Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 02.05.2008: Einwand des Kreisrates Scholz

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.07.2008   KT/044/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Verwaltungsdirektor Fieger führte zu Punkt 2 Folgendes aus:

 

Kreisrat Scholz hat mit Schreiben vom 21.05.2008 Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche zum Protokoll der Kreistagssitzung vom 02.05.2008 bekannt gegeben und Folgendes zu den Tagesordnungspunkten 9, Seite 21 und 10, Seite 23 und 24 mitgeteilt:

 

Zu TOP 9, Seite 21:

 

„Zur Aussage von Kreisrat Scholz, dass er eine umfassende Darstellung der Kandidaten vermisse, erklärte Verwaltungsdirektor Fieger, dass die Regierung von Unterfranken prüfe, ob die Verwaltungsräte für dieses Amt Fähigkeit und Sachverstand besitzen.“

 

Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt zu ändern:

 

„Kreisrat Scholz erläuterte ausführlich die im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16.01.2008 geforderten Grundlagen des Bestellungsverfahrens für Sparkassen-Verwaltungsräte durch den Kreistag.

 

Kreisrat Scholz zitierte hieraus für die vom Träger, also dem Kreistag, zu bestellenden weiteren Mitglieder: ’Das zuständige Kollegialorgan des Trägers hat bei der Bestellung das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 9 und Art. 10 SpkG zu prüfen. Hierzu ist dem Organ in jedem Einzelfall die besondere Wirtschafts- und Sachkunde der zu bestellenden Mitglieder umfassend und konkret darzustellen.’

 

Kreisrat Scholz sagte, er vermisse eine solche umfassende Darstellung, wie sie vom Innenministerium gefordert sei, bei allen Kandidaten, außer den Herren Demel und Scholz selbst. Der Kreistag als zuständiges Kollegialorgan könne daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die Besetzung des Verwaltungsrats abstimmen. Verwaltungsdirektor Fieger erklärte, dass die Regierung von Unterfranken prüfe, ob die Verwaltungsräte für dieses Amt Fähigkeit und Sachverstand besitzen.

 

Kreisrat Scholz wandte erneut ein, dass dies gemäß Bayerischem Innenministerium auch Sache des Kreistags als wählendes Organ sei, worauf aus den Reihen der CSU gefordert wurde, Kreisrat Scholz das Mikrofon abzustellen.“

 

Zu TOP 10, Seite 23:

 

„Auf Vorschlag von Landrat Schwing stimmte der Kreistag zuerst über die vorliegende Vorschlagsliste der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ab“

 

Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt zu ändern:

 

„Auf Vorschlag von Landrat Schwing stimmte der Kreistag zuerst über die nicht mehr gültige Vorschlagsliste der Sparkasse Miltenberg-Obernburg ohne die Herren Bernhard Kern/Ferdinand Kern ab.“

 

Zu TOP 10, Seite 24:

 

„Nachdem die Vorschlagsliste mit Stimmenmehrheit angenommen war, erübrigte sich eine Abstimmung über die Vorschläge Herrn Bernhard Kern und Herrn Ferdinand Kern.“

 

Kreisrat Scholz bittet darum, das Protokoll wie folgt zu ändern:

 

„Nach erfolgter mehrheitlicher Wahl der Kandidaten auf der nicht mehr gültigen Vorschlagsliste wurde trotz bestehender Kandidaturen nicht mehr über die Vorschläge Herrn Bernhard Kern und Herrn Ferdinand Kern abgestimmt.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Niederschrift über die Sitzung des Kreistags vom 02.05.2008 nicht zu ändern und auch den Einwand von Kreisrat Scholz nicht der Niederschrift vom 02.05.2008 beizufügen. Gemäß § 26 Abs. 2 GeschO soll die Niederschrift lediglich die wesentlichen Inhalte der Beratung wiedergeben. Dies bedeutet mit anderen Worten, dass die Sitzungsniederschriften keine Wortprotokolle enthalten. Kreisrat Scholz verlangt jedoch – wenn auch in indirekter Rede – die wörtliche Wiedergabe seiner Erläuterungen. Die Niederschrift vom 02.05.2008 erfüllt die Anforderungen des § 26 Abs. 2 GeschO in vollem Umfang.

 

Die Einwände bezüglich der Seiten 23 und 24 sind sachlich nicht zutreffend. Dies bestätigt auch das Antwortschreiben der Regierung von Unterfranken vom 02.06.2008 auf die Eingabe von Kreisrat Scholz vom 06.05.2008.

 

Kreisrat Scholz teilte anschließend mit, dass er die Einwände zu Seite 23 und 24 zurückziehen wolle, da die Begründungen von Verwaltungsdirektor Fieger sehr ausführlich seien. Seinen Änderungswunsch zu TOP 9, Seite 21, möchte er nicht zurückziehen, da die Äußerungen wesentlich und wichtig seien.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass hierüber nicht abgestimmt werde, da man unter Punkt 10 noch einmal auf dieses Thema zu sprechen käme.

 

Kreisrat Scholz erklärte sich damit einverstanden.

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