen zu
reduzieren und die Tonnengröße herauszunehmen, welche die wenigste Verteilung gehabt
habe. Beim integrierten Chip handele es sich lediglich um einen Ident-Chip, der
keine Daten speichere wie dies beim Verwiegesystem in Aschaffenburg der Fall
sei. Es ginge darum, Missbrauch zu verhindern und mit dem
Entsorgungsunternehmen genau abrechnen zu können. Für Kinder bis zu 2 Jahren
und Pflegefälle habe man kostenlose Windelsäcke eingeführt. Man habe die
höchste Gebührensenkung in der Geschichte des Landkreises von 1 Mio. € erzielen
können. Gebühren müssen kostendeckend sein. Die Rechtsprechung fordere für
Gebührengerechtigkeit nicht Einzelfallgerechtigkeit, sondern praktikable
Ausgewogenheit innerhalb der Solidargemeinschaft der Gebührenzahler. Eine
absolute Gerechtigkeit für jedes der 40.000 Grundstücke gebe es nicht. Es
entstehe der Eindruck, dass man über eine massive Gebührenerhöhung, statt über eine
-senkung diskutiere.
Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass grundlegende
Entscheidungen für die neue Abfallwirtschaftssatzung vom Umweltausschuss mit
der Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die inzwischen erfolgte
Ausschreibung der Müllabfuhr am 02.10.2007 vom Umweltausschuss am 21.07.2008
und vom Kreistag am 28.07.2008 festgelegt worden seien. Diese Entscheidungen
sowie die neuen Gegebenheiten aus dem Müllabfuhrvertrag mit der Fa. REMONDIS seien
in die Satzung eingearbeitet worden. Ebenfalls eingearbeitet worden seien,
soweit noch nicht geschehen, die neuen rechtlichen Entwicklungen. Dabei habe man
die Satzung von bisher 31 auf 27 Paragraphen gestrafft.
Kreisrat Dotzel betonte, dass sich das
Abfallentsorgungssystem des Landkreises Miltenberg insgesamt bewährt habe, was
sich auch beweisen ließe. Oberstes Gebot sei stets die Bürgerfreundlichkeit
gewesen, auch gebe es keine versteckten Kosten, so wie es in anderen Landkreisen
zum Teil der Fall sei. Das Konzept sei ein langfristig angelegtes. Die
Berichterstattung habe beim Bürger zur Verunsicherung geführt, Vertrauen sei
zerstört worden. Die Gebührensenkung ermögliche eine Entlastung der Bürger um 1
Mio. €.
Kreisrat Frey sagte, für ihn sei die Verteilung der
Kosten aufgrund der Abschaffung der 90-l-Tonne nicht akzeptabel. Durch
entsprechende Einsätze in die 120-l-Tonne könnte man für die entsprechenden
Haushalte die Preisstaffelung einschließlich der 90-l-Tonne beibehalten. Der
Kreisausschuss habe zwar eine Erhöhung des Müllmindestvolumens pro Kopf
abgelehnt, es entstehe aber der Eindruck, dass durch die Abschaffung der
90-l-Tonne wieder ein Müllmindestvolumen eingeführt werde. Die neue Satzung sei
für ihn nicht zeitgemäß, da sie dem Bürger keinen Anreiz zur Müllvermeidung
gebe. Bei einer Müllverwiegung sei eine adäquate Erfassung der Kosten
entsprechend des Müllgewichtes pro Haushalt machbar. Die Gebührensenkung stelle
kein Geschenk an den Bürger, sondern einen Anspruch des Bürgers dar. Sie ergebe
sich aus der Tatsache, dass im Müllbereich keine Überschüsse erwirtschaftet
werden dürfen, was im letzten Kalkulationszeitraum wohl der Fall gewesen
sei.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass die Verwaltung umsetze,
was politische Gremien beschließen. Wenn der Umweltausschuss und die Fraktionen
über Jahre hinweg eine Müllverwiegung ablehnen, so habe man diesen Beschluss zu
vollziehen. Der Landkreis selbst profitiere nicht von Überschüssen, welche in
die Rückstellungen für Guggenberg eingeflossen seien. Habe man in den letzten
Jahren noch großes Einvernehmen erzielt, so sei dieses in den letzten Wochen
verloren gegangen.
Kreisrätin Münzel nahm Bezug auf ihre Argumente in der
vorangegangenen Umweltausschusssitzung, weswegen sie keinen Folgebeschluss
mittragen könne. Jeder kenne den Werbespruch „Geiz ist geil“. Geiz sei eben
nicht geil - beim Thema Wertstoffhof und beim Thema Bahntransport sei dies im
Sinne der Ökologie des Umweltschutzes von großer Bedeutung. Man solle nicht
schauen, dass man möglichst günstig sei, sondern darauf achten, was man mit dem
Geld mache.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits eine
hohe Verwertungsquote von 76 % vorweisen könne.
Kreisrätin Almritter brachte vor, dass die
SPD-Fraktion hauptsächlich wegen der Abschaffung der 90-l-Tonne gegen den
Beschlussvorschlag stimmen werde.
Auch Kreisrat Dr. Schüren sprach sich gegen eine
Erhöhung der 90-l-Tonne auf eine 120-l-Tonne aus, da ein falsches Signal
gesetzt werde. Ein Zeitungsartikel vom 08.10. habe die Überschrift „CSU will
sinkende Kosten weitergeben“ getragen; jeder wisse, dass dann, wenn 1 Mio. € an
die Bürger zurückgegeben werde, dies eine Frage des Marktes, der neuen Verträge
und verschiedener Umstände, aber nicht der Verdienst einer Partei sei.
Kreisrat Maurer wiederholte den von Kreisrat Dr. Fahn im
Umweltausschuss gemachten Vorschlag des Benchmarkings. Dass das Müllverwiegen nicht das „Gelbe vom Ei“ sei,
könne man daran erkennen, dass er in Sulzbach die Abfallsäcke des Landkreises
Aschaffenburg einsammeln lasse, was auf Kosten der Allgemeinheit gehe. Die
Fraktion der Freien Wähler werde beiden Satzungen zustimmen.
Kreisrat Oettinger meinte, dass beide Satzungen weder
Bestseller noch soziale Spielwiese seien und es um das Kostendeckungsprinzip
gehe. Alle vorgebrachten Vorschläge würden zu einer Gebührenerhöhung führen. Er
spreche sich gegen eine Verwiegung des Mülls aus. Die Einführung einer
weiteren, 90-l-Tonne würde die Kosten erhöhen. Er wolle Regierungsamtmann
Röcklein und dessen Team für die geleistete Arbeit danken.
Kreisrat Dr. Steidl merkte an, dass man, wenn man der
Logik des Antrages der ödp folgen wolle, für 1- und 2-Personenhaushalte Kosten
entsprechend reduzieren müsse, was bedeuten würde, dass man die Kosten zu
Lasten der Familien neu strukturieren müsste.
Auf die Frage von Kreisrat Scholz wie es mit
Nebenwohnsitzen aussehe, antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass diese
einbezogen werden. Ausnahmen werden gemacht, wenn sich eine Person nachweislich
für längere Zeit im Ausland befinde.
Kreisrat Scherf merkte an, dass im Landkreis
Miltenberg in den nächsten 10 Jahren der Bahntransport kommen werde, was
vernünftig und auf Dauer kostengünstiger
sei. Er nehme positiv zur Kenntnis, dass der Problembereich „Pflegebedürftige
Menschen – Windelsack - Inkontinenztonne“ erkannt worden sei, was dem Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen und dem Wunsch des Stadtrates Wörth entspreche.
Kreisrat Wendland bemängelte die Abschaffung der
90-l-Tonne und die Einführung der Gewerbepflichttonne, was eine weitere
Belastung des Mittelstandes darstelle. Aus diesen Gründen werde die
FDP-Fraktion beide Satzungen ablehnen.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass man im Interesse
der Gebührenzahler handele, die in deutlicher Anzahl die Mehrheit ausmachen.
Kreisrat Andre bemerkte zur Aussage von Kreisrat Dr.
Schüren, dass man keine Kostenersparnis bringen könne, wenn man keine Linie bewahre
so wie es die CSU tue. In den entscheidenden Momenten seien die
Mehrheitsverhältnisse sehr dünn.
Regierungsamtmann Röcklein sagte zur Einführung der
Gewerbepflichttonne, dass man den § 7 der Gewerbeabfallverordnung der BRD
umsetze. Die Umsetzung sei bis zum letzten Jahr, bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes, hinausgeschoben worden.
Die Mitglieder des Kreistages fassten sodann mit
Stimmenmehrheit folgenden Beschluss:
Auf
Vorschlag des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag
den vorliegenden Entwurf der neuen Abfallwirtschaftssatzung.