Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abfallwirtschaftssatzung 2009: Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.10.2008   KT/045/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing sagte eingangs, dass man jetzt entscheiden werde, ob der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion zulässig sei.

 

Regierungsrat Hoffmann führte aus, dass es sich lt. Geschäftsordnung nicht um einen dringlichen Antrag handele und man sich über etwaige Modifikationen dann unterhalten könne, wenn das System angelaufen sei. Die Tonnen seien bestellt und teilweise bereits verteilt. Eine europaweite Neuausschreibung wäre zu tätigen.  Es sei unklar, ob das genannte Main-Tauber-Kreis-System nach Bayerischem Gebührenrecht überhaupt zulässig wäre. Deshalb mache er den Vorschlag, den Antrag als Prüfauftrag in den Umweltausschuss zu geben.

 

Kreisrätin Almritter sagte, dass der Antrag unter dem Aspekt der Müllvermeidung eine Art Kompromiss darstelle, um in Zukunft eine Möglichkeit für die 5- und 6-Personenhaushalte in gerechterer Weise zu schaffen. Die SPD-Fraktion sei mit einer Weitergabe an den Umweltausschuss einverstanden.

 

Landrat Schwing führte sodann zum Thema „Abfallwirtschaftssatzung 2009“ aus, dass man sich seit dem Jahr 2007 mit diesem Thema beschäftigt habe. Aufgrund von Presseveröffentlichungen und Leserbriefen wolle man einiges richtig stellen, v.a. dass man im Landkreis Miltenberg, nicht wie behauptet, die teuerste Abfallwirtschaftssatzung der Bundesrepublik Deutschland habe.  Man dürfe sich nicht wundern, nicht ernst genommen zu werden, wenn Kreistagsfraktionen bis in die letzten Tage hinein genau das noch behaupten und sich von eigenen Beschlüssen der Vergangenheit distanzieren. Die Bevölkerung nehme dies als bare Münze, was die Arbeit nur erschwere. Man habe die Abfuhr mit dem Zweck neu ausgeschrieben, bessere Preise zu erhalten. Das eigene All-inclusive-System brauche den Vergleich mit keinem anderen Landkreis zu scheuen. Es sei mehrheitlich beschlossen worden, die Anzahl der Mülltonnen zu reduzieren und die Tonnengröße herauszunehmen, welche die wenigste Verteilung gehabt habe. Beim integrierten Chip handele es sich lediglich um einen Ident-Chip, der keine Daten speichere wie dies beim Verwiegesystem in Aschaffenburg der Fall sei. Es ginge darum, Missbrauch zu verhindern und mit dem Entsorgungsunternehmen genau abrechnen zu können. Für Kinder bis zu 2 Jahren und Pflegefälle habe man kostenlose Windelsäcke eingeführt. Man habe die höchste Gebührensenkung in der Geschichte des Landkreises von 1 Mio. € erzielen können. Gebühren müssen kostendeckend sein. Die Rechtsprechung fordere für Gebührengerechtigkeit nicht Einzelfallgerechtigkeit, sondern praktikable Ausgewogenheit innerhalb der Solidargemeinschaft der Gebührenzahler. Eine absolute Gerechtigkeit für jedes der 40.000 Grundstücke gebe es nicht. Es entstehe der Eindruck, dass man über eine massive Gebührenerhöhung, statt über eine -senkung diskutiere.

 

Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallwirtschaftssatzung vom Umweltausschuss mit der Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die inzwischen erfolgte Ausschreibung der Müllabfuhr am 02.10.2007 vom Umweltausschuss am 21.07.2008 und vom Kreistag am 28.07.2008 festgelegt worden seien. Diese Entscheidungen sowie die neuen Gegebenheiten aus dem Müllabfuhrvertrag mit der Fa. REMONDIS seien in die Satzung eingearbeitet worden. Ebenfalls eingearbeitet worden seien, soweit noch nicht geschehen, die neuen rechtlichen Entwicklungen. Dabei habe man die Satzung von bisher 31 auf 27 Paragraphen gestrafft.

 

Kreisrat Dotzel betonte, dass sich das Abfallentsorgungssystem des Landkreises Miltenberg insgesamt bewährt habe, was sich auch beweisen ließe. Oberstes Gebot sei stets die Bürgerfreundlichkeit gewesen, auch gebe es keine versteckten Kosten, so wie es in anderen Landkreisen zum Teil der Fall sei. Das Konzept sei ein langfristig angelegtes. Die Berichterstattung habe beim Bürger zur Verunsicherung geführt, Vertrauen sei zerstört worden. Die Gebührensenkung ermögliche eine Entlastung der Bürger um 1 Mio. €.

 

Kreisrat Frey sagte, für ihn sei die Verteilung der Kosten aufgrund der Abschaffung der 90-l-Tonne nicht akzeptabel. Durch entsprechende Einsätze in die 120-l-Tonne könnte man für die entsprechenden Haushalte die Preisstaffelung einschließlich der 90-l-Tonne beibehalten. Der Kreisausschuss habe zwar eine Erhöhung des Müllmindestvolumens pro Kopf abgelehnt, es entstehe aber der Eindruck, dass durch die Abschaffung der 90-l-Tonne wieder ein Müllmindestvolumen eingeführt werde. Die neue Satzung sei für ihn nicht zeitgemäß, da sie dem Bürger keinen Anreiz zur Müllvermeidung gebe. Bei einer Müllverwiegung sei eine adäquate Erfassung der Kosten entsprechend des Müllgewichtes pro Haushalt machbar. Die Gebührensenkung stelle kein Geschenk an den Bürger, sondern einen Anspruch des Bürgers dar. Sie ergebe sich aus der Tatsache, dass im Müllbereich keine Überschüsse erwirtschaftet werden dürfen, was im letzten Kalkulationszeitraum wohl der Fall gewesen sei. 

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass die Verwaltung umsetze, was politische Gremien beschließen. Wenn der Umweltausschuss und die Fraktionen über Jahre hinweg eine Müllverwiegung ablehnen, so habe man diesen Beschluss zu vollziehen. Der Landkreis selbst profitiere nicht von Überschüssen, welche in die Rückstellungen für Guggenberg eingeflossen seien. Habe man in den letzten Jahren noch großes Einvernehmen erzielt, so sei dieses in den letzten Wochen verloren gegangen.

 

Kreisrätin Münzel nahm Bezug auf ihre Argumente in der vorangegangenen Umweltausschusssitzung, weswegen sie keinen Folgebeschluss mittragen könne. Jeder kenne den Werbespruch „Geiz ist geil“. Geiz sei eben nicht geil - beim Thema Wertstoffhof und beim Thema Bahntransport sei dies im Sinne der Ökologie des Umweltschutzes von großer Bedeutung. Man solle nicht schauen, dass man möglichst günstig sei, sondern darauf achten, was man mit dem Geld mache. 

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits eine hohe Verwertungsquote von 76 % vorweisen könne.

 

Kreisrätin Almritter brachte vor, dass die SPD-Fraktion hauptsächlich wegen der Abschaffung der 90-l-Tonne gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.

 

Auch Kreisrat Dr. Schüren sprach sich gegen eine Erhöhung der 90-l-Tonne auf eine 120-l-Tonne aus, da ein falsches Signal gesetzt werde. Ein Zeitungsartikel vom 08.10. habe die Überschrift „CSU will sinkende Kosten weitergeben“ getragen; jeder wisse, dass dann, wenn 1 Mio. € an die Bürger zurückgegeben werde, dies eine Frage des Marktes, der neuen Verträge und verschiedener Umstände, aber nicht der Verdienst einer Partei sei.

 

Kreisrat Maurer wiederholte den von Kreisrat Dr. Fahn im Umweltausschuss gemachten Vorschlag des Benchmarkings. Dass das  Müllverwiegen nicht das „Gelbe vom Ei“ sei, könne man daran erkennen, dass er in Sulzbach die Abfallsäcke des Landkreises Aschaffenburg einsammeln lasse, was auf Kosten der Allgemeinheit gehe. Die Fraktion der Freien Wähler werde beiden Satzungen zustimmen.

 

Kreisrat Oettinger meinte, dass beide Satzungen weder Bestseller noch soziale Spielwiese seien und es um das Kostendeckungsprinzip gehe. Alle vorgebrachten Vorschläge würden zu einer Gebührenerhöhung führen. Er spreche sich gegen eine Verwiegung des Mülls aus. Die Einführung einer weiteren, 90-l-Tonne würde die Kosten erhöhen. Er wolle Regierungsamtmann Röcklein und dessen Team für die geleistete Arbeit danken.

 

Kreisrat Dr. Steidl merkte an, dass man, wenn man der Logik des Antrages der ödp folgen wolle, für 1- und 2-Personenhaushalte Kosten entsprechend reduzieren müsse, was bedeuten würde, dass man die Kosten zu Lasten der Familien neu strukturieren müsste.

 

Auf die Frage von Kreisrat Scholz wie es mit Nebenwohnsitzen aussehe, antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass diese einbezogen werden. Ausnahmen werden gemacht, wenn sich eine Person nachweislich für längere Zeit im Ausland befinde.

 

Kreisrat Scherf merkte an, dass im Landkreis Miltenberg in den nächsten 10 Jahren der Bahntransport kommen werde, was vernünftig  und auf Dauer kostengünstiger sei. Er nehme positiv zur Kenntnis, dass der Problembereich „Pflegebedürftige Menschen – Windelsack - Inkontinenztonne“ erkannt worden sei, was dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und dem Wunsch des Stadtrates Wörth entspreche.

 

Kreisrat Wendland bemängelte die Abschaffung der 90-l-Tonne und die Einführung der Gewerbepflichttonne, was eine weitere Belastung des Mittelstandes darstelle. Aus diesen Gründen werde die FDP-Fraktion beide Satzungen ablehnen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass man im Interesse der Gebührenzahler handele, die in deutlicher Anzahl die Mehrheit ausmachen.

 

Kreisrat Andre bemerkte zur Aussage von Kreisrat Dr. Schüren, dass man keine Kostenersparnis bringen könne, wenn man keine Linie bewahre so wie es die CSU tue. In den entscheidenden Momenten seien die Mehrheitsverhältnisse sehr dünn.

 

Regierungsamtmann Röcklein sagte zur Einführung der Gewerbepflichttonne, dass man den § 7 der Gewerbeabfallverordnung der BRD umsetze. Die Umsetzung sei bis zum letzten Jahr, bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, hinausgeschoben worden.

 

Die Mitglieder des Kreistages fassten sodann mit Stimmenmehrheit folgenden Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag den vorliegenden Entwurf der neuen Abfallwirtschaftssatzung.

 

 

 

 

 

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